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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Zeitige Freiheitsstrafe neben Maßregelanordnung: Anrechnung der Untersuchungshaft auf den vorweg zu vollstreckenden Strafteil
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des [X.] vom 17. Mai 2019 aus den Gründen der Antragsschrift des [X.] vom 17. Dezember 2019 im Ausspruch über die Dauer des [X.] dahin abgeändert, dass ein Jahr vier Monate und zwei Wochen der Gesamtfreiheitsstrafe vor der Maßregel zu vollziehen sind.
Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Beschwerdeführer insoweit entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.
Ergänzend bemerkt der [X.]:
Die innerhalb der [X.] wirksam auf die Frage der Dauer des [X.] beschränkte Revision des Angeklagten hat Erfolg. Der [X.] sieht jedoch davon ab auszusprechen, dass der [X.] entfällt (vgl. dazu [X.], Beschluss vom 10. März 2016 - 3 StR 37/16, juris; Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 5 [X.], [X.], 233). Den Urteilsgründen ist zwar zu entnehmen, dass der Angeklagte sich seit dem 27. September 2018 in Untersuchungshaft befindet; es bleibt jedoch unklar, ob die Untersuchungshaft seither ununterbrochen vollzogen worden ist. Die Vollstreckungsbehörde wird die Frage vollständiger Vollstreckung der angeordneten Dauer des [X.] infolge der Anrechnung von Untersuchungshaft zu gegebener Zeit zu prüfen haben.
Sost-Scheible |
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Roggenbuck |
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Quentin |
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Bartel |
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Rommel |
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Meta
12.03.2020
Bundesgerichtshof 4. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: StR
vorgehend BGH, 12. März 2020, Az: 4 StR 537/19, Urteil
§ 51 Abs 2 StGB, § 64 StGB, § 67 Abs 2 StGB
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.03.2020, Az. 4 StR 537/19 (REWIS RS 2020, 1663)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 1663
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Bundesgerichtshof, 4 StR 537/19, 12.03.2020.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
3 StR 458/21 (Bundesgerichtshof)
Betäubungsmitteldelikt: Abgrenzung zwischen Verabreichen und Verbrauchsüberlassung bei Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige; Anordnung des teilweisen …
2 StR 65/20 (Bundesgerichtshof)
Reihenfolge der Vollstreckung: Vorwegvollzug bei mehreren in einem Urteil verhängten Gesamtfreiheitsstrafen
1 StR 262/23 (Bundesgerichtshof)
4 StR 136/20 (Bundesgerichtshof)
Tateinheit bei Verletzung mehrerer Betäubungsmitteldelikte: Ermittlung des Gesetzes mit der schwersten Strafandrohung
3 StR 29/19 (Bundesgerichtshof)
Dauer des Vorwegvollzugs einer zeitigen Freiheitsstrafe vor der Unterbringung: Anrechnung der Untersuchungshaft
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