Bundespatentgericht, Urteil vom 07.05.2014, Az. 5 Ni 51/11 (EP)

5. Senat | REWIS RS 2014, 5811

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Gegenstand

Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung


Tenor

In der Patentnichtigkeitssache

betreffend das europäische Patent 1 114 528

([X.] 28 525)

hat der 5. Senat (Nichtigkeitssenat) des [X.] auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 7. Mai 2014 durch [X.], die Richterin [X.] sowie [X.], [X.] und [X.]. Dr. Wollny

für Recht erkannt:

[X.] Das [X.] Patent 1 114 528 wird mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der [X.] für nichtig erklärt, soweit es über folgende Fassung der Patentansprüche 1 bis 9 und 11 hinausgeht:

1. A uplink transmitting device for a mobile communication system, comprising:

k), a first parity symbol stream (Yk), and a second parity symbol stream (Zk) by encoding the information bit stream;

an interleaver (120) for interleaving the three streams of encoded symbols with each other by a predetermined interleaving rule and for outputting an interleaved stream;

wherein [X.] encoded streams at a transmission time interval after inserting filler bits into the encoded streams in order to equalize the size of the at least one radio frame;

a radio frame segmenter (130) for receiving the interleaved [X.] onto at least one radio frame;

a demultiplexer (141); and

a rate matcher (143, 144) adapted to puncture a part of the first and second parity symbols according to a given rate matching rule.

2. [X.], wherein when a transmission time interval is longer than 10 ms, the interleaved stream is mapped onto at least one radio frame.

3. [X.], wherein the transmission time interval is one of 10, 20, 40 and 80 ms.

4. The transmitting device of any of claims 1 to 3, wherein the interleaving rule is a bit reverse method.

5. The transmitting device of any of claims 1 to 4, wherein an arrangement of systematic symbols and parity symbols in each of the at least one radio frames has a regular pattern.

6. The transmitting device of any of claims 1 to 5, wherein the at least one radio frame has an initial symbol determined by the transmission time interval.

7. [X.], wherein the demultiplexer is further adapted to separate symbols of the radio frame into the systematic symbols, the first parity symbols and the second parity symbols according to a regular pattern corresponding to the at least one radio frame.

8. [X.], further comprising:

a memory for storing initial symbols of the at least one radio frame, and

a controller for controlling the demultiplexer according to the regular pattern and the stored initial symbol of the at least one radio frame.

9. The transmitting device of claim 8, further comprising:

a multiplexer for multiplexing the outputs of the rate matcher under control of the controller.

11. The transmitting device of any of claims 1 to 9, wherein the rate matcher comprises:

a first component rate matcher for rate-matching the systematic symbols;

a second component rate matcher for rate-matching the first parity symbols; and

a third component rate matcher for rate-matching the second parity symbols.

I[X.] Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II[X.] Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 1/3 und die Beklagte 2/3.

IV. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand

1

Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der [X.] erteilten [X.] Patents 1 114 528 (Streitpatent), das am 8. Juli 2000 angemeldet wurde und in der [X.] die Bezeichnung „[X.] FOR CONTROLLING A DEMULTIPLEXER AND A MULTIPLEXER [X.]ED FOR RATE [X.] MOBILE COMMUNICATION SYSTEM“ trägt. Das Streitpatent nimmt die Prioritäten dreier [X.] Anmeldungen ([X.] 9927407 vom 8. Juli 1999, [X.] 9930095 vom 23. Juli 1999 sowie [X.] 9937496 vom 30. August 1999) in Anspruch. Es wird vom [X.] unter dem Aktenzeichen 600 28 525.1 geführt und umfasst 48 Patentansprüche, die alle mit der Nichtigkeitsklage angegriffen sind.

2

Die unabhängigen Patentansprüche 1, 12, 23, 31 und 42 haben nach der [X.] in der [X.] folgenden Wortlaut:

3

Patentanspruch 1:

4

„1. A uplink transmitting device for a mobile communication system, comprising:

5

k), a first parity symbol stream (Yk), and a second parity symbol stream (Zk) by encoding the [X.] stream;

6

an [X.] (120) for interleaving the three streams of encoded symbols with each other by a predetermined interleaving rule and for outputting an [X.];

7

a radio frame segmenter (130) for receiving the interleaved [X.] onto at least one radio frame;

8

a demultiplexer (141); and

9

a rate matcher (143, 144) adapted to puncture a part of the first and second parity symbols according to a given rate matching rule.“

Patentanspruch 12:

„12. A transmitting device for a mobile communication system, comprising:

an encoder (110) for receiving an [X.] stream with a predetermined transmission time interval and for outputting a systematic symbol stream and at least one kind of parity symbol stream by encoding the [X.] stream in accordance with a coding rate of said encoder;

an [X.] (120) for receiving the stream of systematic symbols and the stream of parity symbols from the encoder, [X.] an [X.];

a radio frame segmenter (130) for receiving the [X.] from the [X.], [X.] one radio frame;

a demultiplexer (141) for receiving the at least one radio frame and for demultiplexing the received at least one radio frame into systematic symbol stream and at least one kind of parity symbol stream; and

a rate matcher (143, 144) for rate matching said streams received from the demultiplexer an [X.], [X.] matcher having at least one component rate matcher for rate matching a part of the parity symbol stream, [X.] rate matcher being equal to [X.] symbol streams,

wherein the demultiplexer switches each of the parity symbols in the radio frames to said component rate matcher corresponding to each parity symbol stream.“

Patentanspruch 23:

„23. A method of transmitting for a mobile communication system, [X.] of:

receiving an [X.] stream transmitted at a predetermined transmission time interval;

encoding the [X.] stream and outputting a systematic symbol stream and at least one kind of parity symbol stream corresponding to the [X.] stream, [X.] symbol streams corresponding to a coding rate of an encoder;

interleaving the systematic symbol [X.] parity symbol [X.] an [X.];

dividing the [X.] into at least one radio frame and outputting the at least one frame, [X.] frame,

demultiplexing the received at least one radio frame into a systematic symbol stream and at least one kind of parity symbol stream; and

rate matching the demultiplexed streams by a rate matcher,

wherein each of parity symbols in [X.] rate matcher corresponding to each parity symbol stream, [X.] matcher having at least one component rate matcher for rate matching a part of said parity symbol stream, [X.] rate matcher being equal to [X.] symbol streams.“

Patentanspruch 31:

„31. A transmitting device for a mobile communication system, comprising:

an encoder (110) for receiving an [X.] stream at a predetermined transmission time interval and for encoding and outputting a systematic symbol stream and at least one kind of parity symbol stream corresponding to the [X.] stream in accordance with a coding rate of said encoder;

an [X.] (120) for interleaving the systematic symbol stream and the parity symbol [X.] an [X.];

a demultiplexer (141) for receiving the [X.] and demultiplexing the received stream into a systematic stream and at least one kind of parity stream; and

a rate matcher (143,144) for rate matching said streams, [X.] matcher having at least one component rate matcher for rate matching a part of the parity stream and [X.] rate matches being equal to [X.] streams,

wherein the demultiplexer switches each of the symbols in the [X.] to a component rate matcher corresponding to each parity stream.“

Patentanspruch 42:

„42. A method of transmitting for a mobile communication system, [X.] of:

receiving an [X.] stream at a predetermined transmission time interval;

encoding the [X.] stream and outputting a systematic symbol stream and at least one kind of parity symbol stream corresponding to the [X.] stream in accordance with a coding rate of an encoder;

interleaving the systematic symbol stream and the parity symbol [X.] an [X.];

demultiplexing the interleaved [X.] symbol stream and at least one kind of parity symbol stream; and

rate matching the demultiplexed streams by a rate matcher,

wherein each of parity symbols in the interleaved [X.] rate matcher corresponding to each kind of parity symbol stream, [X.] rate matchers being equal to [X.] symbol streams.“

In der [X.] Übersetzung der [X.] ([X.]) lauten die nebengeordneten Ansprüche wie folgt:

Patentanspruch 1:

„1. Vorrichtung zur Übertragung in Aufwärtsrichtung für ein mobiles Kommunikationssystem mit:

einem Codierer (110) zum Empfangen eines Informationsbitstroms und zum Ausgeben von drei Strömen, einem systematischen Symbolstrom ([X.]), einem ersten Paritätssymbolstrom ([X.]) und einem zweiten Paritätssymbolstrom ([X.]) durch Codieren des Informationsbitstroms;

einem [X.] (120) zum [X.] der drei Ströme von codierten Symbolen miteinander mittels einer vorbestimmten Verschachtelungsregel und zum Ausgeben eines verschachtelten Stromes;

einem Funkrahmensegmentierer (130) zum Empfangen des verschachtelten Stromes und zum Abbilden des empfangenen Stromes auf mindestens einen Funkrahmen;

einem Demultiplexer (141); und

einem [X.] (143, 144) zum Punktieren von einem Teil der ersten und zweiten [X.] entsprechend einer vorgegebenen Ratenabstimmungsregel.“

Patentanspruch 12:

