BEHÖRDEN EINSTWEILIGER RECHTSSCHUTZ LEBENSMITTEL ÖFFENTLICHES ÄUSSERUNGSRECHT Hinzufügen
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Eilantrag, Hygienemängel in Metzgerei, behördliche Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen im Internet, Vorwegnahme der Hauptsache, keine Anhörungsmängel, Konkretisierung, Produktbezug, Verfassungsmäßigkeit, Erheblichkeitsschwelle, Bußgeldprognose
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31.08.2021
Entscheidung
Sachgebiet: E
Zitiervorschlag: VG Würzburg, Entscheidung vom 31.08.2021, Az. W 8 E 21.1045 (REWIS RS 2021, 2933)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 2933
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