Bundespatentgericht, Urteil vom 10.08.2023, Az. 4 Ni 38/22 (EP)

4. Senat | REWIS RS 2023, 9850

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Tenor

In der Patentnichtigkeitssache

betreffend das europäische Patent 2 372 863

([X.] 2005 044 966)

hat der 4. Senat (Nichtigkeitssenat) des [X.] auf die mündliche Verhandlung vom 9. und 10. August 2023 durch die Richterin [X.] als Vorsitzende, sowie die Richter [X.], [X.], [X.] und Dipl.-Phys. Univ. Dr. Haupt

für Recht erkannt:

[X.] Das europäische Patent 2 372 863 wird mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der [X.] in vollem Umfang für nichtig erklärt.

I[X.] Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

II[X.] [X.] ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand

1

Die Beklagte ist Inhaberin des [X.] (Streitpatent), das am 11. Mai 2005 unter Inanspruchnahme zweier [X.] Prioritäten GB 0410503 vom 11. Mai 2004 sowie [X.] vom 10. Februar 2005 angemeldet worden ist. Die Erteilung des [X.]n Patents ist am 15. Oktober 2014 veröffentlicht worden. Das in [X.] gefasste Streitpatent ist in Kraft.

2

Das [X.] führt das Streitpatent unter dem Aktenzeichen [X.] 2005 044 966.3. Es trägt die Bezeichnung:

3

“Controlling [X.] transfer systems”

4

in [X.] Übersetzung gemäß Streitpatentschrift:

5

„Steuern von induktiven Stromübertragungssystemen .

6

Das Streitpatent umfasst in der erteilten Fassung neunzehn Patentansprüche, die die Klägerin mit ihrer Nichtigkeitsklage vom 10. März 2022 in vollem Umfang angreift. Dabei sind der auf ein Verfahren zur Steuerung von [X.] gerichtete Patentanspruch 1, der auf ein induktives Energietransfersystem gerichtete Patentanspruch 6 und der auf eine [X.] gerichtete Patentanspruch 8 einander nebengeordnet und die weiteren angegriffenen Patentansprüche jeweils unmittelbar oder mittelbar auf einen oder mehrere der unabhängigen Patentansprüche 1, 6 oder 8 zurückbezogen.

7

Der auf das Verfahren zur Steuerung von [X.] gerichtete Patentanspruch 1 lautet in der erteilten Fassung:

8

1. A method of controlling [X.] transfer in an [X.] transfer system (1), the system comprising a primary unit (10; 700) operable to generate an [X.] (30; 600), separate from the primary unit (10; 700), and adapted to couple with the field when the secondary device (30; 600) is in proximity to the primary unit (10; 700) so [X.] inductively by the secondary device (30; 600) from the primary unit (10; 700) without direct electrical conductive contacts therebetween, [X.] comprising:

9

measuring, in [X.] (30; 600) therefrom, a characteristic of a secondary power being supplied to a load of the secondary device (30; 600);

receiving, in the primary unit (10; 700), power requirement information of [X.] (30; 600) therefrom, the power requirement information includes information relating to the measured characteristic of the secondary power;

determining, in the primary unit, in [X.] requirement information of the secondary device a power supplied to the secondary device (30; 600) or, [X.] (30; 600), a combined power supplied to the secondary devices (30; 600);

measuring a primary power drawn from the primary unit (10; 700), and determining if there is a threshold difference between, [X.], [X.], on the other hand, the power supplied; and

following such determination of a threshold difference, [X.] power supply from the primary unit (10; 700).

Der auf das induktive Energietransfersystem gerichtete Patentanspruch 6 lautet in der erteilten Fassung:

6. An [X.] transfer system (1) comprising:

a primary unit (10; 700) operable to generate an electromagnetic field;

at least one secondary device (30; 600), separate from the primary unit (10; 700), and adapted to couple with the field when the secondary device is in proximity to the primary unit (10; 700) so [X.] inductively by the secondary device (30; 600) from the primary unit (10; 700) without direct electrical conductive contacts therebetween;

a load-measuring unit for determining information relating to a power requirement of [X.] (30; 600) therefrom;

communication circuitry for receiving, in the primary unit (10; 700), the power requirement of [X.] (30; 600) therefrom;

power measuring circuitry; and

a control unit for determining if there is a threshold difference between, [X.], [X.], on the other hand, the power requirement, and

the control unit operable, following such determination of a threshold difference, [X.] the [X.] supply from the primary unit (10; 700).

Der auf die [X.] gerichtete Patentanspruch 8 lautet in der erteilten Fassung:

8. A primary unit (10; 700), for use in an [X.] transfer system (1) that also has at least one secondary device (30; 600) separate from the primary unit (10; 700), the primary unit comprising:

a primary coil for generating an [X.] (30; 600) when it is in proximity to the primary unit (10; 700) so [X.] inductively by the secondary device (30; 600) from the primary unit (10; 700) without direct electrical conductive contacts therebetween;

communication circuitry for receiving information relating to a power requirement of [X.] (30; 600) therefrom;

power obtaining circuitry for obtaining a power drawn from the primary unit (10; 700); and

a control unit for determining in dependence upon the received information a power supplied to the secondary device (30; 600) or, [X.] (30; 600), a combined power supplied to the secondary devices (30; 600), [X.], [X.], the obtained power and, on the other hand, [X.], and the control unit operable, following such determination of a threshold difference, [X.] the [X.] supply from the primary unit

(10; 700).

Wegen des Wortlauts der weiteren angegriffenen abhängigen Patentansprüche 2 bis 5, 7, sowie 9 bis 19 wird auf die Akte verwiesen.

Die Klägerin ist der Ansicht, das Streitpatent sei wegen den [X.] unzulässige Erweiterung gegenüber den ursprünglich eingereichten Unterlagen, mangelnde Ausführbarkeit sowie fehlende Patentfähigkeit für nichtig zu erklären.

Dabei stützt sie ihr Vorbringen unter anderem auf folgende Druckschriften:

D1 [X.] 2005/0 068 019 A1

D2 [X.] 2001-275 280 A

D2a Übersetzung der [X.] 2001-275 280 A ins [X.]

D5 [X.] 101 58 794 A1

Die Klägerin beantragt,

das [X.] Patent 2 372 863 mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der [X.] für nichtig zu erklären.

Die Beklagte beantragt,

die Klage abzuweisen, hinsichtlich der erteilten Patentansprüche 1 bis 13 und 18 bis 19,

hilfsweise, die Klage abzuweisen,

soweit sie sich auch gegen eine der Fassungen des Streitpatents nach den [X.] 1, 1a, 2, 3, 4, 4a, 5 bis 13, hinsichtlich der Hilfsanträge 1, 2, 4 und 5 bis 11 überreicht mit [X.] vom 26. Januar 2023, hinsichtlich der Hilfsanträge 1a, 3 und 4a überreicht mit [X.] vom 28. April 2023 und hinsichtlich der Hilfsanträge 12 und 13 überreicht mit [X.] vom 20. Juli 2023, sowie nach Hilfsantrag 14, übergeben in der mündlichen Verhandlung vom 9. August 2023, richtet,

mit der Maßgabe, dass die Anträge in der numerischen Reihenfolge 1, 1a, 2, 3, 4, 4a, 5, 6, 7, 8, 9, 10,11, 12, 13 und 14 als geschlossene Anspruchssätze gestellt werden,

und mit der weiteren Maßgabe, dass die Hilfsanträge mit den Patentansprüchen 1 bis 13 und 18 und 19 entsprechend der erteilten Fassung verteidigt werden,

Die Beklagte, die das Streitpatent nur beschränkt im Umfang der erteilten Patentansprüchen 1 bis 13 sowie 18 und 19 verteidigt, tritt dem Vorbringen der Klägerin im Übrigen in allen Punkten entgegen. Sie ist der Auffassung, der Gegenstand des Streitpatents in der verteidigten Fassung gehe nicht über die ursprünglich eingereichten Unterlagen hinaus, sei hinreichend deutlich und vollständig offenbart und gegenüber dem Stand der Technik neu und beruhe auch auf einer erfinderischen Tätigkeit. Darüber hinaus sei der Gegenstand des Streitpatents wenigstens in einer der verteidigten Fassungen nach den eingereichten [X.] patentfähig.