„12. Eine Übertragungsvorrichtung für ein mobiles Kommunikationssystem mit:

einem Codierer (110) zum Empfangen eines Informationsbitstroms mit einem vorbestimmten Übertragungszeitintervall und zum Ausgeben eines systematischen Symbolstroms und mindestens einer Art von Paritätssymbolstrom mittels Codieren des Informationsbitstroms in Übereinstimmung mit einer Codierrate des Codierers;

einem [X.] (120) zum Empfangen des Stroms von systematischen Symbolen und des Stroms von [X.]n vom Codierer, [X.] des Stroms von systematischen Symbolen und des Stroms von [X.]n miteinander und Ausgeben eines verschachtelten Stroms;

einem Funkrahmensegmentierer (130) zum Empfangen des verschachtelten Stroms von dem [X.], Teilen des empfangenen Stroms in mindestens einen Funkrahmen und Ausgeben des mindestens einen Funkrahmens;

einem Demultiplexer (141) zum Empfangen des mindestens einen Funkrahmens und zum Demultiplexen des empfangenen mindestens einen Funkrahmens in einen systematischen Symbolstrom und mindestens eine Art von Paritätssymbolstrom; und

einem [X.] (143, 144) zum Ratenabstimmen der von dem Demultiplexer empfangenen Ströme und zum Ausgeben der ratenabgestimmten Ströme, wobei der [X.] mindestens einen [X.] zum Ratenabstimmen eines Teils des [X.] aufweist, und die Anzahl des [X.]s gleich der Anzahl von [X.]n ist,

wobei der Demultiplexer jeden der [X.] in den Funkrahmen zu dem [X.] schaltet, der jedem Paritätssymbolstrom entspricht.“

Patentanspruch 23:

„23. Übertragungsverfahren für ein mobiles Kommunikationssystem mit den Schritten:

Empfangen eines Informationsbitstroms, der zu einem bestimmten Übertragungszeitintervall gesendet wird;

Codieren des Informationsbitstroms und Ausgeben eines systematischen Symbolstroms und mindestens einer Art von Paritätssymbolstrom entsprechend dem Informationsbitstroms, wobei die Anzahl der [X.] einer Codierrate eines Codierers entspricht;

[X.] des systematischen Symbolstroms und des mindestens einen [X.] miteinander und Ausgeben eines verschachtelten Stromes;

Teilen des verschachtelten Stroms in mindestens einen Funkrahmen und Ausgabe des mindestens einen Funkrahmens, wobei jeder der mindestens einen Funkrahmen einen vorbestimmten Zeitrahmen aufweist;

Demultiplexen des empfangenen mindestens einen Funkrahmens in einen systematischen Symbolstrom und mindestens eine Art von Paritätssymbolstrom; und

Ratenabstimmen der demultiplexten Ströme mittels eines [X.]s,

wobei jeder der [X.] in dem mindestens einen Funkrahmen zu einem [X.] geschaltet wird, entsprechend jedem Paritätssymbolstrom, wobei der [X.] mindestens einen [X.] zum Ratenabstimmen eines Teils des [X.] aufweist, und die Anzahl des [X.]s gleich der Anzahl der [X.] ist.“

Patentanspruch 31:

„31. Übertragungsvorrichtung für ein mobiles Kommunikationssystem mit:

einem Codierer (110) zum Empfangen eines Informationsbitstroms zu einem vorbestimmten Übertragungszeitintervall und zum Codieren und Ausgeben eines systematischen Symbolstroms und mindestens einer Art von Paritätssymbolstrom entsprechend dem Informationsbitstroms in Übereinstimmung mit einer Codierrate des Codierers;

einem [X.] (120) zum [X.] des systematischen Symbolstroms und des [X.] miteinander und Ausgeben eines Verschachtelten Stroms;

einem Demultiplexer (141) zum Empfangen des verschachtelten Stroms und Demultiplexen des empfangenen Stroms in einen systematischen Strom und mindestens eine Art von Paritätssymbolstrom; und

einem [X.] (143, 144) zum Ratenabstimmen der Ströme, wobei der [X.] mindestens einen [X.] zum Ratenabstimmen eines Teils des Paritätsstroms aufweist, und die Anzahl der [X.] gleich der Anzahl der Paritätsströme ist,

wobei der Demultiplexer jedes der Symbole in dem verschachtelten Strom zu einem [X.] schaltet, entsprechend jedem Paritätsstrom.“

Patentanspruch 42:

„42. Übertragungsverfahren für ein mobiles Kommunikationssystem mit den Schritten:

Empfangen eines Informationsbitstroms zu einem vorbestimmten Übertragungszeitintervalls;

Codieren des Informationsbitstroms und Ausgeben eines systematischen Symbolstroms und mindestens einer Art von [X.], entsprechend dem Informationsbitstroms in Übereinstimmung mit einer Codierrate eines Codierers;

[X.] des systematischen Symbolstroms und des [X.] miteinander und Ausgeben eines verschachtelten Stroms;

Demultiplexen des verschachtelten Stroms in den systematischen Symbolstrom und mindestens eine Art von Paritätssymbolstrom; und

Ratenabstimmen der demultiplexten Ströme mittels eines [X.]s,

wobei jeder der [X.] in dem verschachtelten Strom zu einem [X.] geschaltet wird, entsprechend jeder Art von Paritätssymbolstrom, und die Anzahl der [X.] gleich der Anzahl der [X.] ist.“

Wegen der auf die nebengeordneten Ansprüche jeweils direkt oder indirekt rückbezogenen [X.] 2 bis 11, 13 bis 22, 24 bis 30, 32 bis 41 sowie 43 bis 48 wird auf die [X.] ([X.]) Bezug genommen.

[X.]) in mehrerer Hinsicht unzulässig erweitert bzw. unzureichend offenbart. Dem Streitpatent, das nach Auffassung der Klägerin die Priorität der koreanischen Anmeldung 9927407 nicht wirksam beanspruchen könne, fehle gegenüber den Druckschriften [X.] und [X.] die Neuheit. Es sei auch für den Fall der wirksamen Inanspruchnahme der koreanischen Priorität wegen mangelnder Patentfähigkeit zu widerrufen, da seine Gegenstände durch den weiteren Stand der Technik dem Fachmann im maßgeblichen Zeitpunkt nahegelegt seien und somit nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhten.

Die Klägerin stützt ihr Vorbringen auf folgende Unterlagen:

NK1 [X.] ([X.] ([X.]) mit EPA-Registerauszug)

NK2 [X.] ([X.]. Übersetzung des [X.] mit DPMA-Registerauszug)

NK3 Merkmalstabelle der unabhängigen Ansprüche 1, 12, 23, 31, 42

[X.] 3GPP TS 25.212 V2.0.0 (1999-06), Technical Specification; 3

NK5 [X.]; Title: Proposal for rate matching of Turbo Codes, Source: Nortel Networks,

[X.] [X.]; [X.] Working Group1 meeting #6; [X.], [X.], 13-16, [X.], Title: Unified rate matching scheme for Turbo/ convolutional codes and up/down links; Source: [X.], Document for: discussion & decision,

[X.] TSGR1#6(99)948; [X.] Working Group1 meeting #6; [X.], [X.], 13-16 [X.], [X.] symbols of 1

[X.] Beglaubigte englischsprachige Übersetzung des Prioritätsdokuments [X.] 9927407

[X.]E beglaubigte vollständige [X.] Übersetzung des koreanischen Prioritätsdokuments,

[X.] WO 01/05 059 [X.] der Anmeldung PCT/[X.]00/00739, mit markierter Version ([X.]a)

NK10 [X.] 4 317 198 A

[X.] [X.] 5 365 519 A

[X.] [X.], [X.]: [X.] on Iterative Decoding Techniques Applied to GSM-Full-Rate Channels, [X.], vol. 3, pp. 1066-1070, 8-11 September 1998

[X.]-1 ETS 300 909: Digital cellular telecommunications system (Phase 2+) [X.]. [X.], Version 5.5.1, October 1998

[X.]-2 GSM full rate speech transcoding. [X.] 06.10, January 1991

NK14 M. Sajadieh, [X.], [X.]: [X.] Error Protection over the Fading Channel. [X.], vol. 47 (1998) no. 3, pp. 900-908

NK15 Deepen Sinha, [X.]: [X.] ([X.]) for Perceptual Audio Coders, presented at the 104

NK16 [X.], [X.], [X.], [X.] and [X.]: „Turbo” Decoding with [X.] applied to GSM speech coding, [X.], pages 2044-2048

NK17 A. S. Barbulescu and [X.]: [X.], [X.], 30

NK18 [X.] and G. Lechner: Turbo codes with unequal error protection, [X.], 28

NK19 TSG S4 '3(99)71: Layer one considerations for the [X.] services, [X.] Working Group 4 meeting #3, [X.], [X.], 24

[X.] Berufungsbegründung vom 6. August 2012 der Patentinhaberin im parallelen Verletzungsverfahren

[X.]-1 [X.]: Fujitsu & Siemens: [X.]/down-link and Turbo/convolutional coding, [X.] Working Group 1 (Radio) meeting #6, [X.], [X.], 13-16 [X.]

