Aktenzeichen 4 StR 125/23

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:030823B4STR125.23.0
RCN:
RCNXV986W47RQ5GG3W

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 17.08.2023

Strafzumessung bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Strafschärfung wegen hoher Wirkstoffmenge; Strafmilderung wegen Einziehung

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 03.08.2023

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