Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 06.07.2017, Az. IX ZA 20/17

IX. Zivilsenat | REWIS RS 2017, 8452

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]:[X.]:BGH:2017:060717BIXZA20.17.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF

BESCHLUSS
IX ZA 20/17

vom

6. Juli 2017

in dem Prozesskostenhilfeverfahren

-
2
-
Der IX.
Zivilsenat des [X.] hat durch [X.]
Dr.
Kayser, die Richter
Prof. Dr. Gehrlein, [X.], [X.] und [X.]

am 6. Juli 2017
beschlossen:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die beab-sichtigte Nichtzulassungsbeschwerde der Antragstellerin
gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des [X.] vom 5. April 2017
wird abgelehnt.

Gründe:

Prozesskostenhilfe ist gemäß § 114 Satz 1 ZPO zu versagen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg hat.

Die angekündigte Nichtzulassungsbeschwerde wäre unzulässig. Nach §
26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO ist § 544 ZPO in der Fassung des [X.] vom 27. Juli 2001 ([X.] I S.
1887) bis einschließlich 30.
Juni 2018 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht nur zulässig ist, wenn dr-steigt. Der Wert der Beschwer der Antragstellerin beträgt indes
lediglich

sie in dieser Höhe zur Zahlung an die Antragsgegnerin verur-teilt worden ist.

1
2
-
3
-

Anders als die Antragstellerin meint, liegt auch kein Fall eines die Beru-fung verwerfenden Urteils vor, für den die oben genannte Einschränkung nach §
26 Nr. 8 Satz 2 EGZPO nicht gilt.
Das Berufungsgericht hat die Berufung nicht gemäß § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO verworfen, sondern im Wege einer [X.] zurückgewiesen.

Kayser
Gehrlein
[X.]

Schoppmeyer
[X.]

Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 31.03.2016 -
3 C 596/15 -

LG [X.], Entscheidung vom 05.04.2017 -
1 S 60/16 -

3

Meta

IX ZA 20/17

06.07.2017

Bundesgerichtshof IX. Zivilsenat

Sachgebiet: ZA

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 06.07.2017, Az. IX ZA 20/17 (REWIS RS 2017, 8452)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 8452

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.