Bundesverfassungsgericht, Beschwerdekammerbeschluss vom 21.06.2017, Az. 2 BvR 1349/16 - Vz 12/17, 1 BvR 1332/16 - Vz 16/17, 1 BvR 1336/16 - Vz 20/17

Beschwerdekammer | REWIS RS 2017, 9279

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Beschwerdekammerbeschluss: Verwerfung mehrerer wegen Verfristung unzulässiger Verzögerungsbeschwerden - Einreichung der Verzögerungsbeschwerde bei unzuständigem Gericht unschädlich, wenn von dort mit Wissen und Willen des Beschwerdeführers an BVerfG weitergeleitet - wegen Maßgeblichkeit des Eingangs beim BVerfG jedoch Risiko der Verfristung


Gründe

1

Die [X.] sind unzulässig.

2

Allerdings steht der Umstand, dass die Beschwerdeführerin ihre [X.] beim [X.] eingereicht hat, der Zulässigkeit der [X.] nicht entgegen. Gemäß § 23 Abs. 1 [X.] sind Anträge, die das Verfahren einleiten, schriftlich beim [X.] einzureichen. Wird - wie hier - die Verzögerungsbeschwerde bei einem unzuständigen Gericht erhoben und von dort aus mit Wissen und Willen des Beschwerdeführers an das [X.] weitergeleitet, schadet diese Zwischenschaltung grundsätzlich nicht; der Beschwerdeführer trägt in diesem Fall allenfalls das Risiko der Verfristung durch Verzögerung des für die Erhebung maßgeblichen Eingangs beim [X.] (vgl. zum [X.], 430 <431>; von [X.], in: [X.]/Schmidt-Bleibtreu/[X.]/[X.], [X.], § 23 Rn. 18 (Mai 2009); [X.], [X.], 2. Aufl. 2015, § 23 Rn. 11; vgl. auch [X.], in: [X.]/[X.]/[X.], [X.], 2015, § 23 Rn. 11; dies., in: [X.]/Clemens/[X.], [X.], 2. Aufl. 2005, § 23 Rn. 9).

3

Unabhängig davon, welchen Erhebungszeitpunkt man vorliegend zugrunde legt, sind die [X.] verfristet. Gemäß § 97b Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz [X.] ist die Verzögerungsbeschwerde binnen drei Monaten zu erheben, wenn eine Entscheidung des [X.]s ergangen ist. Die beanstandeten Verfahren sind mit Beschlüssen vom 5., 21. beziehungsweise 28. Juli 2016 erledigt worden. Selbst wenn man hinsichtlich der Frist auf den Eingang beim [X.] am 10. Januar 2017 abstellt, ist sie hier um mehrere Monate überschritten.

4

Im Übrigen ist für eine unangemessene Verfahrensdauer auch in der Sache nichts ersichtlich. Die Verfassungsbeschwerdeverfahren sind binnen nicht einmal zwei Monaten erledigt worden.

5

Die Gewährung von Prozesskostenhilfe scheidet ungeachtet der Frage, ob sie für das Verfahren der Verzögerungsbeschwerde überhaupt in Betracht kommt, wegen der mangelnden Erfolgsaussichten der [X.] aus (vgl. § 114 ZPO; hierzu auch [X.], Beschluss der [X.] vom 3. April 2013 - 1 BvR 2256/10 - [X.] -, NJW 2013, S. 2341 <2342>).

Meta

2 BvR 1349/16 - Vz 12/17, 1 BvR 1332/16 - Vz 16/17, 1 BvR 1336/16 - Vz 20/17

21.06.2017

Bundesverfassungsgericht Beschwerdekammer

Beschwerdekammerbeschluss

Sachgebiet: Vz

vorgehend BVerfG, 5. Juli 2016, Az: 2 BvR 1349/16, Kammerbeschluss ohne Begründung

§ 23 Abs 1 BVerfGG, § 97a Abs 1 S 2 BVerfGG, § 97b Abs 2 S 1 Halbs 2 BVerfGG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Beschwerdekammerbeschluss vom 21.06.2017, Az. 2 BvR 1349/16 - Vz 12/17, 1 BvR 1332/16 - Vz 16/17, 1 BvR 1336/16 - Vz 20/17 (REWIS RS 2017, 9279)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 9279


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 2 BvR 1349/16 - Vz 12/17, 1 BvR 1332/16 - Vz 16/17, 1 BvR 1336/16 - Vz 20/17

Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1349/16 - Vz 12/17, 1 BvR 1332/16 - Vz 16/17, 1 BvR 1336/16 - Vz 20/17, 21.06.2017.


Az. 2 BvR 1349/16

Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1349/16, 05.07.2016.


Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

2 BvC 26/14 - Vz 1/16 (Bundesverfassungsgericht)

Beschwerdekammerbeschluss: Zur Angemessenheit der Dauer eines Wahlprüfungsverfahrens - hier: Zurückweisung einer Verzögerungsbeschwerde bzgl der Dauer …


2 BvR 739/17 - Vz 5/23 (Bundesverfassungsgericht)

Beschwerdekammerbeschluss: Feststellung der überlangen Dauer eines Kostenfestsetzungsverfahrens bei gerichtlicher Untätigkeit von mehr als 18 Monaten …


1 BvR 2781/13 - Vz 11/14 (Bundesverfassungsgericht)

Beschwerdekammerbeschluss: Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens - hier: verzögerte Klärung eines positiven Zuständigkeitskonflikts - …


2 BvR 289/10 - Vz 10/16 (Bundesverfassungsgericht)

Zurückweisung einer Verzögerungsbeschwerde: Zurückstellung einer Verfassungsbeschwerde mit Blick auf vorrangige Behandlung von Pilotverfahren gerechtfertigt - …


2 BvR 1089/18 - Vz 2/19 (Bundesverfassungsgericht)

Verwerfung einer unzulässigen Verzögerungsbeschwerde: Dauer des fachgerichtlichen Verfahrens kein statthafter Gegenstand im Verzögerungsbeschwerdeverfahren - Verzögerungsrüge …


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.