Aktenzeichen 3 StR 21/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:020621U3STR21.21.0
RCN:
RCN366EXF9YGBPQ24K

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 02.06.2021

Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Erfordernis der Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses; Heranziehung äußerer Tatumstände

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