[X.]-2 http_list.etsi.org_scripts_wa / email von Herrn T… an A… Gruppen 4 und 5 vom 5. Juli 1999

[X.]-3 Mailing-Liste „3GPP_TSG_RAN_WG1”

[X.]-4a-e Anlagenkonvolut dazu

NK22 [X.], [X.], [X.]: [X.]. [X.], vol. [X.] (1974) no. 1, pp. 1-9

[X.] [X.]: [X.]. [X.], [X.], and Signal Processing, vol. 38 (1990) no. 8, pp. 1472-1473

[X.] [X.], [X.]: Realization of a soft output Viterbi equalizer using field programmable gate arrays. [X.] 43

[X.] [X.], [X.], [X.]: Near Shannon limit error-correcting coding and decoding: [X.] (1). [X.] [X.] International Conference on Communications ([X.]), vol. 2, pp. 1064-1070, 23-26 [X.] 1993

NK27 [X.], [X.]: [X.]. [X.], vol. 31 (1995), [X.] 7, pp 535-536

[X.] [X.], [X.], [X.], [X.]: A pragmatic approach to rate compatible punctured Turbo-Codes for mobile radio applications. [X.] Sixth International Conference on Advances in Communications and Control: Telecommunications/Signal Processing, [X.], 23-27 June 1997, pp. 545-554

[X.] [X.], [X.], [X.], [X.]: [X.] in third generation mobile networks. [X.] First Symposium on Turbo Codes, [X.], 3-5 Sept. 1997, pp. 135-142

NK30 [X.], [X.]: [X.] punctured [X.] for mobile radio applications. [X.], vol. 33 (1997), no. 25, pp. 2102-2103

[X.] [X.], [X.]: Parallel Concatenated Codes with [X.], [X.], vol. 46 (1998), no. 5, pp. 565-567

[X.]-1 [X.]: Multiplexing Asynchronous Signals Using Bit Stuffingand Retiming Techniques, [X.], vol. [X.], pp. 661-671,

[X.]-2 M. Bossert, [X.]: [X.], [X.], [X.] 1999, Seiten 67-70

[X.]-3 [X.]: [X.] in Self-Synchronizing Codes, Paper approved by the CT-Committee of the [X.] Communications society for publication, received July 21. 1971

[X.] TSGR1#6(99)yyy: [X.] to 2

[X.] S. Le Goff, [X.], [X.]: [X.] AND HIGH [X.]ECTRAL EFFICIENCY MODULATION, [X.] 1994

NK35 [X.] Übersetzung der koreanischen Anmeldung 9930095

[X.] [X.] Übersetzung der koreanischen Anmeldung 9837469.

Die Klägerin beantragt,

das [X.] Patent 1 114 528 mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der [X.] für nichtig zu erklären.

Die Beklagte beantragt,

die Klage abzuweisen.

Hilfsweise verteidigt sie das Streitpatent in den in der mündlichen Verhandlung vom 7. Mai 2014 überreichten Fassungen der [X.] bis 3 sowie 4 und 4‘.

Hilfsantrag 1 beantragt die Beklagte die Aufrechterhaltung des Streitpatents im Umfang der Ansprüche 1 bis 5 wie erteilt, bei Streichung der Ansprüche 6 bis 48, der Absätze [0043] bis [0046] und [0054] bis [0090] sowie der Zeichnungen 8a bis 15 der [X.].

Hilfsantrag 2 lautet wie folgt (Ergänzungen gegenüber Anspruch 1 in der erteilten Fassung sind unterstrichen):

„1. A uplink transmitting device for a mobile communication System, comprising:

k), a first parity symbol stream (Yk), and a second parity symbol stream (Zk) by encoding the [X.] stream;

at a transmission time interval ([X.]) and for outputting an [X.], in a symbol pattern of systematic symbol – first parity symbol – second parity symbol” or in a symbol pattern of systematic symbol - second parity symbol – first parity symbol”,

wherein the transmission time interval ist [X.] = 10ms, [X.] 0r [X.] = 80 ms, and

a radio frame segmenter (130) for receiving the interleaved [X.] onto at least one radio frame;

; for demultiplexing the at least one radio frame to the systematic symbols, the first parity symbols, and the second parity symbols of the radio frame; and

a rate matcher (143,144) adapted to puncture a part of the first and second parity symbols according to a given rate matching rule.“

Diesem schließen sich die [X.] 2, 4 und 5 der erteilten Fassung mit entsprechenden Rückbezügen an; die Ansprüche 3 sowie 6 bis 48 sind ebenso gestrichen wie die zu Hilfsantrag 1 genannten Absätze und Zeichnungen gemäß Beschreibung. Auf den Hinweis des Vorsitzenden, dass gegen die Streichung von Teilen der Beschreibung grundsätzliche Bedenken bestehen, hat die Beklagte erklärt, sie verteidige das Streitpatent weiter hilfsweise in einer Fassung nach Hilfsantrag 2, jedoch ohne diese Streichungen.

Hilfsantrag 3 unterscheidet sich von der zur Entscheidung gestellten Fassung nach Hilfsantrag 2 lediglich durch die folgende Ergänzung bezüglich des [X.]s (120): „wherein the [X.] is 160 bits“. Wie zu Hilfsantrag 2 ausgeführt verteidigt die Beklagte auch hier das Streitpatent weiter hilfsweise in einer Fassung ohne Streichung von Teilen der Beschreibung.

Hilfsantrag 4 entspricht der im Tenor wiedergegebenen Fassung des Streitpatents.

Hilfsantrag 4‘ verteidigten Fassung des Streitpatents wird auf das Sitzungsprotokoll Bezug genommen.

Die Beklagte hat die Vertagung der mündlichen Verhandlung vom 7. Mai 2014 mit der Begründung beantragt, ihr sei Gelegenheit zu geben, die Eigenschaften eines Funkrahmensegmentierers weiter zu klären, auf die das Gericht bei seiner Entscheidung offensichtlich abstellen wolle.

Die Klägerin ist diesem Antrag der Beklagten entgegengetreten. Sie hat zudem die Verspätung der [X.] bis 3 mit der Begründung gerügt, sie könne hinsichtlich dieser geänderten Fassungen die Auswirkung auf das Verletzungsverfahren nicht absehen. Auch könne sie in der mündlichen Verhandlung zur Zulässigkeit und Patentfähigkeit dieser Fassungen nicht Stellung nehmen. Zur Aufnahme des Unteranspruchs 10 in den Hilfsantrag 4 könne sie sich jedoch einlassen.

Die Beklagte tritt den Ausführungen der Klägerin in allen Punkten entgegen. Das Streitpatent sei gegenüber der Anmeldung in ihrer ursprünglich eingereichten Fassung nicht unzulässig erweitert. Es offenbare die Erfindung so deutlich, dass ein Fachmann sie ausführen könne.

Das Streitpatent könne in der erteilten Fassung wie auch in den Fassungen der [X.] bis 3 die Priorität der koreanischen Voranmeldung 9927407 vom 8. Juli 1999 wirksam beanspruchen. In allen verteidigten Fassungen gelte das Streitpatent gegenüber dem jeweils zu berücksichtigenden Stand der Technik als neu und sei dem Fachmann auch nicht nahe gelegt.

Bezüglich der wirksamen Inanspruchnahme der Priorität der koreanischen Voranmeldung 9927407 stützt die Beklagte ihr Vorbringen auf folgende Unterlagen:

[X.]A koreanische Prioritätsanmeldung [X.] 1999-27407

[X.]B auszugsweise beglaubigte [X.] Übersetzung aus der koreanischen Sprache

[X.]C weitere Korrekturen zur Prioritätsanmeldung [X.] in [X.]r Sprache

[X.]D nach [X.]-Recht zertifizierte Übersetzung der Prioritätsschrift ins Englische.

Der Senat hat den Antrag der Beklagten, die mündliche Verhandlung wegen der Klärung der Eigenschaften eines Funkrahmensegmentierers zu vertagen, durch Beschluss zurückgewiesen. Die Verteidigung des Streitpatents mit den Fassungen der [X.] bis 3 hat der Senat gemäß § 83 Abs. 4 [X.] nicht zugelassen und durch Beschluss zurückgewiesen.

[X.]E (Blatt 631 der Gerichtsakte) vorgelegt, zu der die Beklagte mit Schriftsatz vom 18. März 2014 lediglich Korrekturen offensichtlicher Schreibfehler oder Ungenauigkeiten angebracht hat.

Wegen des Vorbringens der Parteien im Übrigen wird auf die Sitzungsprotokolle vom 5. Juni 2013 und vom 7. Mai 2014 sowie auf die gewechselten Schriftsätze Bezug genommen.

[X.]) unzulässig erweitert sein könnten. Die Klägerin hat hierzu auf ihren schriftsätzlichen Vortrag verwiesen; die Beklagte hat erklärt, sie verzichte diesbezüglich ebenfalls auf weiteren Vortrag.

Entscheidungsgründe

Die zulässige Nichtigkeitsklage ist teilweise begründet.

[X.] bzw. [X.] neuheitsschädlich vorweggenommen (Art. 138 Abs. 1a [X.], Art. 54 EPÜ), da das Streitpatent die Priorität der koreanischen Anmeldung 9927407 nicht wirksam beansprucht. Die Gegenstände der weiteren nebengeordneten Ansprüche 31 und 42 gehen über den Inhalt der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung hinaus und sind somit unzulässig erweitert (Art. 138 Abs. 1c EPÜ).

Die Verteidigung des Streitpatents in den Fassungen der [X.], 2 und 3 hat der Senat gemäß § 83 Abs. 4 [X.] bei der Entscheidung nicht berücksichtigt. In der Fassung nach Hilfsantrag 4 hat das Streitpatent jedoch Bestand. Insoweit war die Nichtigkeitsklage abzuweisen.

I. Das Streitpatent und seine Auslegung

1. Das [X.] ([X.]) befasst sich mit der Ratenabstimmung eines kanalcodierten Signals und insbesondere mit einer Vorrichtung zum Steuern eines [X.] ([X.]) und eines Multiplexers ([X.]) im Rahmen einer Ratenabstimmung im Mobilfunkkontext ([X.], Absätze [0001] bis [0003]).

Allgemein nähmen [X.] eine Kanalcodierung der [X.] mit einem Fehlerkorrekturcode vor der Übertragung vor, um die Systemzuverlässigkeit zu erhöhen. Typische für die Kanalcodierung verwendete Codes seien Faltungs- und Linearblockcodes, für die ein einzelner Decodierer verwendet werde. Auch so genannte [X.] seien hierfür vorgeschlagen. Ein Kommunikationssystem mit mehrfachen Zugriffen und mehrfachen Kanälen stimme die Anzahl der kanalcodierten Symbole auf eine bestimmte Anzahl von Übertragungsdatensymbolen ab, um die Effizienz und die Systemleistung der Datenübertragung zu erhöhen. Diese [X.] werde als Ratenabstimmung bezeichnet. Als Abstimmungsmaßnahmen kämen häufig Punktierung und Wiederholung von Bits zum Einsatz.

