VG Würzburg, Urteil vom 02.01.2023, Az. W 8 K 22.30737

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Gegenstand

Iran, zulässiger Folgeantrag, teilweise relevante Wiederaufgreifensgründe, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, keine exponierten exilpolitischen Tätigkeiten, keine eigenen relevanten Aktivitäten, keine Verfolgungsgefahren wegen Aktivitäten des Ehemannes, fehlendes Verfolgungsinteresse des iranischen Staates, keine beachtlich wahrscheinliche Verfolgungsgefahr bei Rückkehr in Iran, keine beachtlich wahrscheinliche Verfolgung wegen Verstoßes gegen Bekleidungsvorschriften, keine relevante Gefahrerhöhung durch aktuelle Ereignisse im Iran


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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W 8 K 22.30737

02.01.2023

VG Würzburg

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Würzburg, Urteil vom 02.01.2023, Az. W 8 K 22.30737 (REWIS RS 2023, 68)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 68

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10 C 25/10

10 C 5/09

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