Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 19.05.2004, Az. IXa ZB 269/03

IXa- Zivilsenat | REWIS RS 2004, 3112

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BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS IXa ZB 269/03
vom 19. Mai 2004 in dem Zwangsversteigerungsverfahren

- 2 -

[X.] des [X.] hat durch den [X.], [X.], [X.], [X.] und die Richterin Dr. [X.]

am 19. Mai 2004

beschlossen:
Der [X.] vom 27. Februar 2004 wird gemäß § 319 Abs. 1 ZPO von Amts wegen wie folgt berichtigt: Im Rubrum wird "eingetragene Miteigentümer, Schuldner" gestrichen und ersetzt durch "Besitzer des Grundstücks".
Im Tenor wird in der Kostenentscheidung "Schuldner" er-setzt durch "Beteiligten zu 2)".
In den Gründen wird in Zeile 3 "Schuldner" ersetzt durch "Eheleute [X.]und [X.]". - 3 -

Im folgenden Text wird "Schuldner(n)" jeweils ersetzt durch "Beteiligten zu 2)".

für den urlaubs-

[X.]

[X.] abwesenden Dr. Kreft

[X.]

Boetticher

[X.]

Meta

IXa ZB 269/03

19.05.2004

Bundesgerichtshof IXa- Zivilsenat

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 19.05.2004, Az. IXa ZB 269/03 (REWIS RS 2004, 3112)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2004, 3112

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