Die unabhängigen Patentansprüche der [X.] bis 14 sind gegenüber der erteilten Fassung wie folgt geändert (Änderungen gegenüber der erteilten Fassung sind durch Unterstreichen bzw. [X.] kenntlich gemacht; Übersetzungen ins [X.] sind in kursiver Schrift angefügt.):

Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 1 ist gegenüber der erteilten Fassung unverändert.

Patentanspruch 6 gemäß Hilfsantrag 1 unterscheidet sich von der erteilten Fassung dadurch, dass das Merkmal 6.6 durch folgende Fassung ersetzt ist:

6.6Hi1 power measuring circuitry operable to measure a power drawn from the primary unit (10; 700); and

Leistungsmessschaltungen zum Messen einer Leistung, die von der [X.] bezogen wird; und

Patentanspruch 7 gemäß Hilfsantrag 1 unterscheidet sich von der erteilten Fassung des Patentanspruchs 8 dadurch, dass das Merkmal 8.2.3 durch folgende Fassung ersetzt ist:

8.2.3Hi1 power obtaining circuitry for obtaining, by measurement, a power drawn from the primary unit (10; 700); and

Leistungsaufnahmeschaltungen zum Aufnehmen, durch Messung, einer von der [X.] (10; 700) bezogenen Leistung; und

Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 1a ist gegenüber der erteilten Fassung unverändert.

Patentanspruch 6 gemäß Hilfsantrag 1a stimmt mit der Fassung gemäß Hilfsantrag 1 überein.

Patentanspruch 8 gemäß Hilfsantrag 1a unterscheidet sich von der erteilten Fassung des Patentanspruchs 8 dadurch, dass nach dem Merkmal 8.2.3 folgendes Merkmal eingefügt ist:

8.2.3Hi1a power measurement unit (100, 730) to measure the power drawn from the primary unit; and

Leistungsmesseinheit (100, 730) zum Messen der Leistung, die von der [X.] bezogen wird; und

Weiter unterscheidet sich der Patentanspruch 8 gemäß Hilfsantrag 1 von der erteilten Fassung des Patentanspruchs 8 dadurch, dass das Merkmal 8.3.1 durch folgende Fassung ersetzt ist:

8.3.1Hi1a [X.], [X.], the obtained measured power and, on the other hand, [X.], and

wobei die Steuereinheit bestimmt, ob der Unterschied zwischen der aufgenommenen gemessenen Leistung einerseits und der gelieferten Leistung andererseits, einen Grenzwert überschreitet.

Gemäß Hilfsantrag 2 ist über die Fassung gemäß Hilfsantrag 1 hinaus in den dort unabhängigen Ansprüchen 1, (nach Streichen der Patentansprüche 2 und 7 nun in) 5 und 6 zusätzlich beansprucht: „the power requirement information …

1.5Hi2 is an amount of power supplied to [X.] (30; 600) therefrom;

[die Information über den Leistungsbedarf] ist eine Energiemenge, die dem oder den sekundären Geräten (30; 600) von dort zugeführt wird;

6.4Hi2 wherein the power requirement information is an amount of power supplied to [X.] (30; 600) therefrom;

8.2.2Hi2 wherein the power requirement information is an amount of power supplied to [X.] (30; 600) therefrom;

Gemäß Hilfsantrag 3 sind in den Patentansprüchen 1 und (nach Streichen von Patentanspruch 2 nun in) 5 gegenüber dem Hilfsantrag 2 die Merkmale 1.3 bzw. 6.3 durch die Merkmale 1.3Hi3 bzw. 6.3Hi3 ersetzt, die übereinstimmend lauten:

1.3Hi3 and at least one portable secondary device (30; 600), separate separable from the primary unit (10; 700), and adapted to couple with the field when the secondary device (30; 600) is in proximity to the primary unit (10; 700) so [X.] inductively by the secondary device (30; 600) from the primary unit (10; 700) without direct electrical conductive contacts therebetween,

und mindestens eine von der [X.] (10; 700) getrennte trennbare, tragbare Sekundärvorrichtung (30; 600), die ausgelegt ist, mit dem Feld zu koppeln, wenn die Sekundärvorrichtung (30; 600) sich in der Nähe der [X.] (10; 700) befindet, so dass die Sekundärvorrichtung (30; 600) ohne direkte elektrisch leitende Kontakte induktiv Energie von der [X.] (10; 700) empfängt,

Dementsprechend ist das Merkmal 8.1 des (nach Streichen der Patentansprüche 2 und 7 nun in) Patentanspruch 6 nach Hilfsantrag 3 durch folgende Fassung ersetzt:

8.1Hi3 A primary unit (10; 700), for use in an [X.] transfer system (1) that also has at least one portable secondary device (30; 600), separate separable from the primary unit (10; 700),

[X.] (10; 700) zur Verwendung in einem induktiven Energieübertragungssystem (1), das auch mindestens eine von der [X.] (10; 700) trennbare, tragbare Sekundärvorrichtung (30; 600) aufweist.

Gemäß Hilfsantrag 4 ist in den Patentanspruch 1 gegenüber dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2 zwischen die Merkmale 1.3 und 1.4 folgendes Merkmal eingefügt:

1.3.1Hi4 wherein the primary unit (10; 700) is configured to supply power to different shapes and sizes of the at least one secondary device (30, 600),

wobei die [X.] eingerichtet ist, Energie an Sekundärvorrichtungen unterschiedlicher Form und Größe abzugeben,

wherein the at least one secondary device (30; 600) is carried in or by a portable electrical or electronic device,

wobei die wenigstens eine Sekundärvorrichtung (30; 60) in oder von einer tragbaren elektrischen oder elektronischen Vorrichtung getragen wird,

Patentanspruch (nach Streichen von Patentanspruch 2 nun) 5 nach Hilfsantrag 4 unterscheidet sich von Patentanspruch 5 in der Fassung nach Hilfsantrag 2 dadurch, dass nach dem Merkmal 6.2 folgt:

6.2Hi4 wherein the primary unit (10; 700) is configured to supply power to different shapes and sizes of

wobei die [X.] geeignet ist, Energie abzugeben an unterschiedliche Formen und Größen von

Außerdem hat das Merkmal 6.3 folgende Fassung:

6.3Hi4 at least one secondary device (30; 600), carried in or by a portable electrical or electronic device and separate from the primary unit (10; 700), and adapted to couple with the field when the secondary device is in proximity to the primary unit (10; 700) so [X.] inductively by the secondary device (30; 600) from the primary unit (10; 700) without direct electrical conductive contacts therebetween;

mindestens eine von der [X.] (10; 700) getrennte Sekundärvorrichtung (30; 600), getragen in oder von einer tragbaren elektrischen oder elektronischen Vorrichtung, die ausgelegt ist, mit dem Feld zu koppeln, wenn die Sekundärvorrichtung (30; 600) sich in der Nähe der [X.] (10; 700) befindet, so dass die Sekundärvorrichtung (30; 600) ohne direkte elektrisch leitende Kontakte induktiv Energie von der [X.] (10; 700) empfängt,

Nach Streichen der Patentansprüche 2 und 7 hat nun der auf eine [X.] gerichtete Patentanspruch 6 (vormals Patentanspruch 8) nach Hilfsantrag 4 folgende Fassung:

8.1a A primary unit (10; 700), for use in an [X.] transfer system (1) that also has at least one secondary device (30; 600)

8.1Hi4 wherein the primary unit (10; 700) is configured to supply power to different shapes and sizes of the at least one secondary device (30; 600),

wobei die [X.] eingerichtet ist, Energie an Sekundärvorrichtungen unterschiedlicher Form und Größe abzugeben,

8.2.1Hi4 said at least one secondary device (30; 600) being carried in or by a portable electrical or electronic device,

wobei die wenigstens eine Sekundärvorrichtung in oder von einer tragbaren elektrischen oder elektronischen Vorrichtung getragen wird,

8.1b and being separate from the primary unit (10; 700),

8.2 the primary unit comprising:

8.2.1 a primary coil for generating an [X.] (30; 600) when it is in proximity to the primary unit (10; 700) so [X.] inductively by the secondary device (30; 600) from the primary unit (10; 700) without direct electrical conductive contacts therebetween;

8.2.2 communication circuitry for receiving information relating to a power requirement of [X.] (30; 600) therefrom;

8.2.2Hi2 wherein the power requirement information is an amount of power supplied to [X.] (30; 600) therefrom;

wobei die Information über den Leistungsbedarf ein Betrag der Leistung ist, die an die Sekundärvorrichtung oder die Sekundärvorrichtungen (30; 600) geliefert wird;

8.2.3Hi1 power obtaining circuitry for obtaining, by measurement, a power drawn from the primary unit (10; 700); and

8.2.4 a control unit for determining in dependence upon the received information a power supplied to the secondary device (30; 600) or, [X.] (30; 600), a combined power supplied to the secondary devices (30; 600),

8.3.1 [X.], [X.], the obtained power and, on the other hand, [X.], and

8.3.2 the control unit operable, following such determination of a threshold difference, [X.] the [X.] supply from the primary unit (10; 700).