[X.], Absatz [0005] bis Absatz [0007]).

[X.], Absatz [0009] bis Absatz [0012]).

[X.], Absatz [0013] bis Absatz [0017]).

Patentanspruch 1, lässt sich in folgende Merkmale gliedern:

[X.] Version:

1.1 A[n] uplink transmitting device for a mobile communication system, comprising.

1.2 an encoder (110)

1.2.1 for receiving an [X.] stream and

k), a first parity symbol stream (Yk), and a second parity symbol stream (Zk) by encoding the [X.] stream,

1.3 an [X.] (120)

1.3.1 for interleaving the three streams of encoded symbols with each other by a predetermined interleaving rule and

1.3.2 for outputting an interleaved stream,

1.4 a radio frame segmenter (130)

1.4.1 for receiving the interleaved stream and

1.4.2 mapping the received stream onto at least one radio frame,

1.5 a demultiplexer (141), and

1.6 a rate matcher (143,144)

1.6.1 adapted to puncture a part of the first and second parity symbols

1.6.2 according to a given rate matching rule.

[X.] Version:

1.1 Vorrichtung zur Übertragung in Aufwärtsrichtung für ein mobiles Kommunikationssystem mit.

1.2 einem Codierer (110)

1.2.1 zum Empfangen eines [X.]s und

k), einem ersten Paritätssymbolstrom (Yk) und einem zweiten Paritätssymbolstrom (Zk) durch Codieren des [X.]s,

1.3 einem [X.] (120)

1.3.1 zum [X.] der drei Ströme von codierten Symbolen miteinander mittels einer vorbestimmten Verschachtelungsregel und

1.3.2 zum Ausgeben eines verschachtelten Stromes,

1.4 einem [X.]egmentierer (130)

1.4.1 zum Empfangen des verschachtelten Stromes und

1.4.2 zum Abbilden des empfangenen Stromes auf mindestens einen Funkrahmen,

1.5 einem Demultiplexer (141), und

1.6 einem [X.] (143,144)

1.6.1 zum [X.] von einem Teil der ersten und zweiten [X.]

1.6.2 entsprechend einer vorgegebenen Ratenabstimmungsregel.

Patentanspruch 12, lässt sich in folgende Merkmale gliedern:

[X.] Version:

12.1 A transmitting device for a mobile communication system, comprising.

12.2 an encoder (110)

12.2.1 for receiving an [X.] stream with a predetermined [X.] and

12.2.2 for outputting a systematic symbol stream and

12.2.3 at least one kind of parity symbol stream by encoding the [X.] stream in accordance with a coding rate of said encoder,

12.3 an [X.] (120)

12.3.1 for receiving the stream of systematic symbols and the stream of parity symbols from the encoder,

12.3.2 interleaving the stream of systematic symbols and the stream of parity symbols with each other, and

12.3.3 outputting an interleaved stream,

12.4 a radio frame segmenter (130)

12.4.1 for receiving the interleaved stream from the [X.],

12.4.2 dividing the received stream into at least one radio frame

12.4.3 and outputting the at least one radio frame,

12.5 a demultiplexer (141),

12.5.1 for receiving the at least one radio frame and

12.5.2 for demultiplexing the received at least one radio frame into systematic symbol stream and at least one kind of parity symbol stream

12.6 a rate matcher (143,144)

12.6.1 for rate matching said streams received from the demultiplexer and

12.6.2 outputting rate matched streams

12.6.3 said rate matcher having at least one component rate matcher for rate matching a part of the parity symbol stream.

12.6.4 the number of the component rate matcher being equal to the number of the parity symbol streams,

12.6.5 wherein the demultiplexer switches each of the parity symbols in the radio frames to said component rate matcher corresponding to each parity symbol stream.

[X.] Version:

12.1 Eine Übertragungsvorrichtung für ein mobiles Kommunikationssystem mit.

12.2 einem Codierer (110)

12.2.1 zum Empfangen eines [X.]s mit einem vorbestimmten Übertragungszeitintervall und

12.2.2 zum Ausgeben eines systematischen Symbol[X.] und

12.2.3 mindestens einer Art von [X.]strom mittels Codieren des [X.]s in Übereinstimmung mit einer Codierrate des Codierers,

12.3 einem [X.] (120)

12.3.1 zum Empfangen des Stroms von systematischen Symbolen und des Stroms von [X.]n vom Codierer,

12.3.2 [X.] des Stroms von systematischen Symbolen und des Stroms von [X.]n miteinander und

12.3.3 Ausgeben eines verschachtelten Stroms,

12.4 einem [X.]egmentierer (130)

12.4.1 zum Empfangen des verschachtelten Stroms von dem [X.],

12.4.2 Teilen des empfangenen Stroms in mindestens einen Funkrahmen und

12.4.3 Ausgeben des mindestens einen [X.],

12.5 einem Demultiplexer (141),

12.5.1 zum Empfangen des mindestens einen [X.] und

12.5.2 zum Demultiplexen des empfangenen mindestens einen [X.] in einen systematischen Symbolstrom und mindestens eine Art von [X.]strom, und

12.6 einem [X.] (143,144)

12.6.1 zum Ratenabstimmen der von dem Demultiplexer empfangenen Ströme und

12.6.2 zum Ausgeben der ratenabgestimmten Ströme

12.6.3 wobei der [X.] mindestens einen [X.] zum Ratenabstimmen eines Teils des [X.] aufweist, und

12.6.4 die Anzahl des [X.]s gleich der Anzahl von [X.]n ist,

12.6.5 wobei der Demultiplexer jeden der [X.] in den Funkrahmen zu dem [X.] schaltet, der jedem [X.]strom entspricht.

Patentanspruch 23, lässt sich in folgende Merkmale gliedern:

[X.] Version:

23.1 A method of transmitting for a mobile communication system, [X.] of.

23.2 receiving an [X.] stream transmitted at a predetermined [X.],

23.3 encoding the [X.] stream

23.4 and outputting a systematic symbol stream and

23.5 at least one kind of parity symbol stream corresponding to the [X.] stream,

23.6 the number of the parity symbol streams corresponding to a coding rate of an encoder,

23.7 [X.] symbol stream and the at least one parity symbol stream with each other and

23.8 outputting an interleaved stream,

23.9 dividing the interleaved stream into at least one radio frame and

23.10 outputting the at least one frame,

23.11 each of the at least one radio frames having a predetermined time frame,

23.12 demultiplexing the received at least one radio frame into a systematic symbol stream and at least one kind of parity symbol stream,

23.13 and rate matching the demultiplexed streams by a rate matcher,

23.14 wherein each of parity symbols in [X.] rate matcher corresponding to each parity symbol stream,

23.15 said rate matcher having at least one component rate matcher for rate matching a part of said parity symbol stream,

23.16 the number of component rate matcher being equal to the number of the parity symbol streams.

[X.] Version:

23.1 Übertragungsverfahren für ein mobiles Kommunikationssystem mit den Schritten.

23.2 Empfangen eines [X.]s, der zu einem bestimmten Übertragungszeitintervall gesendet wird,

23.3 Codieren des [X.]s

23.4 und Ausgeben eines systematischen Symbol[X.] und

[sic!]

23.6 wobei die Anzahl der [X.] einer Codierrate eines Codierers entspricht,

23.7 [X.] des systematischen Symbol[X.] und des mindestens einen [X.] miteinander und

23.8 Ausgeben eines verschachtelten Stromes,

23.9 Teilen des verschachtelten Stroms in mindestens einen Funkrahmen und

23.10 Ausgabe des mindestens einen [X.]

23.11 wobei jeder der mindestens einen Funkrahmen einen vorbestimmten Zeitrahmen aufweist,

23.12 Demultiplexen des empfangenen mindestens einen [X.] in einen systematischen Symbolstrom und mindestens eine Art von [X.]strom,

23.13 und Ratenabstimmen der demultiplexten Ströme mittels eines [X.]s,

23.14 wobei jeder der [X.] in dem mindestens einen Funkrahmen zu einem [X.] geschaltet wird, entsprechend jedem [X.]strom,

23.15 wobei der [X.] mindestens einen [X.] zum Ratenabstimmen eines Teils des [X.] aufweist,

23.16 und die Anzahl des [X.]s gleich der Anzahl der [X.] ist.

Patentanspruch 31, lässt sich in folgende Merkmale gliedern:

[X.] Version:

31.1 A transmitting device for a mobile communication system, comprising.

31.2 an encoder (110)

31.2.1 for receiving an [X.] stream at a predetermined [X.] and

31.2.2 for encoding and

31.2.3 outputting a systematic symbol stream and at least one kind of parity symbol stream corresponding to the [X.] stream in accordance with a coding rate of said encoder,

31.3 an [X.] (120)

31.3.1 for [X.] symbol stream and the parity symbol stream with each other and

31.3.2 outputting an interleaved stream,

31.4 a demultiplexer (141)

31.4.1 for receiving the interleaved stream and

31.4.2 demultiplexing the received stream into a systematic stream and at least one kind of parity stream, and

31.5 a rate matcher (143,144)

31.5.1 for rate matching said streams,

31.5.2 said rate matcher having at least one component rate matcher

31.5.2.1 for rate matching a part of the parity stream

31.5.2.2 and the number of the component rate matches being equal to the number of the parity streams,

31.5.3 wherein the demultiplexer switches each of the symbols in the interleaved stream to a component rate matcher corresponding to each parity stream.

