VG Würzburg, Urteil vom 25.03.2024, Az. W 8 K 23.30793

8. Kammer | REWIS RS 2024, 1608

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Iran, Frau, 18-jährige Schülerin, einmalige Aktion im Iran in Schule mit anschließender Demonstration im Zusammenhang mit Protestbewegung „Frau Leben Freiheit“, angebliche SMS des Ettelaat mit Vorladung, kein zweifelfreies und in sich stimmiges Vorbringen, keine mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohende Verfolgung oder sonstige ernsthafte Gefahr bei einer Rückkehr in den Iran, keine exilpolitischen Aktivitäten, keine Präsenz in den sozialen Medien, keine verfolgungsbegründende identitätsprägende Verwestlichung, keine andere Beurteilung im konkreten Einzelfall durch aktuelle Situation im Iran, einmalige SMS zur Warnung, Verwarnung und Einschüchterung nicht flüc


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

Diese Entscheidung wird gegenwärtig nicht öffentlich vorgehalten. Bitte melden Sie sich an, um die Entscheidung einzusehen.

Registrieren

Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen.

Kostenlos

Alle Entscheidungen einsehen.

Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.

Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.

Jetzt registrieren

Sie haben bereits ein REWIS-Konto? Dann melden Sie sich einfach an.

Zum Login

Wieso sehe ich diese Entscheidung nicht?

Wir haben uns unter großem Bedauern dazu entschieden, einen Großteil unserer Entscheidungsdatenbank nicht mehr direkt verfügbar zu halten. Weitere Informationen zum Hintergrund erhalten Sie auf der Informationsseite von openjur.

Weitere Informationen auf openjur

Meta

W 8 K 23.30793

25.03.2024

VG Würzburg 8. Kammer

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Würzburg, Urteil vom 25.03.2024, Az. W 8 K 23.30793 (REWIS RS 2024, 1608)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2024, 1608

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

W 8 K 23.30739 (VG Würzburg)

Iran, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, Inhaftierung und Abgabe einer Verpflichtungserklärung im Jahr 2017, Fotos von regimekritischen …


W 8 K 23.30338 (VG Würzburg)

Iran, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, Teilnahme an regimekritischer Demonstration 2019, Demokratische Partei, Kurdistan Iran, DPKI, Spendensammler …


W 8 K 23.30233 (VG Würzburg)

Iran, exilpolitische regimekritische Aktivitäten, vereinzelte Demonstrationsteilnahme, geringfügige Präsenz in sozialen Medien, Ablehnung des Wehrdienstes, befürchtete …


W 8 K 22.30737 (VG Würzburg)

Iran, zulässiger Folgeantrag, teilweise relevante Wiederaufgreifensgründe, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, keine exponierten exilpolitischen Tätigkeiten, keine eigenen …


W 8 K 22.30683 (VG Würzburg)

Iran, regimekritische und islamkritische Äußerungen, überregionale Publizität wegen gezeigter Zivilcourage bei Messerattacke in Würzburg, breite …


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

10 C 5/09

10 C 25/10

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.