Patentansprüche 1 und 5 nach Hilfsantrag 4a unterscheiden sich von der Fassung nach Hilfsantrag 4 dadurch, dass die Merkmale 1.3 bzw. 6.3 durch die Merkmale 1.3Hi4a bzw. 6.3Hi4a ersetzt sind, die übereinstimmend lauten:

and at least one portable secondary device (30; 600), separate separable from the primary unit (10; 700), and adapted to couple with the field when the secondary device (30; 600) is in proximity to the primary unit (10; 700) so [X.] inductively by the secondary device (30; 600) from the primary unit (10; 700) without direct electrical conductive contacts therebetween,

Das Merkmal 1.3.1Hi4 ist durch folgende Fassung ersetzt:

1.3.1Hi4a wherein the primary unit (10; 700) is configured to supply power to different shapes and sizes of the at least one secondary device (30, 600),

Das Merkmal 6.3Hi4 ist durch folgende Fassung ersetzt:

6.3Hi4a at least one portable secondary device (30; 600), separate separable from the primary unit (10; 700), and adapted to couple with the field when the secondary device is in proximity to the primary unit (10; 700) so [X.] inductively by the secondary device (30; 600) from the primary unit (10; 700) without direct electrical conductive contacts therebetween;

Gegenüber der Fassung nach Hilfsantrag 4 sind (nach Streichen der Patentansprüche 2 und 7 nun in) [X.] 6 nach Hilfsantrag 4a die Merkmale 8.1a sowie 8.1b durch folgende Fassungen ersetzt:

8.1aHi4a A primary unit (10; 700), for use in an [X.] transfer system (1) that also has at least one portable secondary device (30; 600),

[X.] (10; 700) zur Verwendung in einem induktiven Energieübertragungssystem (1), das auch mindestens eine tragbare Sekundärvorrichtung (30; 600) aufweist,

8.1bHi4a being separate separable from the primary unit (10; 700),

die von der [X.] trennbar ist,

Nach Streichen der Patentansprüche 2 und 7 sind gemäß Hilfsantrag 5 in die unabhängigen Patentansprüche 1, 5 und 6 gegenüber der Fassung nach Hilfsantrag 4 die Merkmale 1.10Hi5, 6.9Hi5 bzw. 8.4Hi5 eingefügt, die übereinstimmend lauten:

wherein the or each secondary device (30; 600) is adapted to transmit the power requirement information by modulating a load imposed on the primary unit (10; 700),

wobei die wenigstens eine Sekundärvorrichtung (30; 600) ausgelegt ist zum Übertragen des [X.] durch [X.] einer auf die [X.] (10; 700) aufgebrachten Last.

Gemäß Hilfsantrag 6 sind an die unabhängigen Patentansprüche 1, 5 und 6 gegenüber den Fassungen nach Hilfsantrag 4 die Merkmale 1.11Hi6, 6.10Hi6 bzw. 8.2.3Hi6 angefügt, die übereinstimmend lauten:

to prevent overheating of a parasitic load from a foreign object made of metal in the vicinity of the primary unit (10; 700).

um das Überhitzen einer parasitären Last durch einen Fremdkörper aus Metall in der Nähe der [X.] (10; 700) zu verhindern.

Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 7 ist auf die Primäreinheit gerichtet, wobei gegenüber Patentanspruch 6 nach Hilfsantrag 3 das Merkmal 8.1 durch folgende Fassung ersetzt ist:

8.1Hi7 A primary unit (10; 700), for use in an [X.] transfer system (1) that also has at least one secondary device (30; 600) carried in or by a portable electrical or electronic device and being separate from the primary unit (10; 700),

[X.] (10; 700) zur Verwendung in einem induktiven Energieübertragungssystem (1), das auch mindestens eine von der [X.] getrennte Sekundärvorrichtung (30; 600) aufweist, getragen in oder von einer tragbaren elektrischen oder elektronischen Vorrichtung.

Die Patentansprüche 2 bis 10 gemäß Hilfsantrag 7 sind bis auf die angepassten Rückbezüge identisch mit den Patentansprüchen 7 bis 15 gemäß Hilfsantrag 3.

Die Patentansprüche 1 bis 10 gemäß Hilfsantrag 8 sind bis auf die angepassten Rückbezüge identisch mit den Patentansprüchen 6 bis 15 gemäß Hilfsantrag 4.

Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 8 ist wortgleich zum Patentanspruch 6 gemäß Hilfsantrag 4.

Die Patentansprüche 1 bis 9 gemäß Hilfsantrag 9 sind bis auf die angepassten Rückbezüge identisch mit den Patentansprüchen 6 bis 14 gemäß Hilfsantrag 5.

Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 9 ist wortgleich zum Patentanspruch 6 gemäß Hilfsantrag 5.

Die Patentansprüche 1 bis 10 gemäß Hilfsantrag 10 sind bis auf die angepassten Rückbezüge identisch mit den Patentansprüchen 6 bis 15 gemäß Hilfsantrag 6, wobei offensichtlich die Nummerierung des Patentanspruchs 6 irrtümlich nicht in Patentanspruch „1“ geändert ist.

Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 10 ist wortgleich zum Patentanspruch 6 gemäß Hilfsantrag 6.

Nach Streichen der Patentansprüche 1 bis 7 ist Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 11 gegenüber Patentanspruch 6 gemäß Hilfsantrag 4 nach dem Merkmal 8.2.2 um folgendes Merkmal ergänzt:

8.2.2Hi11 wherein amplitude modulation is employed for communication of the power requirement information to the primary unit (10; 700),

wobei Amplitudenmodulation eingesetzt wird um die Information über den Leistungsbedarf an die [X.] zu kommunizieren

Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 12 unterscheidet sich von der erteilten Fassung des Patentanspruchs 8 dadurch, dass das Merkmal 8.1 durch folgende Fassung ersetzt ist:

8.1Hi12 Use of a primary unit (10; 700), for use in an [X.] transfer system (1) that also has at least one secondary device (30; 600) separate from the primary unit (10; 700) for wireless charging,

Verwendung einer [X.] (10; 700) in einem induktiven Energieübertragungssystem (1), das auch mindestens eine von der [X.] (10; 700) getrennte Sekundärvorrichtung (30; 600) aufweist, zum kontaktlosen Laden,

Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 13 unterscheidet sich von der Fassung nach Hilfsantrag 12 dadurch, dass nach dem Merkmal 8.1Hi12 folgendes Merkmal eingefügt ist:

8.1.1 Hi13 of at least one portable device, wherein each of the at least one portable device carries a secondary device (30; 60),

wenigstens einer tragbaren Vorrichtung, wobei jede der wenigstens einen tragbaren Vorrichtungen eine Sekundärvorrichtung trägt,

Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 14 unterscheidet sich von der erteilten Fassung des Patentanspruchs 8 dadurch, dass das Merkmal 8.1 durch folgende Fassung ersetzt ist:

8.1Hi14 Use of a primary unit (10; 700), for use in an [X.] transfer system (1) that also has at least one secondary device (30; 600) separate from the primary unit (10; 700) for wireless charging of the at least secondary device (30; 600),

Verwendung einer [X.] (10; 700) in einem induktiven Energieübertragungssystem (1), das auch mindestens eine von der [X.] (10; 700) getrennte Sekundärvorrichtung (30; 600) aufweist, zum kontaktlosen Laden der wenigstens einen Sekundärvorrichtung (30; 600).

