Aktenzeichen W 8 E 21.1045

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RCN3PANHA4EFF3JMSC

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VG Würzburg: Entscheidung vom 31.08.2021

Eilantrag, Hygienemängel in Metzgerei, behördliche Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen im Internet, Vorwegnahme der Hauptsache, keine Anhörungsmängel, Konkretisierung, Produktbezug, Verfassungsmäßigkeit, Erheblichkeitsschwelle, Bußgeldprognose

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