Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
ÖffnenStattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 GG durch eine zivilgerichtliche Verurteilung eines Abtreibungsgegners Protestaktionen – insb. durch Ansprechen von Patientinnen eines „Abtreibungsarztes“ in unmittelbarer Nähe von dessen Praxisräumen anzusprechen - zu unterlassen
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