Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 10.05.2005, Az. VI ZR 89/04

VI. Zivilsenat | REWIS RS 2005, 3654

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.] ZR 89/04 vom 10. Mai 2005 in dem Rechtsstreit

- 2 - Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 10. Mai 2005 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Müller und [X.] [X.], [X.], [X.] und [X.] beschlossen: Die Anhörungsrüge der Kläger vom 23. März 2005 gegen den [X.] vom 1. März 2005 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rügeverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Gründe: Die gemäß § 321 a ZPO statthafte und auch im übrigen zulässige Ge-hörsrüge ist nicht begründet. Die Gerichte sind nach Art. 103 Abs. 1 GG nur verpflichtet, das Vorbrin-gen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. [X.] ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des [X.] auch aus-drücklich zu bescheiden ([X.] 96, 205, 216 f.; [X.], Beschluß vom 24. Februar 2005 - [X.]/04 - zur [X.] bestimmt). Der Senat - 3 - hat bei der Entscheidung über die Zurückweisung der Nichtzulassungsbe-schwerde das mit der Anhörungsrüge der Kläger wiederholte Vorbringen in vol-lem Umfang geprüft und für nicht durchgreifend erachtet.
Müller [X.]
[X.]

[X.]

[X.]

Meta

VI ZR 89/04

10.05.2005

Bundesgerichtshof VI. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 10.05.2005, Az. VI ZR 89/04 (REWIS RS 2005, 3654)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2005, 3654

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.