Darin schließt sich folgendes Merkmal an:

8.1.1 Hi14 the at least one secondary device (30; 600) being carried by at least one portable device;

die mindestens eine Sekundärvorrichtung (30; 600) wird von mindestens einem tragbaren Gerät getragen.

Die Klägerin tritt auch dem geänderten Hauptantrag und den [X.] entgegen und sieht auch die Gegenstände der Patentansprüche in den Fassungen nach den [X.] als unzulässig erweitert und als nicht patentfähig an, dabei seien die Ansprüche auch mit den jeweils hinzugefügten Merkmalen nicht neu und nicht erfinderisch.

Der Senat hat den Parteien einen Hinweis vom 14. März 2023 zugeleitet und hierin Fristen zur Stellungnahme gesetzt.

Der Senat hat die Akten des (zunächst verbundenen und sodann wieder getrennten) weiteren Nichtigkeitsverfahrens das hiesige Streitpatent betreffend zum [X.].: [X.] (EP) beigezogen; die Akten lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 9. und 10. August 2023 sowie den weiteren Akteninhalt Bezug genommen.

Entscheidungsgründe

A.

Auf die zulässige Klage ist das [X.] in vollem Umfang für ni[X.]htig zu erklären. Das [X.] ist ohne Sa[X.]hprüfung für ni[X.]htig zu erklären, soweit die Beklagte es in den erteilten Patentansprü[X.]hen 14, 15, 16 und 17 ni[X.]ht mehr verteidigt. Au[X.]h darüber hinaus ist die Klage erfolgrei[X.]h, da jedenfalls der [X.] der mangelnden Patentfähigkeit gemäß Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 [X.], Art. 138 Abs. 1 Bu[X.]hst. a) EPÜ i. V. m. Art. 52, 56 EPÜ gegeben ist. Au[X.]h in den Fassungen na[X.]h den [X.] 1 bis 14 kann die Beklagte das [X.] ni[X.]ht erfolgrei[X.]h verteidigen.

I. Zum Gegenstand des [X.]s, zur Aufgabe, zum Fa[X.]hmann und zur Auslegung

1. Das [X.] betrifft die Steuerung von induktiven Energieübertragungssystemen, [X.] für die Versorgung von tragbaren elektris[X.]hen oder elektronis[X.]hen Geräten ([X.]s[X.]hrift, Absatz 0001).

Induktive Energieübertragungssysteme, die der Stromversorgung und dem Aufladen tragbarer Geräte dienen, weisen übli[X.]herweise zwei [X.] auf, die voneinander trennbar sind:

- Eine [X.] mit mindestens einer Primärspule, dur[X.]h die ein We[X.]hselstrom fließt, der einen zeitli[X.]h veränderli[X.]hen magnetis[X.]hen Fluss erzeugt.

- Eine Sekundärvorri[X.]htung mit einer Sekundärspule. Wenn die Sekundärspule in der Nähe der Primärspule platziert wird und so deren zeitli[X.]h veränderli[X.]hem Fluss ausgesetzt ist, induziert dieser in der Sekundärspule eine We[X.]hselspannung und damit einen We[X.]hselstrom, so dass Energie induktiv von der [X.] zur Sekundärvorri[X.]htung übertragen werden kann (Absatz 0003)

Laut Bes[X.]hreibungseinleitung (Absätze 0006 und 0007) können bei sol[X.]hen Systemen einige Probleme auftreten. Ein erstes Problem seien die [X.] in der [X.] dur[X.]h S[X.]haltverluste in der Elektronik und dur[X.]h den ohms[X.]hen Widerstand der Primärspule, die au[X.]h dann auftreten, wenn keine Sekundärvorri[X.]htung vorhanden ist, bzw. eine vorhandene Sekundärvorri[X.]htung ni[X.]ht geladen werden muss. In diesem Fall soll die [X.] in einen energiesparenden "Standby-Modus" übergehen (Absatz 0006).

Ein zweites Problem kann laut [X.] dur[X.]h Fremdkörper entstehen, die in der Nähe der Primärspule platziert werden und dadur[X.]h deren veränderli[X.]hem magnetis[X.]hen Fluss ausgesetzt sind. In Fremdkörpern aus Metall werden dadur[X.]h Wirbelströme induziert. Da das Material einen Widerstand hat, führen die Wirbelströme zur Erwärmung des Fremdkörpers. In zwei Fällen sei die Erwärmung besonders ho[X.]h:

- Wenn der Widerstand des Materials ho[X.]h ist, [X.] weil es unrein oder einen kleinen Quers[X.]hnitt hat.

- Wenn das Material ferromagnetis[X.]h ist. Sol[X.]he Materialien haben eine hohe magnetis[X.]he Leitfähigkeit (relative Permeabilität), was zu einer hohen Flussdi[X.]hte innerhalb des Materials führt, was wiederum große Wirbelströme und damit große ohms[X.]he Verluste verursa[X.]ht.

In der [X.]s[X.]hrift werden die Fremdkörper, die zu Energieverlusten führen, als „parasitäre Lasten" bezei[X.]hnet. Wenn parasitäre Lasten vorhanden sind, soll die [X.] vorzugsweise in einen "[X.]" übergehen, um eine Erwärmung der Fremdkörper zu verhindern (Absatz 0007).

Bekannte Ansätze für die Lösung dieser Probleme würden jeweils eine 1:1 Zuordnung einer [X.] zu einer Sekundärvorri[X.]htung voraussetzen, und seien deshalb für den Betrieb mehrerer Sekundärvorri[X.]htungen, von denen [X.] eine geladen und eine andere ni[X.]ht geladen werden muss, ungeeignet (Absatz 0011).

2. Der Senat sieht demna[X.]h in dem [X.] die Aufgabe, ein induktives Energieübertragungssystem für mehrere parallel mit elektris[X.]her Energie zu versorgende Geräte anzugeben. Das System soll zudem mögli[X.]hst geringe [X.] haben, wenn keine Sekundärvorri[X.]htung mit der Primäreinheit gekoppelt ist bzw. wenn die Sekundvorri[X.]htungen nur einen sehr geringen Energiebedarf haben, beispielsweise, weil deren Akkus vollgeladen sind. Darüber hinaus soll die Gegenwart fremder metallis[X.]her Gegenstände im Berei[X.]h der Primärspule erkannt werden und zur Abs[X.]haltung führen.

3. Als zuständigen Fa[X.]hmann sieht der Senat einen ein Ingenieur der Fa[X.]hri[X.]htung Elektrote[X.]hnik mit einem universitären Diplom oder Master-Abs[X.]hluss, mit besonderen Fa[X.]hkenntnissen und langjähriger praktis[X.]her Erfahrung im Berei[X.]h der induktiven Energieübertragung, insbesondere zum Laden dafür geeigneter Sekundärvorri[X.]htungen.

4. Die Aufgaben werden gemäß [X.]s[X.]hrift dur[X.]h das Verfahren gemäß Patentanspru[X.]h 1, das System gemäß Patentanspru[X.]h 6 sowie dur[X.]h die Primäreinheit gemäß Patentanspru[X.]h 8 gelöst.

