Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2023, Az. 12 Sa 462/22

  | REWIS RS 2023, 740

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12 Sa 462/22

23.11.2023

Landesarbeitsgericht Düsseldorf  

Urteil

Sachgebiet: Sa

Vorgehend: Arbeitsgericht Düsseldorf, 8 Ca 674/22

§ 166 Abs. 1 BGB, § 195 BGB, § 199 Abs. 1 BGB, § 203 BGB, § 204 Abs. 1 BGB, § 242 BGB, § 315 Abs. 3 BGB, § 812 Abs. 1 BGB, § 814 BGB, § 818 Abs. 3 BGB; § 18a Satz 2 BetrAVG; § 520 Abs. 3 ZPO, § 696 Abs. 3 ZPO; § 64 Abs. 2 LBeamtVG NRW, § 65 LBeamtVG NRW, § 67 Abs. 1, 2 und 4 LBeamtVG NRW, § 76 Abs. 2 LBeamtVG NRW, § 93 LBeamtVG NRW; § 114 Abs. 2 und 3 SchulG NRW; § 48 Abs. 4 VwVfG NRW; § 2 Ersatzschulfinanzierungsverord-nung NRW - FESchVO, § 3 FESchVO, § 11 Abs. 3 und 4 FESchVO

Zitier­vorschlag: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2023, Az. 12 Sa 462/22 (REWIS RS 2023, 740)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 740

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