[X.] Version:

31.1 Übertragungsvorrichtung für ein mobiles Kommunikationssystem mit.

31.2 einem Codierer (110)

31.2.1 zum Empfangen eines [X.]s zu einem vorbestimmten Übertragungszeitintervall und

31.2.2 zum Codieren und

[sic!] in Übereinstimmung mit einer Codierrate des Codierers,

31.3 einem [X.] (120)

31.3.1 zum [X.] des systematischen Symbol[X.] und des [X.] miteinander und

31.3.2 Ausgeben eines verschachtelten Stroms,

31.4 einem Demultiplexer (141)

31.4.1 zum Empfangen des verschachtelten Stroms und

31.4.2 Demultiplexen des empfangenen Stroms in einen systematischen Strom und mindestens eine Art von [X.]strom, und

31.5 einem [X.] (143, 144)

31.5.1 zum Ratenabstimmen der Ströme,

31.5.2 wobei der [X.] mindestens einen [X.]

31.5.2.1 zum Ratenabstimmen eines Teils des Paritäts[X.] aufweist,

31.5.2.2 und die Anzahl der [X.] gleich der Anzahl der Paritätsströme ist,

31.5.3 wobei der Demultiplexer jedes der Symbole in dem verschachtelten Strom zu einem [X.] schaltet, entsprechend jedem Paritätsstrom.

Patentanspruch 42, lässt sich in folgende Merkmale gliedern:

[X.] Version:

42.1 A method of transmitting for a mobile communication system, [X.] of.

42.2 receiving an [X.] stream at a predetermined [X.],

42.3 encoding the [X.] stream and

42.4 outputting a systematic symbol stream and

42.5 at least one kind of parity symbol stream corresponding to the [X.] stream in accordance with a coding rate of an encoder,

42.6 [X.] symbol stream and the parity symbol stream with each other and

42.7 outputting an interleaved stream,

42.8 demultiplexing the interleaved stream into the systematic symbol stream and at least one kind of parity symbol stream, and

42.9 rate matching the demultiplexed streams by a rate matcher,

42.10 wherein each of parity symbols in the interleaved [X.] rate matcher

42.11 corresponding to each kind of parity symbol stream,

42.12 the number of component rate matchers being equal to the number of the parity symbol streams.

[X.] Version:

42.1 Übertragungsverfahren für ein mobiles Kommunikationssystem mit den Schritten.

[sic!],

42.3 Codieren des [X.]s und

42.4 Ausgeben eines systematischen Symbol[X.] und

[sic!]

42.6 [X.] des systematischen Symbol[X.] und des [X.] miteinander und

42.7 Ausgeben eines verschachtelten Stroms,

42.8 Demultiplexen des verschachtelten Stroms in den systematischen Symbolstrom und mindestens eine Art von [X.]strom, und

42.9 Ratenabstimmen der demultiplexten Ströme mittels eines [X.]s,

[sic!] in dem verschachtelten Strom zu einem [X.] geschaltet wird,

42.11 entsprechend jeder Art von [X.]strom, und

42.12 die Anzahl der [X.] gleich der Anzahl der [X.] ist.

2. Der Gegenstand des Streitpatents richtet sich nach übereinstimmender Auffassung des Senats und der Parteien an einen Diplomingenieur der Nachrichtentechnik oder Informatik mit Universitätsabschluss, der mehrjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Datenübertragung in digitalen Mobilfunknetzen besitzt.

3. Ausgehend vom Fach- und Erfahrungswissen dieses Fachmanns sind einige der in den Anspruchsfassungen gemäß Streitpatent enthaltenen Begrifflichkeiten erläuterungsbedürftig. Der Senat legt den nachfolgenden Begrifflichkeiten folgendes Verständnis zu Grunde:

mobile communication system / mobiles Kommunikationssystem ist im Sinne des Streitpatents ein Telekommunikationssystem mit mobilen Endgeräten, das in einem digitalen Telekommunikationsnetz digitale Daten absetzen und empfangen kann. In einem solchen Telekommunikationsnetz müssen durch ein mobiles Telekommunikationssystem zu versendende Daten im Vorfeld aufbereitet werden, damit sie gültigen Übertragungsstandards und weiteren Randbedingungen genügen. Dabei kommt eine Vielzahl von Datenverarbeitungsmaßnahmen und/oder –bausteinen zum Einsatz.

encoder / Codierer, der einen [X.] stream / [X.], z. B. ein aus einer Abfolge von digitalen Symbolen/Datenworten bestehendes Nutzsignal, wie das Sprechsignal eines [X.], in ein Datenformat - im Sinne des Streitpatents für einen Übertragungskanal - umwandelt, das fehlerunempfindlicher ist als das des [X.]s; dabei arbeitet der Codierer gemäß einer festgelegten [X.], damit der Decodierer auf der Empfängerseite das Signal in das ursprüngliche Format zurückkonvertieren kann. Der Ausdruck coding rate / Codierrate wird im Streitpatent in der üblichen fachmännischen Weise verwendet, ebenso wie die Begriffe Multiplexer / Demultiplexer, systematic symbol stream / systematischer Symbolstrom, [X.] Paritätssymbolstrom, wie auch [X.] / [X.] bzw. dementsprechend interleaving rule / Verschachtelungsregel.

radio frame segmenter / [X.]egmentierer dahingehend auszulegen, dass er geeignet ist, einen verschachtelten Datenstrom in [X.] (radio frames / Funkrahmen) für den bevorstehenden [X.] aufzuteilen. Hierbei ist die Bitlänge des [X.] direkt mit einem sog. predetermined time frame / vorbestimmten Zeitrahmen korreliert bzw. von diesem abhängig. Dieser Zeitrahmen repräsentiert die Dauer des Zeitintervalls, das für das Senden des/der für die [X.] vorbereiteten Funkrahmen/s zur Verfügung steht, und wird üblicherweise auch als [X.] ([X.]) / Übertragungszeitintervall bezeichnet.

rate matcher / [X.] – in vergleichbarem Kontext auch unter dem Begriff Ratenanpasser bekannt - stimmt die Anzahl kodierter Datenworte/-symbole auf eine bestimmte Anzahl von Übertragungsdatenworten/-symbolen ab, um die Effizienz und die Systemleistung der Datenübertragung zu erhöhen. Dabei berücksichtigt er Randbedingungen und [X.], die in einer rate matching rule / Ratenanpassungsregel zusammengefasst sind und im Wesentlichen Regeln für das Wiederholen und das [X.] einzelner Bits aus einem Datenwort/-symbol enthalten. Hierbei wird unter [X.] / [X.] das Löschen einzelner Paritätsbits nach dem Kodiervorgang eines [X.] verstanden, da diese in der Regel in redundanter Form vorhanden sind. Das Ziel, redundante Information aus einem Datenwort zu löschen und/oder den Datenstrom damit gemäß den herrschenden Übertragungsbedingungen für den [X.] zu optimieren, kann durch die Verwendung von mehreren [X.]n erreicht werden, die jeweils nur auf eine bestimmte Komponente eines Datenpakets oder –[X.] wirken (sog. component rate matcher / [X.]); diese wirken, sobald ein kodierter Datenstrom in mehrere einzelne kodierte Datenströme, die jeweils ausschließlich aus Paritätsbits, [X.]en etc. bestehen, zerlegt worden ist.

Nach Ansicht des Senats wird der eigentliche [X.] im Rahmen des mobilen Kommunikationssystems im Einzelnen durch die sequenzielle Aufzählung gegenständlicher Merkmale in den Ansprüchen charakterisiert.

II. Zur erteilten Fassung

1. Über das Streitpatent in seiner erteilten Fassung konnte im Termin vom 7. Mai 2014 entschieden werden, da dem Antrag der [X.]n auf Vertagung der mündlichen Verhandlung nicht stattzugeben war.

Soweit die [X.] ihren Antrag damit begründet hat, ihr sei Gelegenheit zu geben, die Eigenschaften eines [X.]egmentierers, wie in Anspruch 1 des Streitpatents enthalten, weiter zu klären, da das Gericht hierauf offensichtlich bei der Entscheidung abstellen wolle, hat der Senat für eine Vertagung keine Veranlassung gesehen. Denn insoweit handelt es sich nicht um für die [X.] neue und damit gegebenenfalls überraschende Überlegungen des Senats. Vielmehr stand von Beginn des [X.] an die Frage, über welche Eigenschaften der Demultiplexer nach dem Streitpatent bzw. nach der Lehre des Prioritätsdokuments verfüge, im Mittelpunkt der Erörterungen der Parteien. Auch im Hinweis des Senats nach § 83 [X.] war dieser Komplex unter Ziffer 6a) schwerpunktmäßig problematisiert worden. Die Beurteilung der strittigen Frage der Anordnung des die [X.] durchführenden [X.] hängt auch nach der dort dargelegten vorläufigen Ansicht des Senats nicht zuletzt davon ab, welche Eigenschaften der [X.]egmentierer nach der jeweiligen Lehre besitzen muss, damit der Demultiplexer je nach Anordnung seine bestimmungsgemäße Funktion innerhalb der jeweiligen Vorrichtung erfüllen kann. Inwieweit trotz ausführlicher Diskussion, insbesondere in den Schriftsätzen, weiterer Klärungsbedarf seitens der [X.]n besteht, hat diese im Übrigen nicht näher erläutert.

2. Entgegen der Ansicht der [X.]n kann das Streitpatent die Priorität der koreanischen Voranmeldung [X.] nicht beanspruchen.

