Erledigung eines Organstreitverfahrens sowie eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens bzgl des Zustimmungsgesetzes zum Vertrag vom 29.10.2004 über eine Verfassung für Europa - Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Gegenstandswertfestsetzung im Hauptsachverfahren über die Verfassungsbeschwerde auf 200.000 Euro, im diesbezüglichen eA-Verfahren auf 20.000 Euro
Öffnen