Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 25.06.2004, Az. IXa ZB 105/04

IXa- Zivilsenat | REWIS RS 2004, 2644

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[X.]BESCHLUSS IXa ZB 105/04
vom 25. Juni 2004 in dem Teilungsversteigerungsverfahren

- 2 - Der IXa Zivilsenat des [X.] hat durch [X.], [X.], von [X.], die Richterin [X.] und [X.]
am 25. Juni 2004 beschlossen:
Die Rechtsbeschwerde gegen den [X.]uß der 8. Zivilkammer des [X.] vom 15. März 2004 wird auf Kosten der Beschwerdeführerin als unzulässig verworfen.

[X.]: 20.000 •.

Gründe:

Die als Rechtsbeschwerde zu behandelnde Eingabe vom 30. April 2004 ist unstatthaft. Durch die angefochtene Entscheidung des [X.] - gemeint ist anstelle des in der Eingabe genannten [X.]usses vom 23. März 2004, den die Akten nicht enthalten, nach der gegebenen Begründung an-scheinend der [X.]uß vom 15. März 2004 - ist über eine Gegenvorstellung der Beschwerdeführerin entschieden worden. Die gesetzlich nicht geregelte Gegenvorstellung soll die Korrektur einer unanfechtbaren Entscheidung durch das erkennende Gericht ermöglichen. Bleibt die Gegenvorstellung ohne Erfolg, so findet dagegen ein Rechtsmittel nicht statt.
- 3 - Auch eine gegen den [X.]uß des [X.] vom 26. Sep-tember 2003 gerichtete Rechtsbeschwerde wäre unstatthaft, weil sie weder nach dem Gesetz allgemein eröffnet, noch vom Beschwerdegericht im Einzel-fall in dem Ursprungsbeschluß oder - soweit möglich - auf eine Gegenvorstel-lung im nachhinein zugelassen worden ist (§ 574 Abs. 1 ZPO).

Die Rechtsbeschwerde ist außerdem nicht wie erforderlich ([X.], [X.]. v. 21. März 2002 - [X.], [X.], 1512, seither ständig) durch einen beim [X.] zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden. Sie ist deshalb als unzulässig zu verwerfen (§ 577 Abs. 1 Satz 2 ZPO).

Der Wert des Beschwerdegegenstandes bemißt sich auf ein Drittel der von der Rechtsbeschwerdeführerin mindestens angestrebten Ermäßigung der Verkehrswertfestsetzung um 60.000 • (vgl. [X.], [X.]. v. 12. Dezember 2003 - [X.], n.v.). Der Angriff gegen die Qualifikation des Sachver-ständigen führt hier zu keiner Werterhöhung.

[X.] [X.] v. [X.]

[X.] Zoll

Meta

IXa ZB 105/04

25.06.2004

Bundesgerichtshof IXa- Zivilsenat

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 25.06.2004, Az. IXa ZB 105/04 (REWIS RS 2004, 2644)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2004, 2644

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