8. Kammer | REWIS RS 2024, 1608
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Iran, Frau, 18-jährige Schülerin, einmalige Aktion im Iran in Schule mit anschließender Demonstration im Zusammenhang mit Protestbewegung „Frau Leben Freiheit“, angebliche SMS des Ettelaat mit Vorladung, kein zweifelfreies und in sich stimmiges Vorbringen, keine mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohende Verfolgung oder sonstige ernsthafte Gefahr bei einer Rückkehr in den Iran, keine exilpolitischen Aktivitäten, keine Präsenz in den sozialen Medien, keine verfolgungsbegründende identitätsprägende Verwestlichung, keine andere Beurteilung im konkreten Einzelfall durch aktuelle Situation im Iran, einmalige SMS zur Warnung, Verwarnung und Einschüchterung nicht flüc
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25.03.2024
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Würzburg, Urteil vom 25.03.2024, Az. W 8 K 23.30793 (REWIS RS 2024, 1608)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 1608
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