Aktenzeichen 3 StR 306/22

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RCN3L2MNJXGJEL6D8Q

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 12.09.2023

Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bereich der Internetkriminalität; Betrieb eines "Cyberbunkers"; Begriff des Rädelsführers; Voraussetzungen eines Beihilfevorsatzes

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