Aktenzeichen 4 StR 347/23

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:221123B4STR347.23.0
RCN:
RCNWUQZAZ7VXBV6GLT

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.11.2023

Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung; Überwiegen eines Hangs als Hauptursache für Anlasstat

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