VG Würzburg, Urteil vom 25.03.2024, Az. W 8 K 23.30739

8. Kammer | REWIS RS 2024, 1932

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Gegenstand

Iran, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, Inhaftierung und Abgabe einer Verpflichtungserklärung im Jahr 2017, Fotos von regimekritischen Demonstrationen 2019, Durchsuchungen, Demokratische Partei, Kurdistan Iran, DPK-I, Sympathisant der DPK-I, Herstellung und Vervielfältigung regimekritischen oppositionellen Materials, wie Flyer, Plakate, CDs, insgesamt glaubhaftes Vorbringen im Einzelfall, Vermutung erneuter Verfolgung mangels stichhaltiger gegenteiliger Gründe, Relevanz einer Verpflichtungserklärung für drohende weitergehende staatliche Maßnahmen, fortgesetzte oppositionelle Aktivitäten in Deutschland wie Demonstrationsteilnahmen und Teilnahmen an Veranstaltungen einer exilpolitisch aktiven Partei, regimekritische Aktivitäten in den sozialen Medien, relevante Gefahrenerhöhung durch aktuelle Situation im Iran, Reisewarnung des Auswärtigen, Amtes, Verfolgungsinteresse des iranischen Staates, mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohende Verfolgung bei einer Rückkehr in den Iran


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W 8 K 23.30739

25.03.2024

VG Würzburg 8. Kammer

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Würzburg, Urteil vom 25.03.2024, Az. W 8 K 23.30739 (REWIS RS 2024, 1932)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2024, 1932

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10 A 4016/21

10 C 5/09

10 C 25/10

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