Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 20.10.2008, Az. II ZR 211/07

II. Zivilsenat | REWIS RS 2008, 1359

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.] ZR 211/07 vom 20. Oktober 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja [X.]: nein [X.]R: ja BGB § 823 Abs. 2 Bf; [X.] § 3; GmbHG § 64 Abs. 1; HGB § 130a Abs. 1 Der Schutzzweck der Insolvenzverschleppungshaftung gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 64 Abs. 1 GmbHG, § 130a Abs. 1 HGB erstreckt sich nicht auf den Schaden, der einem Arbeitnehmer in Gestalt der Uneinbringlichkeit eines Anspruchs auf Ent-geltfortzahlung für die Zeit krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit (§ 3 [X.]) ent-steht. [X.], Beschluss vom 20. Oktober 2008 - [X.] - [X.] - 2 - [X.] [X.] hat am 20. Oktober 2008 durch [X.], [X.], [X.] und Dr. Drescher einstimmig beschlossen: Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der [X.]at beab-sichtigt, die Revision des [X.] gegen das Urteil des 14. Zivilsenats des [X.] vom 31. Juli 2007 durch Beschluss gemäß § 552 a ZPO zurück-zuweisen.
Gründe: Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision (§ 543 Abs. 2 ZPO) liegen - entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts - nicht vor; die Revision hat auch keine Aussicht auf Erfolg (§ 552 a ZPO). 1 Für den vorliegenden Rechtsstreit nicht entscheidungserheblich ist die von dem Berufungsgericht ([X.], 2318) für klärungsbedürftig erachtete Rechtsfrage, ob der Arbeitnehmer einer GmbH oder einer GmbH & Co. KG i.S. des § 130 a Abs. 1 Satz 1 HGB, der nach Eintritt ihrer Insolvenzreife Einzelan-sprüche aus dem vor deren Eintritt begründeten Arbeitsverhältnis erwirbt, als Alt- oder als [X.]S. der Rechtsprechung des erkennenden [X.]ats zum Schadensersatz wegen Insolvenzverschleppung gemäß §§ 823 Abs. 2 BGB, 64 Abs. 1 GmbHG, 130 a Abs. 1 HGB zu qualifizieren ist (vgl. dazu [X.] 126, 181; 164, 50, 60; 171, 46, 51 f. [X.]. 13; [X.].Urt. v. 12. März 2007 2 - 3 - - [X.], [X.], 1060, 1062 [X.]. 16). Denn der von dem Kläger geltend gemachte Schaden in Gestalt der ihm durch Insolvenz seiner Arbeitgeberin ent-gangenen Entgeltfortzahlung für die Zeit krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit wird jedenfalls vom Schutzzweck der genannten Haftungsnormen nicht erfasst, wie das Berufungsgericht in seiner Alternativbegründung im Ergebnis zutreffend ausführt. Wie der [X.]at in seiner neueren Rechtsprechung klargestellt hat, erfasst der Schutzzweck des § 64 Abs. 1 GmbHG ebenso wie derjenige des § 130 a Abs. 1 HGB - neben dem Quotenschaden der Altgläubiger - lediglich den [X.], der einem (Neu-)Gläubiger dadurch entsteht, dass er der (un-erkannt) insolvenzreifen [X.] gewährt oder eine sonstige [X.] an sie erbringt, der kein werthaltiger Gegenanspruch gegenübersteht ([X.] 164, 50, 60; 171, 46, 51 f. [X.]. 13). Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor. Denn bei der Entgeltfortzahlung gemäß §§ 3, 4 [X.] handelt es sich um einen gesetzlichen, aus [X.] Gründen gewährten Anspruch, der gemäß § 3 Abs. 3 [X.] bereits nach vierwöchiger Dauer eines Arbeitsverhältnisses für die Zeit von bis zu sechs Wochen gewährt wird und keinen Bezug zu auf diesen Zeitraum entfallenden Vorleistungen des Arbeitnehmers hat. Lediglich die Höhe der Entgeltfortzahlung orientiert sich gemäß § 4 Abs. 1 [X.] an dem regelmä-ßigen Arbeitsentgelt des betreffenden Arbeitnehmers. Die steuer- und abgaben-rechtliche Behandlung der Entgeltfortzahlung spielt im Zusammenhang mit dem Schutzzweck des § 130 a Abs. 1 HGB keine Rolle. 3 - 4 - Gegenüber dem dargelegten beschränkten Schutzzweck der genannten Haftungsnormen sind die hypothetischen Kausalitätserwägungen des [X.] unerheblich. 4 [X.]Kurzwelly [X.]

[X.]

Drescher Hinweis: Das Revisionsverfahren ist durch [X.] erledigt [X.]. Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 09.03.2007 - 332 O 271/06 - [X.], Entscheidung vom 31.07.2007 - 14 U 71/07 -

Meta

II ZR 211/07

20.10.2008

Bundesgerichtshof II. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 20.10.2008, Az. II ZR 211/07 (REWIS RS 2008, 1359)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2008, 1359

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.