Aktenzeichen 2 BvE 2/05, 2 BvR 839/05

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2010:es20101013.2bve000205
RCN:
RCNBY5GR22F7DD7LTH

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 13.10.2010

Erledigung eines Organstreitverfahrens sowie eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens bzgl des Zustimmungsgesetzes zum Vertrag vom 29.10.2004 über eine Verfassung für Europa - Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Gegenstandswertfestsetzung im Hauptsachverfahren über die Verfassungsbeschwerde auf 200.000 Euro, im diesbezüglichen eA-Verfahren auf 20.000 Euro

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