In gegliederter Fassung lauten die einander nebengeordneten Patenansprü[X.]he 1, 6 und 8:

Patentanspru[X.]h 1

1.1 A method of [X.]ontrolling [X.] transfer in an [X.] transfer system (1),

1.2 the system [X.]omprising a primary unit (10; 700) operable to generate an ele[X.]tromagneti[X.] field

1.3 and at least one se[X.]ondary devi[X.]e (30; 600), separate from the primary unit (10; 700), and adapted to [X.]ouple with the field when the se[X.]ondary devi[X.]e (30; 600) is in proximity to the primary unit (10; 700) so [X.] indu[X.]tively by the se[X.]ondary devi[X.]e (30; 600) from the primary unit (10; 700) without dire[X.]t ele[X.]tri[X.]al [X.]ondu[X.]tive [X.]onta[X.]ts therebetween,

the method [X.]omprising:

1.4 measuring, in [X.] (30; 600) therefrom, a [X.]hara[X.]teristi[X.] of a se[X.]ondary power being supplied to a load of the se[X.]ondary devi[X.]e (30; 600);

1.5 re[X.]eiving, in the primary unit (10; 700), power requirement information of [X.] (30; 600) therefrom, [X.] requirement information in[X.]ludes information relating to the measured [X.]hara[X.]teristi[X.] of the se[X.]ondary power;

1.6 determining, in the primary unit, in [X.] information of the se[X.]ondary devi[X.]e a power supplied to the se[X.]ondary devi[X.]e (30; 600) or, [X.] (30; 600), a [X.]ombined power supplied to the se[X.]ondary devi[X.]es (30; 600);

1.7 measuring a primary power drawn from the primary unit (10; 700),

1.8 and determining if there is a threshold differen[X.]e between, [X.], [X.], on the other hand, [X.] supplied; and

1.9 following su[X.]h determination of a threshold differen[X.]e, [X.] power supply from the primary unit (10; 700).

Patentanspru[X.]h 6

6.1 An [X.] transfer system (1) [X.]omprising:

6.2 a primary unit (10; 700) operable to generate an ele[X.]tromagneti[X.] field;

6.3 at least one se[X.]ondary devi[X.]e (30; 600), separate from the primary unit (10; 700), and adapted to [X.]ouple with the field when the se[X.]ondary devi[X.]e is in proximity to the primary unit (10; 700) so [X.] indu[X.]tively by the se[X.]ondary devi[X.]e (30; 600) from the primary unit (10; 700) without dire[X.]t ele[X.]tri[X.]al [X.]ondu[X.]tive [X.]onta[X.]ts therebetween;

6.4 a load-measuring unit for determining information relating to a power requirement of [X.] (30; 600) therefrom;

6.5 [X.]ommuni[X.]ation [X.]ir[X.]uitry for re[X.]eiving, in the primary unit (10; 700), [X.] requirement of [X.] (30; 600) therefrom;

6.6 power measuring [X.]ir[X.]uitry; and

6.7 a [X.]ontrol unit for determining if there is a threshold differen[X.]e between, [X.], [X.], on the other hand, [X.] requirement, and

6.8 the [X.]ontrol unit operable, following su[X.]h determination of a threshold differen[X.]e, [X.] the [X.] supply from the primary unit (10; 700).

Patentanspru[X.]h 8

8.1 A primary unit (10; 700), for use in an [X.] transfer system (1) that also has at least one se[X.]ondary devi[X.]e (30; 600) separate from the primary unit (10; 700),

8.2 the primary unit [X.]omprising:

8.2.1 a primary [X.]oil for generating an [X.] (30; 600) when it is in proximity to the primary unit (10; 700) so [X.] indu[X.]tively by the se[X.]ondary devi[X.]e (30; 600) from the primary unit (10; 700) without dire[X.]t ele[X.]tri[X.]al [X.]ondu[X.]tive [X.]onta[X.]ts therebetween;

8.2.2 [X.]ommuni[X.]ation [X.]ir[X.]uitry for re[X.]eiving information relating to a power requirement of [X.] (30; 600) therefrom;

8.2.3 power obtaining [X.]ir[X.]uitry for obtaining a power drawn from the primary unit (10; 700); and

8.2.4 a [X.]ontrol unit for determining in dependen[X.]e upon the re[X.]eived information a power supplied to the se[X.]ondary devi[X.]e (30; 600) or, [X.] (30; 600), a [X.]ombined power supplied to the se[X.]ondary devi[X.]es (30; 600),

8.3.1 the [X.]ontrol unit for determining if there is a threshold differen[X.]e between, [X.], the obtained power and, on the other hand, [X.], and

8.3.2 the [X.]ontrol unit operable, following su[X.]h determination of a threshold differen[X.]e, [X.] the [X.] supply from the primary unit (10; 700).

In [X.] Übersetzung dur[X.]h den Senat, die teilweise erhebli[X.]h von der Übersetzung gemäß Patents[X.]hrift abwei[X.]ht, lauten die Patentansprü[X.]he 1, 6 und 8:

Patentanspru[X.]h 1

1.1 Verfahren zur Steuerung von induktiver Energieübertragung in einem induktiven Energieübertragungssystem (1),

1.2 das System umfassend eine [X.] (10; 700), die ein elektromagnetis[X.]hes Feld erzeugen kann,

1.3 und mindestens eine von der [X.] (10; 700) getrennte Sekundärvorri[X.]htung (30; 600), die ausgelegt ist, mit dem Feld zu koppeln, wenn die Sekundärvorri[X.]htung (30; 600) si[X.]h in der Nähe der [X.] (10; 700) befindet, so dass die Sekundärvorri[X.]htung (30; 600) ohne direkte elektris[X.]h leitende Kontakte induktiv Energie von der [X.] (10; 700) empfängt,

das Verfahren umfasst

1.4 Messen, in der Sekundärvorri[X.]htung oder den Sekundärvorri[X.]htungen (30; 600, einer Eigens[X.]haft einer Sekundärleistung, die an einen Verbrau[X.]her der Sekundärvorri[X.]htung (30; 600) geliefert wird,

1.5 Empfangen, in der [X.] (10; 700), von Information über den Leistungsbedarf der Sekundärvorri[X.]htung oder der Sekundärvorri[X.]htungen (30; 600) aufgrund der gemessenen Eigens[X.]haft der Sekundärleistung,

1.6 Bestimmen, in der [X.], abhängig von der Information über den Leistungsbedarf der Sekundärvorri[X.]htung, einer an die Sekundärvorri[X.]htung (30; 600) gelieferten Leistung oder, gibt es mehr als eine Sekundärvorri[X.]htung (30; 600), die Summe der an die Sekundärvorri[X.]htungen (30; 600) gelieferten Leistung;

1.7 Messen einer von der [X.] (10; 700) bezogenen Primärleistung, und

1.8 Bestimmen, ob der Unters[X.]hied zwis[X.]hen der gemessenen Primärleistung einerseits und der gelieferten Leistung andererseits einen Grenzwert übers[X.]hreitet; und

1.9 wobei bei Übers[X.]hreiten eines Grenzwerts die induktive Energieversorgung dur[X.]h die [X.] (10; 700) einges[X.]hränkt oder abges[X.]haltet wird.

Patentanspru[X.]h 6

6.1 [X.] (1), umfassend

6.2 eine [X.] (10; 700), die ein elektromagnetis[X.]hes Feld erzeugen kann;

6.3 mindestens eine von der [X.] (10; 700) getrennte Sekundärvorri[X.]htung (30; 600), die ausgelegt ist, mit dem Feld zu koppeln, wenn die Sekundärvorri[X.]htung (30; 600) si[X.]h in der Nähe der [X.] (10; 700) befindet, so dass die Sekundärvorri[X.]htung (30; 600) ohne direkte elektris[X.]h leitende Kontakte induktiv Energie von der [X.] (10; 700) empfängt,

6.4 eine Verbrau[X.]hsmesseinheit (610) zum Bestimmen von Information über den Leistungsbedarf der Sekundärvorri[X.]htung oder der Sekundärvorri[X.]htungen (30; 600);

6.5 Kommunikationss[X.]haltungen in der [X.] (10; 700) zum Empfangen des [X.] oder der Sekundärvorri[X.]htungen (30; 600);

6.6 Leistungsmesss[X.]haltungen (730); und

6.7 eine Steuereinheit zum Bestimmen, ob der Unters[X.]hied zwis[X.]hen der gemessenen Leistung einerseits und dem Leistungsbedarf andererseits einen Grenzwert übers[X.]hreitet; und

6.8 wobei die Steuereinheit dazu ausgelegt ist, na[X.]h Übers[X.]hreiten eines Grenzwerts, die induktive Energieversorgung dur[X.]h die [X.] (10; 700) einzus[X.]hränken oder abzus[X.]halten.

