MIETWOHNUNG MIET- UND WEG-RECHT AMTSGERICHT MÜNCHEN VIDEOÜBERWACHUNG UNTERVERMIETUNG Hinzufügen
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Fristlose Kündigung wegen Überwachungskamera im Hausflur einer Wohngemeinschaft.
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28.05.2019
Urteil
Sachgebiet: C
Zitiervorschlag: AG München, Urteil vom 28.05.2019, Az. 432 C 2881/19 (REWIS RS 2019, 6770)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 6770
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
I-10 U 116/05 (Oberlandesgericht Düsseldorf)
30 U 115/16 (Oberlandesgericht Hamm)
XII ZR 41/98 (Bundesgerichtshof)
Nutzung eines Ladenlokals durch den Untermieter unter Missachtung des im Hauptmietvertrag vereinbarten Nutzungszwecks
22 U 120/18 (Oberlandesgericht Köln)
Keine Referenz gefunden.
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