Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 01.09.2004, Az. IXa ZB 168/04

IXa- Zivilsenat | REWIS RS 2004, 1816

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]BESCHLUSS IXa ZB 168/04
vom 1. September 2004 in dem Zwangsversteigerungsverfahren

- 2 - [X.] des [X.] hat durch [X.], [X.], von [X.], die Richterin [X.] und [X.]
am 1. September 2004 beschlossen:
Die Rechtsbeschwerde gegen den [X.]uß des [X.], Zivilkammer 2, vom 29. April 2004 wird auf Kosten des Schuldners als unzulässig verworfen, weil das Beschwerde-gericht die Rechtsbeschwerde in dem [X.]uß nicht zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 Nr. 2, § 577 Abs. 1 Satz 2 ZPO).

Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird gleichfalls als unzu-lässig verworfen, weil nach dem Gesetz ein Rechtsmittel gegen den [X.]uß des [X.], 3. Zivilsenat,
vom 9. Juni 2004 nicht vorgesehen ist und die prozessual über-holten Anträge des Schuldners (vgl. zur Abänderung des [X.], [X.]. v. 10. Oktober 2003 - [X.], [X.], 98) im Beschwerdeverfahren noch nicht beschieden worden sind.

Die beantragte Prozeßkostenhilfe wird mangels Erfolgsaussicht versagt (§ 114 ZPO).

Der Wert der Rechtsbeschwerde wird auf 17.500 • festgesetzt.

[X.]

[X.] v. [X.]

[X.]

Zoll

Meta

IXa ZB 168/04

01.09.2004

Bundesgerichtshof IXa- Zivilsenat

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 01.09.2004, Az. IXa ZB 168/04 (REWIS RS 2004, 1816)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2004, 1816

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.