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PDF anzeigen[X.] BESCHLUSS [X.] vom 25. Juni 2008 in dem Verfahren wegen Erhebung von Abgaben - 2 - Der [X.], [X.], hat am 25. Juni 2008 durch [X.], die Richterin Dr. [X.], [X.] [X.], die Notarin Dr. Doyé und den Notar Dr. [X.] beschlossen: Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Senatsbe-schluss vom 14. April 2008 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller hat die Kosten des Rügeverfahrens zu tragen. Gründe: Die nach § 111 Abs. 4 [X.] in Verbindung mit § 40 Abs. 4 [X.], § 29a [X.] statthafte und auch im Übrigen zulässige Anhörungsrüge ist unbe-gründet. 1 Die Gerichte sind nach Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Der Senat hat das Vorbringen des Antragstellers dem Beschluss vom 14. April 2008 voll-umfänglich zugrunde gelegt. Er hat die Angriffe gegen die Entscheidung des [X.] sämtlich darauf geprüft, ob sie eine Abänderung der [X.] Entscheidung rechtfertigen, sie indes für nicht durchgreifend erach-tet. Dies gilt insbesondere auch für die in der mündlichen Verhandlung vom [X.] und seinem Beistand vorgebrachten Gesichtspunkte und für die auf Art. 83 der [X.] gestützten Bedenken, die der 2 - 3 - Antragsteller gegen die Errichtung der Antragsgegnerin durch [X.] erhoben hat. Letztere hatte er bereits in dem Verfahren [X.] 13/05 vorgebracht (z.B.: [X.] ff des Schriftsatzes vom 13. Juni 2005). Sie sind bereits mit dem Senatsbeschluss vom 11. Juli 2005 beschieden worden, auf den der Senat in Randnummer 23 des Beschlusses vom 14. April 2008 zur Frage der Errich-tungskompetenz Bezug genommen hat. Auf weitere Einzelheiten brauchte er nicht mehr einzugehen, da es nicht erforderlich ist, alle Details des [X.] in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden ([X.] 96, 205, 216 f.). [X.] [X.] [X.] Doyé [X.] Vorinstanz: [X.], Entscheidung vom 20.07.2007 - [X.] 1/07, 3/07 u. 6/07 -
Meta
25.06.2008
Bundesgerichtshof Senat für Notarsachen
Sachgebiet: False
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 25.06.2008, Az. NotZ 105/07 (REWIS RS 2008, 3179)
Papierfundstellen: REWIS RS 2008, 3179
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