[X.] ins Verfahren eingeführte [X.] Übersetzung derselben zugrunde zu legen ist.

Nach Art. 87, 88 EPÜ kann für eine Anmeldung die Priorität einer Voranmeldung in Anspruch genommen werden, wenn Anmeldung und Voranmeldung „dieselbe Erfindung“ betreffen. Dies liegt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung vor, wenn sich die in der Voranmeldung anhand eines Ausführungsbeispiels oder in sonstiger Weise beschriebenen technischen Anweisungen für den Fachmann als Ausgestaltung der in der Nachanmeldung umschriebenen allgemeineren technischen Lehre darstellen und diese Lehre in der in der Nachanmeldung offenbarten Allgemeinheit bereits der Voranmeldung als zu der angemeldeten Erfindung gehörend entnehmbar ist. ([X.]. Rspr., vgl. zuletzt Urteil vom 11. Februar 2014 - [X.]/12 – Kommunikationskanal, Leitsatz und [X.]. 20). Ein Fall der Erfindungsidentität ist vorliegend jedoch nicht gegeben, denn der Fachmann entnimmt die technische Lehre der Gegenstände des Streitpatents gerade nicht unmittelbar und eindeutig den [X.]. Das Streitpatent vermittelt ihm auch nicht eine Lehre, die dort zwar gegenüber der Voranmeldung in allgemeinerer Form dargestellt wird, jedoch in ihrer Allgemeinheit bereits der Voranmeldung als zur Erfindung gehörend entnehmbar ist. Vielmehr ist mit dem Streitpatent eine weitere spezielle Ausgestaltungsform unter Schutz gestellt, die sich dem Fachmann als eine zusätzliche Ausgestaltungsform gegenüber den in der Voranmeldung [X.] in Form dreier im Detail beschriebener Ausführungsbeispiele darstellt und aus diesem Grund ein Aliud darstellt.

[X.], Seite 22-36, Zeilen 6 bis 10: „Hierbei kann der Demultiplexer, der die Daten in das [X.] und das Paritätssymbol klassifiziert, zwischen dem ersten [X.] 112 und dem [X.] 113 oder zwischen dem [X.] 113 und dem [X.] 114 in der Kanal-Übertragseinrichtung der [X.]. 1 angeordnet werden.“). Weiter ist in der Prioritätsanmeldung ausgeführt, dass sich die Ausführungsbeispiele jedoch nur auf die dort beschriebene erste Alternative beziehen, also mit der Anordnung des Symbolklassifizierers unmittelbar nach dem [X.] ([X.], Seite 22-36, Zeilen 10 bis 13: „Die Ausführungsformen gemäß der vorliegenden Erfindung erläutern über den Demultiplexer, der für eine Symbolunterteilung verwendet wird, dass er nach dem ersten [X.] 112 angeordnet ist.“; Unterstreichung hinzugefügt). Dieses Verständnis der Voranmeldung stimmt auch mit der zitierten Textstelle vorausgehenden Offenbarungenstellen zu den einzelnen Ausführungsbeispielen überein, in denen lediglich für den Fall, dass der Symbolklassifizierer zwischen dem ersten [X.] und dem [X.]egmentierer vorgesehen ist, der Symbolklassifizierer als einfacher [X.] („n-[X.]“) ausgebildet sein kann. Bezug genommen wird hierzu insoweit auf die einfache auszuführende Funktion des dort angeordneten Symbolklassifizierers ([X.], Seite 20-36, Absatz 2, Zeilen 3 bis 5 unter Bezugnahme auf die [X.]uren 5, 6 und 7: „Da die Symbolklassifizierungs-Einrichtung eine Modulo-n-[X.] für ein Ausgangssymbol ausführt, kann sie leicht durch Verwendung eines n-[X.] verwirklicht werden, …“. Unterstreichungen hinzugefügt). Dass ein zwischen dem [X.]egmentierer und dem [X.] vorgesehener Symbolklassifizierer ebenso eine [X.] auszuführen hätte und deshalb ebenfalls als [X.] ausgeführt sein kann, ist der in Rede stehenden Prioritätsanmeldung [X.] hingegen weder konkret zu entnehmen noch stellt sich diese Ausgestaltung dem Fachmann als in allgemeinerer Form zur angemeldeten Erfindung gehörend dar. Ein Symbolklassifizierer ist - auch nach dem Wortlaut der Prioritätsanmeldung – nicht zwingend durch einen Multiplexer zu realisieren, sondern nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen, zu denen die Prioritätsanmeldung jedoch hinsichtlich der speziellen Anordnung zwischen dem [X.]egmentierer und dem [X.] keine Ausführungen macht.

Die streitpatentgemäße Ausgestaltung hat im Übrigen auch keinen Eingang in die Patentansprüche 8 und 10 der [X.] gefunden, wo ganz allgemein von dem Symbolklassifizierer die Rede ist und nicht von seiner Ausbildung als Demultiplexer.

Wird im Streitpatent die zweite Alternative der Anordnung eines Multiplexers zwischen dem [X.]egmentierer und dem [X.] beansprucht (Merkmale 1.4 bis 1.6 in ihrer definierten Reihenfolge), so handelt es sich folglich nicht um dieselbe Erfindung wie in der [X.] [X.], sondern um eine andere Realisierungsmöglichkeit, die in der genannten Prioritätsschrift so aber nicht als zur Erfindung gehörig offenbart ist.

3. Da aus den vorgenannten Gründen das Streitpatent die Priorität der koreanischen Voranmeldung [X.] nicht beanspruchen kann, zählen die beiden aus einem Standardisierungsverfahren stammenden und in den für dieses Verfahren wesentlichen Punkten inhaltsgleichen Druckschriften [X.] ([X.]) und [X.] ([X.]) folglich zum Stand der Technik.

3.1 Zum erteilten Patentanspruch 1

[X.] ist eine Vorrichtung zur Übertragung in Aufwärtsrichtung („up-link“) für ein mobiles Kommunikationssystem bekannt (vgl. [X.]ur 5; Merkmal 1.1), die einen Codierer aufweist („[X.] [X.]”, [X.]ur 5 links), und zwar zum Empfangen eines [X.]s („Xk”) und zum Ausgeben von insgesamt drei Strömen, einem systematischen Symbolstrom („C1k“), einem ersten Paritätssymbolstrom („C2k“) und einem zweiten Paritätssymbolstrom („C3k“) durch Codieren des [X.]s ([X.]ur 5; Merkmal 1.2, Merkmal 1.2.1, Merkmal 1.2.2). Ferner weist die Vorrichtung auch einen [X.] auf („1Merkmal 1.3, Merkmal 1.3.1, Merkmal 1.3.2), sowie einen [X.]egmentierer („Radio Frame Segmentation”; [X.]ur 5, dritter Kasten von links) zum Empfangen des verschachtelten Stromes und zum Abbilden des empfangenen Stromes auf mindestens einen Funkrahmen ([X.]ur 5; Merkmal 1.4, Merkmal 1.4.1, Merkmal 1.4.2), einen Demultiplexer ([X.]ur 5, [X.] zwischen den drei vertikalen und den drei horizontalen Kästen; Merkmal 1.5), und einen [X.] ([X.]ur 5, „rate matching”, wobei die hier abgebildeten drei Einzelblöcke in einer einzigen Einheit zusammengefasst sein können, vgl. [X.]ur 6, „rate matching algorithm block”). Der [X.] dient auch hier zum [X.] von einem Teil der ersten und zweiten Paritätssymbole ([X.]ur 5, „x“-Symbolik im abgehenden Binärstrom des zweiten und dritten „rate matching algorithm block“), entsprechend einer vorgegebenen Ratenabstimmungsregel (vgl. [X.]ur 5 und 6, jeweils rechte [X.]urenhälfte); Merkmal 1.6, Merkmal 1.6.1, Merkmal 1.6.2).

[X.] bekannt und dieser somit mangels Neuheit seines Gegenstandes nicht patentfähig.

