Aktenzeichen 10 C 5/09

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RCNKRQSG5FGTBFNX2V

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 27.04.2010

Subsidiärer Abschiebungsschutz; Beweismaß für Vorverfolgte bzw. Geschädigte; uneingeschränkte Geltung des Abschiebungsverbots des § 60 Abs. 2 AufenthG 2004

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