(1) Der Berufungskläger muss die Berufung begründen.
(2) 1Die Frist für die Berufungsbegründung beträgt zwei Monate und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung. 2Die Frist kann auf Antrag von dem Vorsitzenden verlängert werden, wenn der Gegner einwilligt. 3Ohne Einwilligung kann die Frist um bis zu einem Monat verlängert werden, wenn nach freier Überzeugung des Vorsitzenden der Rechtsstreit durch die Verlängerung nicht verzögert wird oder wenn der Berufungskläger erhebliche Gründe darlegt.
(3) Die Berufungsbegründung ist, sofern sie nicht bereits in der Berufungsschrift enthalten ist, in einem Schriftsatz bei dem Berufungsgericht einzureichen. Die Berufungsbegründung muss enthalten:
(4) Die Berufungsbegründung soll ferner enthalten:
(5) Die allgemeinen Vorschriften über die vorbereitenden Schriftsätze sind auch auf die Berufungsbegründung anzuwenden.
Standangaben Gesetz
G. zuletzt geändert durch Art. 19 G v. 22.2.2023 I Nr. 51
G. Neugefasst durch Bek. v. 5.12.2005 I 3202; 2006 I 431; 2007 I 1781;
WIEDEREINSETZUNG ZIVIL- UND ZIVILVERFAHRENSRECHT EINSTWEILIGER RECHTSSCHUTZ RECHTSANWÄLTE OBERLANDESGERICHT KÖLN ABGASAFFÄRE GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ INSOLVENZRECHT BERUFUNGSVERFAHREN ZIVILPROZESS OBERLANDESGERICHT NAUMBURG ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR RÄUMUNGSKLAGE BUNDESGERICHTSHOF HINWEISPFLICHT RECHTSBESCHWERDE FRISTVERSÄUMUNG BERUFUNG KOSTENENTSCHEIDUNG ZEUGENBEWEIS ANSCHLUSSBERUFUNG MIETSACHEN EINSTWEILIGE VERFÜGUNG BEWEISKRAFT DES TATBESTANDS TATBESTANDSBERICHTIGUNGSANTRAG AUSSETZUNG UNTERBRECHUNG OLG CELLE BERUFUNGSFRIST VERFÜGUNGSGRUND WIEDEREINSETZUNG IN DEN VORIGEN STAND BEWEISWÜRDIGUNG BERUFUNGSBEGRÜNDUNG BERUFUNGSBEGRÜNDUNGSFRIST FRISTVERLÄNGERUNGSANTRAG RECHTSMITTELRÜCKNAHME DRINGLICHKEIT ANSPRUCH AUF RECHTLICHES GEHÖR NEBENINTERVENTION/STREITHILFE UNMITTELBARKEITSGRUNDSATZ QUALIFIZIERTE ELEKTRONISCHE SIGNATUR FRISTVERLÄNGERUNG Hinzufügen
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Lesezeichen: CTRL+D