3.2 Zum erteilten Patentanspruch 12

[X.] sind auch alle Merkmale des erteilten Anspruchs 12 bekannt und zwar eine Übertragungsvorrichtung für ein mobiles Kommunikationssystem (z. B. [X.]ur 5, Merkmal 12.1), das einen Codierer („[X.] [X.]”; [X.]ur 5 links) aufweist (Merkmal 12.2), welcher eingerichtet ist zum Empfangen eines [X.]s („Xk”) mit einem vorbestimmten Übertragungszeitintervall (z. B. indirekt aus Seite 6, Absatz 1 als Voraussetzung für den folgenden Verarbeitungsbaustein: „[X.] for [X.] of 10, 20, 40, 80 msec”, Merkmal 12.2.1), zum Ausgeben eines systematischen Symbol[X.] (Seite 6, Kapitel 4, Absatz 1 und Kapitel 4.2 [X.] [X.]ur 5, „C1k“, Merkmal 12.2.2) und mindestens einer Art von Paritätssymbolstrom (Seite 6, Kapitel 4, Absatz 1 und Kapitel 4.2 [X.] [X.]ur 5, „C2k, C3k“) mittels Codieren des [X.]s („Xk”) in Übereinstimmung mit einer Codierrate des Codierers (Seite 6, Kapitel 4, Absatz 1 und Kapitel 4.2 [X.] [X.]ur 5, “[X.] [X.]”; Merkmal 12.2.3). Ferner weist sie in Folge einen [X.] auf („1Merkmal 12.3) zum Empfangen des Stroms von systematischen Symbolen und des Stroms von Paritätssymbolen vom Codierer ([X.]ur 5, zweiter Kasten von links; Merkmal 12.3.1), zum [X.] des Stroms von systematischen Symbolen und des Stroms von Paritätssymbolen miteinander und zum Ausgeben eines verschachtelten Stroms ([X.]ur 5, Pfeilsymbolik zwischen zweitem und drittem Kasten von links; Merkmal 12.3.2, Merkmal 12.3.3), sowie einen [X.]egmentierer („Radio Frame Segmentation”; [X.]ur 5, dritter Kasten von links; Merkmal 12.4) zum Empfangen des verschachtelten Stroms von dem [X.], zum Teilen des empfangenen Stroms in mindestens einen Funkrahmen und zum Ausgeben des mindestens einen [X.] (Seite 6, Kapitel 4, Absatz 1 und Kapitel 4.2 [X.] [X.]ur 5; Merkmal 12.4.1, Merkmal 12.4.2). Auch ein Demultiplexer ([X.]ur 5, [X.] zwischen den drei vertikalen und den drei horizontalen Kästen; Merkmal 12.5) ist vorgesehen, und zwar zum Empfangen des mindestens einen [X.] und zum Demultiplexen des empfangenen mindestens einen [X.] in einen systematischen Symbolstrom und mindestens eine Art von Paritätssymbolstrom ([X.]ur 5, [X.] s. o.; Merkmal 12.5.1, Merkmal 12.5.2). Diesem folgt ein [X.] ([X.]ur 5, „rate matching”, wobei auch hier die abgebildeten drei Einzelblöcke in einer einzigen Einheit zusammengefasst sein können, vgl. [X.]ur 6, „rate matching algorithm block”; Merkmal 12.6) zum Ratenabstimmen der von dem Demultiplexer empfangenen Ströme und zum Ausgeben der ratenabgestimmten Ströme ([X.]ur 5, „rate matching algorithm block 1-3”; Merkmal 12.6.1, Merkmal 12.6.2), wobei der [X.] mindestens einen [X.] zum Ratenabstimmen eines Teils des Paritätssymbol[X.] aufweist, und die Anzahl des [X.]s gleich der Anzahl von Paritätssymbolströmen ist ([X.]ur 5, „rate matching algorithm block 1” für den „systematic information symbol” Strom lässt diesen unverändert durch, was dadurch kenntlich wird, dass keine „x” im Fluss der Nullen und Einsen am Ausgang angezeigt werden; damit ist dieser Block als passiv einzustufen und nur der Block 2 („[X.]”) und der Block 3 („[X.]”) als aktiv und zu zählen; folglich beträgt die Anzahl der [X.] gleich zwei, entsprechend der Anzahl der Paritätssymbolströme); Merkmal 12.6.3, Merkmal 12.6.4), und wobei der Demultiplexer jeden der Paritätssymbolströme in den Funkrahmen zu dem [X.] schaltet, der jedem Paritätssymbolstrom entspricht ([X.]ur 5, „rate matching algorithm block 2,3”; Merkmal 12.6.5).

3.3 Zum erteilten Patentanspruch 23

Merkmal 23.11 sinngemäß identische Merkmale auf wie der erteilte Patentanspruch 12. Bezüglich dieser Merkmale des Anspruchs wird auf die Ausführungen zum Patentanspruch 12 verwiesen.

Merkmal 23.11, nämlich dass dem Funkrahmen ein vorbestimmter Zeitrahmen zugewiesen wird, wird jedoch vom Fachmann als funktionsnotwendig in der Druckschrift [X.] mitgelesen, da das „travel time interval [X.]“ die Größe ist, die für eine Signalverarbeitung vor der [X.] stets berücksichtigt werden muss (zum Vergleich: Merkmal 12.2.1, in dem das Empfangen mit einem bestimmten Übertragungszeitintervall vorgegeben ist). Der Fachmann ergänzt diese Information als selbstverständlich für die Ausführung der unter Schutz gestellten Lehre ([X.], Urteil vom 18. März 2014 – [X.] - Proteintrennung, Leitsatz a und [X.]. 38-39).

[X.] bekannt, und dieser daher mangels Neuheit seines Gegenstandes nicht patentfähig.

3.4 Zum erteilten Patentanspruch 31

direkt aus dem [X.] zum Demultiplexer weitergereicht wird, ohne dass zwischen diesen beiden Bauteilen eine [X.]egmentierung stattfindet, oder dass ein weiterer Baustein, der diese ausführen könnte, an diesem Ort im Signalweg zum Einsatz kommt. Eine derartige Vorrichtung ist jedoch in der dem Streitpatent zugrundeliegenden [X.] ([X.]) nicht ursprünglich offenbart.

[X.] kann lediglich in deren Anspruch 37 entnommen werden, dass der [X.] („[X.]“) zusätzlich dafür vorgesehen ist, die von ihm verschachtelten Symbole in eine Vielzahl von Funkrahmen auszugeben, die für sich jeweils eine festgelegte Anzahl von Symbolen aufnehmen können, also eine festgelegte Größe aufweisen ([X.], Seite 30, Zeilen 10 bis 13: „an [X.] for receiving the information symbols and the parity symbols from the encoder, [X.] symbols and outputting interleaved symbols in a plurality of radio frames, [X.];“ Unterstreichungen hinzugefügt).

[X.] offenbarten Ausführungsbeispiele und die diesen zugeordneten [X.]uren zeigen kein Bild des [X.]es durch die Vorrichtung, wie es mit dem erteilten Anspruch 31 beansprucht wird. Vielmehr wird an den genannten Orten ausdrücklich betont, dass ein [X.]egmentierer im [X.] vorzusehen ist. Zieht man beispielsweise die [X.]uren 1 und 2 heran, zeigt sich der [X.]egmentierer („radio frame segmenter, 130“) stets zwischen dem ersten [X.] („1st [X.], 120“) und dem Demultiplexer („[X.], 141“) angeordnet, und in den [X.]uren 13 bis 15 wird davon ausgegangen, dass der Demultiplexer („[X.], 141“) einen [X.] bearbeitet, der vorher einer [X.]egmentierung unterworfen war ([X.]uren 13 bis 15, links oben „FROM RADIO [X.] SEGMENTATION“), womit die dort gezeigte Abfolge auch als erfindungserheblich anzusehen ist. An keiner Stelle der ursprünglichen Anmeldung [X.] ist jedoch davon die Rede, dass die [X.]egmentierung wie beansprucht im [X.] auch komplett entfallen könnte.

[X.] gelehrt wird, hinaus. Er unterfällt aus diesem Grunde gemäß Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 3 IntPatÜG [X.] Art. 138 Nr. 1c EPÜ der Nichtigerklärung.

3.5 Zum erteilten Patentanspruch 42

Der nebengeordnete erteilte [X.] 42 weist gemäß obiger Merkmalsgliederung sämtlich Verfahrensmerkmale auf, die in ihrer Entsprechung als Vorrichtungsmerkmale bereits aus dem erteilten Anspruch 31 bekannt sind. Folglich geht der erteilte Anspruch 42 aus den gleichen Gründen, wie zu Anspruch 31 ausgeführt, ebenfalls über die [X.] hinaus und ist ebenfalls gemäß Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 3 [X.] [X.] Art. 138 Nr. 1c EPÜ für nichtig zu erklären.

III. Zu den Hilfsanträgen 1 bis 3

Die Verteidigung des Streitpatents mit den Fassungen gemäß [X.] 1 bis 3 sowie gemäß [X.] 2 und 3 auch in der Form ohne Streichung von Teilen der Beschreibung hat der Senat in der mündlichen Verhandlung vom 7. Mai 2014 als verspätet zurückgewiesen, da sie eine erneute Vertagung der mündlichen Verhandlung erforderlich gemacht hätte (§ 83 Abs. 4 [X.]).

Die Verteidigung der [X.]n mit diesen [X.] erfolgte nach Ablauf der gemäß § 83 Abs. 2 [X.] im Hinweis vom 7. März 2013 nach § 83 Abs. 1 Satz 1 [X.] gesetzten Fristen, die am 13. Mai 2013 endeten. Die Vertagung der auf den 5. Juni 2013 angesetzten mündlichen Verhandlung und deren Fortsetzung am 7. Mai 2014 hatten keinen Einfluss auf die im Hinweis gesetzten Fristen, schon gar nicht konnten sie die bereits abgelaufenen Fristen nachträglich wieder in Lauf setzen. Der Senat hat im Hinblick auf den Fortsetzungstermin den Parteien keinen weiteren qualifizierten Hinweis übermittelt oder der [X.]n eine erneute Frist zur Einreichung von [X.] gesetzt. Auch ist im Übrigen nichts ersichtlich, was eine [X.] erstmals im Fortsetzungstermin als zulässig hätte erscheinen lassen.

Diesbezüglich hat die [X.] in der mündlichen Verhandlung lediglich vorgetragen, die [X.] sei im Hinblick auf die erst am Nachmittag aufgekommene Diskussion über die Rolle des „[X.]egmentierers“ für die [X.] erforderlich geworden. Diese Einschätzung ist nicht zutreffend und entschuldigt daher die verspätete Einreichung im Sinne des § 83 Abs. 4 Nr. 2 [X.] nicht.