Patentanspru[X.]h 8

8.1 [X.] (10; 700) zur Verwendung in einem induktiven Energieübertragungssystem (1), das au[X.]h mindestens eine von der [X.] (10; 700) getrennte Sekundärvorri[X.]htung (30; 600) aufweist,

8.2 wobei die [X.] umfasst:

8.2.1 eine Primärspule zum Erzeugen eines elektromagnetis[X.]hen Feldes, mit dem die Sekundärvorri[X.]htung (30; 600) koppelt, wenn sie si[X.]h in der Nähe der [X.] (10; 700) befindet, so dass die Sekundärvorri[X.]htung (30; 600) ohne direkte elektris[X.]h leitende Kontakte induktiv Energie von der [X.] (10; 700) empfängt;

8.2.2 Kommunikationss[X.]haltungen zum Empfangen von Information über den Leistungsbedarf der Sekundärvorri[X.]htung oder der Sekundärvorri[X.]htungen (30; 600);

8.2.3 Leistungsaufnahmes[X.]haltungen zum Aufnehmen einer von der [X.] (10; 700) bezogenen Leistung; und

8.2.4 eine Steuereinheit zum Bestimmen, abhängig von der erhaltenen Information einer an die Sekundärvorri[X.]htung (30; 600) gelieferten Leistung oder, gibt es mehr als eine Sekundärvorri[X.]htung (30; 600), einer Summe der an die Sekundärvorri[X.]htungen (30; 600) gelieferten Leistung;

8.3.1 wobei die Steuereinheit bestimmt, ob der Unters[X.]hied zwis[X.]hen der aufgenommenen Leistung einerseits und der gelieferten Leistung andererseits, einen Grenzwert übers[X.]hreitet,

8.3.2 wobei die Steuereinheit dazu ausgelegt ist, na[X.]h Übers[X.]hreiten eines Grenzwerts die induktive Energieversorgung dur[X.]h die [X.] (10; 700) einzus[X.]hränken oder abzus[X.]halten.

5. Der Fa[X.]hmann versteht die Lehre des [X.]s und die Merkmale der Patentansprü[X.]he 1, 6 und 8 erteilter Fassung wie folgt:

5.1 Das induktive Laden von Mobiltelefonen ist ein wi[X.]htiges Anwendungsgebiet der Erfindung. Die unabhängigen Patentansprü[X.]he sind jedo[X.]h ni[X.]ht auf diese Anwendung bes[X.]hränkt. In der [X.]s[X.]hrift ist ledigli[X.]h in Absatz 0135 ein „mobile phone“ erwähnt.

Au[X.]h der Angabe „separate“ in den Merkmalen 1.3, 6.3 sowie 8.1 misst der Fa[X.]hmann ledigli[X.]h die Bedeutung bei, dass es si[X.]h bei [X.] einerseits und Sekundärvorri[X.]htung andererseits um eindeutig voneinander unters[X.]heidbare [X.] handelt.

5.2 In der Bes[X.]hreibung der [X.]s[X.]hrift ist von elf Aspekten sowie von drei Ausführungsformen der Erfindung die Rede.

Das Grundprinzip, das den elf Aspekten einheitli[X.]h zugrunde liegt, ist der Verglei[X.]h, wie viel Leistung auf der Sekundärseite von den einzelnen Sekundärvorri[X.]htungen in Abhängigkeit von ihrer aktuellen Betriebsart (Leerlauf bzw. variable Last) benötigt wird und wie viel Leistung dementspre[X.]hend auf der [X.] zugeführt werden sollte. Wird beim Verglei[X.]h zwis[X.]hen diesen beiden Werten eine signifikante Differenz erkannt, wird die Energie- bzw. Leistungszufuhr primärseitig unterbro[X.]hen (shutdown) oder zumindest reduziert (standby).

5.3 Zumindest die erteilten Patentansprü[X.]he 1 und 6 sind jedo[X.]h ni[X.]ht auf dieses allgemeine Prinzip, die von der Primäreinheit bezogene Leistung mit der an die Sekundärseite gelieferte Leistung zu verglei[X.]hen, geri[X.]htet, sondern auss[X.]hließli[X.]h auf die dritte Ausführungsform, die in der [X.]ur 12 dargestellt und in den Absätzen 0168 bis 0174 bes[X.]hrieben ist.

Abbildung

Dieser [X.] ist ni[X.]ht verfügbar

Der Fa[X.]hmann entnimmt der dazugehörigen Bes[X.]hreibung (Absatz 0170), dass im Verglei[X.]h zu der Ausführungsform na[X.]h [X.]ur 4

Abbildung

die dortigen Bauteile 38 (load swit[X.]h), 40 (dummy load), 42 (load swit[X.]h), 44 (storage unit) und 200 (dete[X.]tion unit) der [X.] entfernt werden könnten (may be omitted) und stattdessen jeweils eine sekundärseitige [X.] 610i vorgesehen sei.

Aufgrund der Angabe in Merkmal 1.4, dass eine Eigens[X.]haft der sekundären Leistung in der Sekundärvorri[X.]htung bzw. den Sekundärvorri[X.]htungen gemessen wird, die an eine Last der jeweiligen Sekundärvorri[X.]htung geliefert wird, kann si[X.]h der Patentanspru[X.]h 1 auss[X.]hließli[X.]h auf die dritte Ausführungsform gemäß [X.]ur 12 beziehen.

Au[X.]h der erteilte Patentanspru[X.]h 6 bezieht si[X.]h aufgrund der in Merkmal 6.4 genannten „load-measuring unit“ auss[X.]hließli[X.]h auf die Ausgestaltung gemäß [X.]ur 12.

5.4 Anders als in den Patentansprü[X.]hen 1 und 6 lässt die Formulierung des Patentanspru[X.]hs 8 offen, wie die Information über den Leistungsbedarf der Sekundärvorri[X.]htung zustande kommt, die die Kommunikationss[X.]haltungen empfangen (Merkmal 8.2.2).

Gemäß Merkmal 8.2.4 soll dur[X.]h die [X.] in Abhängigkeit von dieser Information, die tatsä[X.]hli[X.]h an das Sekundärgerät oder die Sekundärgeräte gelieferte Energie bzw. die zur Verfügung gestellte Leistung bestimmt werden.

Da in der Bes[X.]hreibung die entspre[X.]hende Formulierung („power being supplied“) auss[X.]hließli[X.]h im Kontext mit der Bes[X.]hreibung der in [X.]ur 12 dargestellten dritten Ausführungsform der Erfindung (Absätze 0168, 0170) zu finden ist, handelt es si[X.]h bei der Ausführung gemäß [X.]ur 12 au[X.]h hinsi[X.]htli[X.]h der [X.] na[X.]h erteiltem Patentanspru[X.]h 8 um eine Ausführungsform der Erfindung.

5.5 Das Merkmals 8.2.3 „power obtaining [X.]ir[X.]uitry for obtaining a power drawn from the primary unit“ versteht der Fa[X.]hmann na[X.]h Erkenntnis des Senats im Sinne eines Eingangss[X.]haltkreises der Primäreinheit, die beispielsweise die zur Verfügung stehende Versorgungsspannung in eine Spannung umwandelt, die na[X.]h Spannungshöhe und Frequenz für das Erzeugen eines elektromagnetis[X.]hen Feldes (Merkmal 8.2.1) und damit für die induktive Energieübertragung geeignet ist.

ist.

5.6 Laut der Angaben in Merkmal 1.7 („measuring a primary power drawn from the primary unit 10; 700”) sowie in Merkmal 6.6 (“power measuring [X.]ir[X.]uitry”) wird au[X.]h in der Primäreinheit Leistung gemessen, wobei na[X.]h dem Ausführungsbeispiel na[X.]h [X.]ur 4 i. V. m Absatz 0096, in dem eine “power measurement unit 100” genannt ist, die dur[X.]h die Primäreinheit aufgenommene Leistung gemessen wird.

In [X.]ur 9 ist eine zur [X.]ur 4 alternative Ausführung der primärseitigen Leistungsmessung gezeigt, die in den Absätzen 0144 bis 0159 bes[X.]hrieben ist. Demna[X.]h wird die Leistung mittels der S[X.]heitelwertmessung des dur[X.]h die Primärspule fließenden Stroms bestimmt.

