BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVERFG) MEDIZINRECHT ABTREIBUNG Hinzufügen
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Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 8.000 € (in Worten: achttausend Euro) festgesetzt (§ 14 Abs. 1, § 37 Abs. 2 RVG).
Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!
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14.09.2010
Bundesverfassungsgericht 1. Senat 1. Kammer
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Sachgebiet: BvR
vorgehend OLG München, 2. Juni 2006, Az: 18 U 2358/06, Beschluss
§ 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 RVG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 14.09.2010, Az. 1 BvR 1745/06 (REWIS RS 2010, 3447)
Papierfundstellen: REWIS RS 2010, 3447
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