VG Würzburg, Urteil vom 30.10.2023, Az. W 8 K 23.30338

8. Kammer | REWIS RS 2023, 7800

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Gegenstand

Iran, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, Teilnahme an regimekritischer Demonstration 2019, Demokratische Partei, Kurdistan Iran, DPKI, Spendensammler für DPKI, Verhaftung der Kontaktperson, insgesamt glaubhaftes Vorbringen im Einzelfall, Vermutung erneuter Verfolgung mangels stichhaltiger gegenteiliger Gründe, weiteres Verfolgungsinteresse des iranischen Staates, mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohende Verfolgung bei einer Rückkehr in den Iran, exilpolitische Aktivitäten, fortgesetzte oppositionelle Aktivitäten in Deutschland wie Demonstrationsteilnahmen und Teilnahmen an Veranstaltungen einer exilpolitischen aktiven Partei, Parteimitglied in der DPKI, regimekritische Aktivitäten in den sozialen Medien, relevante Gefahrenerhöhung durch aktuelle Situation im Iran, Reisewarnung des Auswärtigen, Amtes


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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W 8 K 23.30338

30.10.2023

VG Würzburg 8. Kammer

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Würzburg, Urteil vom 30.10.2023, Az. W 8 K 23.30338 (REWIS RS 2023, 7800)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 7800

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10 C 5/09

10 C 25/10

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