Dem Absatz 0039 der [X.]s[X.]hrift entnimmt der Fa[X.]hmann, dass viele Mögli[X.]hkeiten bestehen, die primärseitige Leistung zu messen.

In den Ausführungen zu den [X.]uren 11 sowie 12 wird auf die zuvor bes[X.]hriebenen primärseitigen Leistungsmesseinheiten verwiesen (Absätze 0164, 0169).

Im Wortlaut des erteilten Patentanspru[X.]hs 8 ist die primärseitige Leistungsmessung zwar ni[X.]ht explizit genannt, da jedo[X.]h laut Merkmal 8.3.1 die erhaltene Leistung mit der gelieferten Leistung vergli[X.]hen wird, liest der Fa[X.]hmann au[X.]h beim erteilten Patentanspru[X.]h 8 mit, dass die erhaltene Leistung dur[X.]h Messung ermittelt wird. Dies legt der Fa[X.]hmann dahingehend aus, dass in der [X.] die aus einer Energiequelle, beispielsweise dem Energieversorgungsnetz, bezogene Leistung gemessen wird.

II. Zur erteilten Fassung

Das [X.] ist ohne Sa[X.]hprüfung für ni[X.]htig zu erklären, soweit die Beklagte es in den erteilten Patentansprü[X.]hen 14, 15, 16 und 17 ni[X.]ht mehr verteidigt. Die Klage hat au[X.]h im Übrigen Erfolg, denn insoweit ist hinsi[X.]htli[X.]h der Patentansprü[X.]he 1 bis 13, 18 und 19 in erteilter Fassung jedenfalls der [X.] der mangelnden Patentfähigkeit gemäß Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 [X.], Art. 138 Abs. 1 Bu[X.]hst. a) EPÜ i. V. m. Art. 52, 56 EPÜ gegeben.

1. Der Gegenstand des Patentanspru[X.]hs 1 erteilter Fassung beruht zumindest ni[X.]ht auf einer erfinderis[X.]hen Tätigkeit.

Abbildung

Aus der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] 2001-275 280 A [[X.]] (vgl. insb. [X.]ur 2) ist hinsi[X.]htli[X.]h des Gegenstandes des Patentanspru[X.]hs 1 Folgendes bekannt (Bezugnahmen auf die von der Klägerin eingerei[X.]hte Übersetzung der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] 2001-275 280 A ins [X.] [[X.]a]):

1.1 Verfahren zur Steuerung von induktiver Energieübertragung in einem induktiven Energieübertragungssystem (Titel: „Berührungslose Leistungs- und Signalübertragungsvorri[X.]htung“; Absatz 0029: „[X.] 11 [X.] emittiert die erste Spule 12 einen magnetis[X.]hen We[X.]hselfluss [X.] entsteht zwis[X.]hen der ersten Spule 12 und der zweiten Spule 21 eine elektromagnetis[X.]he Induktionskopplung; [X.]ur 2),

1.2 das System umfasst eine [X.] 1, die ein elektromagnetis[X.]hes Feld erzeugen kann (Absatz 0029),

1.3 und eine von der [X.] 1 getrennte [X.], die ausgelegt ist, mit dem Feld zu koppeln, wenn die [X.] si[X.]h in der Nähe der [X.] 1 befindet, so dass die [X.] ohne direkte elektris[X.]h leitende Kontakte induktiv Energie von der [X.] 1 empfängt (Absatz 0024: „Mittel zur Leistungsversorgung vom Hauptkörper 1 zur [X.]“; Absatz 0029: „Dabei entsteht zwis[X.]hen der ersten Spule 12 und der zweiten Spule 21 eine elektromagnetis[X.]he Induktionskopplung. [X.] kann die [X.] mit Leistung versorgen.“),

wobei das Verfahren umfasst:

1.4 Messen, in der [X.], einer Eigens[X.]haft einer Sekundärleistung, die an Verbrau[X.]her 4 („[X.]“) der [X.] geliefert wird (Absatz 0028: „eine Sekundärspannungserfassungseinheit 41, die den Sekundärspannungswert der Konstantspannungseinheit 22 erfasst, sowie eine [X.] 42, die den Sekundärstromwert der Konstantspannungseinheit 22 erfasst.“).

1.5 Empfangen, in der [X.] 1, von Information über den Leistungsbedarf der [X.] aufgrund der gemessenen Eigens[X.]haft der Sekundärleistung (Absatz 0036: „s[X.]hi[X.]kt die vorstehenden Informationen als optis[X.]he Signale an die [X.] 10“),

1.6 Bestimmen, in der [X.] 1, abhängig von der Information über den Leistungsbedarf der [X.], einer an die [X.] gelieferten Leistung (Absatz 0040: „Empfang der von der [X.] gesendeten [X.] und [X.]“),

1.7teils Messen einer von der Primäreinheit 1 bezogenen Primärleistung (Absatz 0027: „[X.] weist die Steuereinheit 3 eine Primärstromerfassungseinheit 31 auf, die den Primär strom wert erfasst, wel[X.]her der [X.] zugeführt wird.“), und

1.8teils Bestimmen, ob der Unters[X.]hied zwis[X.]hen der gemessenen Primärleistung einerseits und der gelieferten Leistung andererseits einen Grenzwert („S[X.]hwellenwert“) übers[X.]hreitet (Absatz 0040: „Ist dieser Primär strom wert so groß, dass er den Überstrombestimmungswert übersteigt, wird ein Überstrom festgestellt.“); und

1.9 wobei bei Übers[X.]hreiten eines Grenzwerts die induktive Energieversorgung dur[X.]h die [X.] 1 abges[X.]haltet wird (Absatz 0043: „Daher wird zu dem Zeitpunkt, an dem der primärseitige [X.] einen vorbestimmten S[X.]hwellenwert (den Überstrombestimmungswert) übersteigt, ein Überstrom festgestellt und die Leistungsversorgung kann unterbro[X.]hen werden“; Absatz 0050: „Wird andererseits in #108 festgestellt, dass es si[X.]h bei dem [X.] um einen Überstrom handelt, geht es weiter zu #109 und die Leistungsversorgung der [X.] wird gestoppt.“).

Somit unters[X.]heidet si[X.]h das Verfahren gemäß erteiltem Patentanspru[X.]h 1 von dem aus der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] bekannten ledigli[X.]h dadur[X.]h, dass die sekundärseitige Leistung mit der primärseitigen Leistung vergli[X.]hen wird, während gemäß Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] die jeweiligen Ströme miteinander vergli[X.]hen werden (Teile der Merkmale 1.7 und 1.8).

Da jedo[X.]h elektris[X.]he Leistung bekanntli[X.]h das Produkt aus Strom und Spannung ist und gemäß Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] die Spannung sowohl auf der Primär- als au[X.]h auf der Sekundärseite konstant gehalten wird (Absatz 0028: „[X.] weist die [X.] [X.] [X.] eine Konstantspannungseinheit 22 [X.] auf.“; Absatz 0043: „Nun wird unter der Annahme, dass die primärseitige Versorgungsspannung [X.] und der Übertragungskoeffizient K kontant sind“), handelt es si[X.]h bei dem Verfahren gemäß Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] gegenüber dem [X.] allenfalls um ein anderes Vorgehen bei der Bere[X.]hnung, bei der außer den beiden Strömen das Wi[X.]klungsverhältnis des aus Primär- und Sekundärspule bestehenden Transformators berü[X.]ksi[X.]htigt wird.

Abgesehen davon wird ausweisli[X.]h der Formel (1) in Absatz 0041 der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] ebenfalls die Primärleistung (AbbildungAbbildung

Jedenfalls gehört die vorstehend bes[X.]hriebene Umre[X.]hnung zum allgemein bekannten Grundlagenwissen in der Elektrote[X.]hnik. Dabei ist es ins Belieben des Fa[X.]hmanns gestellt, ob er si[X.]h dafür ents[X.]heidet, die jeweiligen Ströme zu bestimmen und miteinander zu verglei[X.]hen, oder ob er das Glei[X.]he mit den jeweiligen Leistungen tut.Jedenfalls handelt es si[X.]h ledigli[X.]h um die Auswahl aus zwei glei[X.]hwertigen Alternativen, die dem Fa[X.]hmann glei[X.]hermaßen geläufig sind und somit keine erfinderis[X.]he Tätigkeit darstellen (vgl. [X.], Urteil vom 16. Februar 2016 – [X.], [X.], 1023 Rn. 36 - Anrufroutingverfahren).