Die Frage, welche Funktion der [X.]egmentierer in Anspruch 1 des Streitpatents im Vergleich zur [X.] Prioritätsschrift [X.] 1999-27407 besitzt, durchzieht vielmehr schwerpunktmäßig die gesamte (schriftsätzliche) Diskussion der Parteien zur Auslegung des Streitpatents wie auch zur Frage, ob das Streitpatent die koreanische Priorität wirksam beanspruchen kann. Grund für die Anberaumung des [X.] war gerade das zwischen den Parteien streitige Verständnis der Prioritätsschrift [X.] im Hinblick auf die Stellung des [X.]egmentierers und seiner Eigenschaften, da mit Hilfe einer vom Senat eingeholten vollständigen Übersetzung der koreanischen Schrift [X.] ins [X.] diese Frage einer abschließend Klärung zugeführt werden sollte. Zu dieser Problematik hatte der Senat im Übrigen im Hinweis vom 7. März 2013 bereits Stellung genommen, so dass für die [X.] zu diesem frühen Zeitpunkt feststand, dass sie hierauf vorsorglich ihre hilfsweise Verteidigung ausrichten müsste. Was die [X.] veranlasst haben könnte, auf diesen Hinweis nicht zu reagieren, ist nicht ersichtlich.

Die Befassung mit den verspätet und trotz erfolgter Belehrung nach § 83 Abs. 4 Nr. 3 [X.] nicht genügend entschuldigten [X.] 1 bis 3 einschließlich der Fassungen, die nicht auch auf die Änderung der Beschreibung gerichtet waren, hätte nach Auffassung des Senats die erneute Vertagung der mündlichen Verhandlung erforderlich gemacht. Denn die Fassungen, mit denen das Streitpatent an die [X.] Prioritätsschrift [X.] 99-27407 „angepasst“ werden sollte, erscheinen schon deshalb aus Rechtsgründen höchst problematisch, weil das Streitpatent in der erteilten Fassung und die koreanische Voranmeldung [X.] nicht dieselbe Anmeldung betreffen (vgl. oben Ausführungen zur erteilten Fassung). Die Gefahr der Erweiterung des Schutzbereichs (Art. 138 Abs. 1d EPÜ) erscheint unter diesem Gesichtspunkt erheblich. Die Überprüfung der Zulässigkeit der Fassungen unter Berücksichtigung der [X.] war am Verhandlungstag nicht gewährleistet. Erst recht hätte - im Fall der Zulässigkeit einer der Fassungen – die sich anschließende Prüfung der Patentfähigkeit an Hand des umfangreichen Standes der Technik den zeitlichen Rahmen der Verhandlung gesprengt.

IV. Zum Hilfsantrag 4

1. Über das Streitpatent in dieser hilfsweise verteidigten Fassung konnte entschieden werden, denn die Änderung betrifft ausschließlich die Aufnahme des über die Ansprüche 2 bis 9 direkt auf den Anspruch 1 rückbezogenen erteilten Patentanspruch 10 in die Fassung des erteilten Patentanspruchs 1. Die abhängigen Ansprüche 2 bis 9 und 11 sind auf den geänderten Anspruch 1 zurückbezogen. Die erteilten Ansprüche 12 bis 48 sind gestrichen. Auch die Klägerin hat erklärt, sie könne sich hierzu uneingeschränkt einlassen.

2. Hilfsantrag 4 ist zulässig, da der in dieser Fassung verteidigte Gegenstand des Streitpatents in den ursprünglichen Anmeldeunterlagen so offenbart war ([X.], Ansprüche 1 und 11, wobei Anspruch 11 zwei zeitliche Alternativen für das beanspruchte Einbringen von Füllbits angibt), und vom bisherigen Schutzumfang desselben auch mit umfasst war (vergleiche Streitpatent, Ansprüche 1 und 10, wobei in Anspruch 10 von den oben genannten zwei zeitlichen Alternativen aus den Anmeldeunterlagen für das beanspruchte Einbringen von Füllbits nun nur eine beansprucht wird).

3. Das Streitpatent hat in der Fassung gemäß Hilfsantrag 4 auch Bestand.

Der neue Anspruch 1, der gemäß Hilfsantrag 4 aus einer Kombination der erteilten Ansprüche 1 und 10 gebildet wurde, kann zwar mit derselben Begründung wie der erteilte Anspruch 1 nicht die Priorität der koreanischen Voranmeldung 9927407 beanspruchen, jedoch ist sein Gegenstand weder durch den im Verfahren befindlichen, für die Patentfähigkeit zu berücksichtigenden Stand der Technik bekannt, noch dem Fachmann in Verbindung mit seinem Fachwissen nahe gelegt. Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 in der verteidigten Fassung gilt als neu und beruht auch auf einer erfinderischen Tätigkeit.

Der mit dem Hilfsantrag 4 beanspruchte einzige unabhängige Anspruch 1 kann im Einzelnen wie folgt gegliedert werden (Änderungen zum erteilten Patentanspruch 1 fett):

1.1 A[n] uplink transmitting device for a mobile communication system, comprising:

1.2 an encoder (110)

1.2.1 for receiving an [X.] stream and

k), a first parity symbol stream (Yk), and a second parity symbol stream (Zk) by encoding the [X.] stream,

1.3 an [X.] (120)

1.3.1 for interleaving the three streams of encoded symbols with each other by a predetermined interleaving rule and

1.3.2 for outputting an interleaved stream,

wherein the [X.] is adapted to interleave the encoded streams at a [X.] after inserting filler bits into the encoded streams in [X.]

1.4 a radio frame segmenter (130)

1.4.1 for receiving the interleaved stream and

1.4.2 mapping the received stream onto at least one radio frame,

1.5 a demultiplexer (141), and

1.6 a rate matcher (143,144)

1.6.1 adapted to puncture a part of the first and second parity symbols

1.6.2 according to a given rate matching rule.

Merkmal 1.3.3, nämlich dass der [X.] derart ausgebildet ist, dass er die codierten Ströme für ein bestimmtes Übertragungszeitintervall entsprechend zu verschachteln vermag, nachdem er in den codierten Strom Füllbits dergestalt eingefügt hat, dass sie an die Größe des mindestens einen [X.] angeglichen sind, kann weder der Druckschrift [X.] noch der Druckschrift [X.] entnommen werden. Eine derartige Funktionalität des [X.]s ist dort nicht vorgesehen, vielmehr wird die Maßnahme des Einfügens von Füllbits dort erst von den einzelnen „Rate Matching Algorithm Block[s]“ ([X.], [X.]ur 5 rechts, ausgehende Bitströme mit den Füllbits „x“) vorgenommen. Die Druckschriften liefern dem Fachmann zur Überzeugung des Senats auch keinerlei Veranlassung, die mit dem Merkmal 1.3.3 beanspruchte Maßnahme bereits früher im [X.] vorzunehmen. Auch bei eingehender fachmännischer Analyse der in den Druckschriften vorgestellten Lösung ist kein Nachteil ersichtlich, der den Fachmann anregen könnte, die patentgemäße Lösung aufzugreifen.

NK5, [X.]0 bis [X.]9, [X.]-1, [X.] bis [X.], [X.] bis [X.], [X.]-2, [X.]-3, [X.]) oder an anderen Orten der [X.] thematisieren (vgl. [X.], Kapitel 4.2.3.2.4, nur im Rahmen der Kanalkodierung; [X.]-1, [X.]. 9, nur bildlich dargestellt im so genannten „OVERALL MULTIPLEX [X.]“, ohne Angabe, wann und wo die Füllbits zu diesem hinzutreten). Der übrige Stand der Technik liegt noch weiter ab.

[X.]) offenbart im selben technischen Zusammenhang wie das Streitpatent nur den Einsatz von Füllbits im Rahmen der eigentlichen „Radio Frame Segmentation“ mit anschließendem „Rate matching“, nicht jedoch unmittelbar die Einbringung der Füllbits direkt am und durch einen/den [X.] ([X.], Seite 1 und 2, Kapitel 2.1.1 [X.] [X.]ur 1 obere Hälfte); diese Druckschrift thematisiert auch nicht, wo und in welcher Beziehung ein etwa vorgesehener [X.] zum hier gestalteten [X.] stünde, so dass eine Kombination der Druckschrift [X.] mit einer der Druckschriften [X.] oder [X.] dem Fachmann ohnehin nicht nahegelegen hätte, um gegebenenfalls unter Einsatz seines Fachwissens auf einen anderen Ort der Einarbeitung von Füllbits in den Signalstrom hinzuwirken, als er ihm bisher durch die Druckschriften [X.] und [X.] als geeignet vermittelt wurde. Vielmehr hätte er ohne einen dortigen Hinweis auf die Verortung eines funktionstechnisch als [X.] zu interpretierenden und in einem [X.] bereits als praktikabel verifizierten Bausteins von der Druckschrift [X.] sogar Abstand genommen, wäre doch für ihn damit ein zunächst nicht abschätzbarer zusätzlicher Implementierungsaufwand verbunden, den er in diesem komplexen technischen Zusammenhang aus Zeit- und Kostengründen vermeiden würde.

Merkmal 1.3.3 ).

Folglich ist der Gegenstand des Patentanspruchs 1, so wie er mit dem Hilfsantrag 4 verteidigt wird, sowohl neu als auch erfinderisch gegenüber dem im Verfahren befindlichen Stand der Technik und dem fachmännischen Wissen. Der Patentanspruch 1 ist damit auch patentfähig, wodurch die Patentfähigkeit der sich hieran anschließenden [X.] 2 bis 9 und 11 getragen wird.

V.

Die Kostenaufteilung entspricht dem Verhältnis des anteiligen Obsiegens und Unterliegens der Parteien im Rechtsstreit (§ 84 Abs. 2 [X.] [X.] § 92 Abs. 1 ZPO). Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf § 99 Abs. 1 [X.] [X.] § 709 ZPO.

Meta

5 Ni 51/11 (EP)

07.05.2014

Bundespatentgericht 5. Senat

Urteil

Sachgebiet: Ni

Zitier­vorschlag: Bundespatentgericht, Urteil vom 07.05.2014, Az. 5 Ni 51/11 (EP) (REWIS RS 2014, 5811)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2014, 5811

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