Der Hinweis der Beklagten, gemäß [X.] seien die dur[X.]hzuführenden Messungen erhebli[X.]h aufwändiger als die in der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] bes[X.]hriebenen, führt zu keinem anderen Ergebnis, da der Patentanspru[X.]h 1 ni[X.]ht auf eine bestimmte Messmethode bzw. -vorri[X.]htung bes[X.]hränkt ist. Im Übrigen versteht der Fa[X.]hmann die im [X.] genannten „Leistungsmessungen“ ohnehin so, dass diese auf Strom- und/oder Spannungsmessungen beruhen und ni[X.]ht etwa eine „direkte“ Leistungsmessung stattfindet, wie sie im – hier ni[X.]ht relevanten – Fa[X.]hgebiet der Ho[X.]hfrequenzmesste[X.]hnik (Frequenzen ab dem [X.]) übli[X.]h ist.

Daher kommt es ni[X.]ht darauf an, dass die Beklagte mit ihrer Annahme irrt, die Energieübertragungsvorri[X.]htung gemäß Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] arbeite mit Glei[X.]hspannungen, die sie offenbar aufgrund der Angabe getroffenen hat, die Spannungen seien konstant. Vielmehr arbeitet die induktive Energieübertragungsvorri[X.]htung gemäß Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] selbstverständli[X.]h ebenfalls mit einer We[X.]hselspannung (Absatz 0029). Der Fa[X.]hmann liest vielmehr bei der Angabe, die Spannungen seien konstant, ohne weiteres mit, dass damit die jeweiligen Effektivwerte der We[X.]hselspannungen gemeint sind.

2. Da in den Patentansprü[X.]hen 6 sowie 8 ledigli[X.]h Merkmale genannt sind, die gegenständli[X.]h wiederholen, was im Patentanspru[X.]h 1 als Verfahrenss[X.]hritt formuliert ist, geltend die Ausführungen zum Patentanspru[X.]h 1 au[X.]h für die Patentansprü[X.]he 6 und 8.

3. Au[X.]h in den erteilten Patentansprü[X.]he 2 bis 5, 7, 9 bis 12 sowie 18 und 19 sind keine Merkmale genannt, die die Patentfähigkeit eines der Gegenstände des [X.]s begründen könnten.

3.1 Der Gegenstand na[X.]h Patentanspru[X.]h 2 ist aus der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] [[X.] 2001-275 280 A] bekannt.

Wie im erteilten Patentanspru[X.]h 2 beanspru[X.]ht, werden gemäß Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] Sekundärstrom und Sekundärspannung bestimmt (Absatz 0028).

3.2 Der Gegenstand na[X.]h Patentanspru[X.]h 3 ist allgemein bekannt und so au[X.]h in der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] bes[X.]hrieben.

Bei der Angabe im erteilten Patentanspru[X.]h 3, wona[X.]h die induktive Energieübertragung bes[X.]hränkt oder abges[X.]haltet wird, wenn der Messwert der Primärleistung einen Grenzwert übers[X.]hreitet, handelt es si[X.]h um eine gängige Maßnahme, um die [X.] vor Überlastung zu s[X.]hützen. Damit übereinstimmend ist dies au[X.]h in der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] bereits als bekannt vorausgesetzt (Zusammenfassung): „[Zu lösendes Problem] Wurde bei einer herkömmli[X.]hen Leistungsübertragungsvorri[X.]htung am Hauptkörper ein Überstrom erfasst, wurde die Leistungsversorgung zum [X.] unterbro[X.]hen.

Für den Fa[X.]hmann ist diese Maßnahme selbstverständli[X.]h; er würde grob fahrlässig handeln, würde er keinen S[X.]hutz vor Überlastung der [X.] vorsehen.

3.3 Au[X.]h der Gegenstand na[X.]h Patentanspru[X.]h 4 ist aus der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] bekannt.

Na[X.]h erteiltem Patentanspru[X.]h 4 soll, anders als im Ausführungsbeispiel na[X.]h [X.]ur 12 gezeigt, ni[X.]ht die von der wenigstens einen Sekundärvorri[X.]htung an die Last abgegebene Leistung in den Verglei[X.]h mit der primärseitig gemessenen Leistung eingehen, sondern die an die Sekundärvorri[X.]htung oder die Sekundärvorri[X.]htungen gelieferte Leistung.

Gemäß Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] wird zwar, wie in [X.]ur 12 der [X.]s[X.]hrift gezeigt, der von der Sekundärvorri[X.]htung an den Verbrau[X.]her fließende Strom und damit die von diesem verbrau[X.]hte Leistung gemessen und mit der primärseitigen Leistung vergli[X.]hen.

Dem Fa[X.]hmann ist jedo[X.]h bewusst, dass damit die [X.] der Sekundärvorri[X.]htung nur dur[X.]h S[X.]hätzung bzw. Extrapolation berü[X.]ksi[X.]htigt werden können. Er weiß, dass er, um zu einer umfassenden Berü[X.]ksi[X.]htigung des gesamten [X.] zu gelangen, selbstverständli[X.]h die von allen Sekundärvorri[X.]htungen aufgenommene Leistung berü[X.]ksi[X.]htigen muss. Ob er diese Maßnahme ergreift oder ledigli[X.]h die von allen Sekundärvorri[X.]htungen ihrerseits abgegebenen Leistungen misst, ist keine Frage der erfinderis[X.]hen Tätigkeit, sondern eine Frage des damit verbundenen [X.], denn eine Messung im Berei[X.]h der Sekundärspule ist aufgrund des dort fließenden ho[X.]hfrequenten Stroms mit deutli[X.]h höherem Aufwand verbunden als mit der Messung eines bereits glei[X.]hgeri[X.]hteten Ladestroms.

3.4 Der Gegenstand na[X.]h Patentanspru[X.]h 5 ist aus der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] jedenfalls nahegelegt.

Die S[X.]hlussfolgerung gemäß erteiltem Patentanspru[X.]h 5, dass au[X.]h unter der Voraussetzung gemäß erteiltem Patentanspru[X.]h 4 die Energieversorgung einges[X.]hränkt oder abges[X.]haltet wird, geht inhaltli[X.]h ni[X.]ht über die Merkmale 1.8 und 1.9 na[X.]h Patentanspru[X.]h 1 hinaus. Wie zuvor bei der Prüfung von Patentanspru[X.]h 1 bereits für die die Merkmale 1.8 und 1.9 festgestellt, ist demna[X.]h au[X.]h die Maßnahme gemäß erteiltem Patentanspru[X.]h 5 dur[X.]h die Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] zumindest nahegelegt.

3.5 Au[X.]h der Gegenstand na[X.]h Patentanspru[X.]h 7 ist aus der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] nahegelegt.

Der auf den erteilten Patentanspru[X.]h 6 rü[X.]kbezogene Patentanspru[X.]h 7 konkretisiert das Merkmal 6.6 dahingehend, dass die Leistungsmesss[X.]haltung die Leistung messen kann, die von der [X.] bezogen wird. Der maßgebli[X.]he englis[X.]hspra[X.]hige Wortlaut „power drawn from the primary unit“ kann, wie oben ausgeführt (vgl. Ziffer I.5.6), anhand der Bes[X.]hreibung sowohl in dem Sinn ausgelegt werden, dass es si[X.]h um die Leistung handelt, die von der [X.] aus der Energiequelle bezogen wird, als au[X.]h dahingehend, dass die Leistung gemeint ist, die von der [X.] an die Sekundärseite abgeben wird.

Zumindest die erste Alternative ist dur[X.]h die aus der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] bekannte primärseitige Bestimmung der Leistung aus konstanter primärseitiger Versorgungsspannung [X.] und dem Messen des primärseitigen [X.] (Absatz 0043) nahegelegt.

Au[X.]h die Bestimmung der primärseitigen Leistung dur[X.]h Messung des Stroms dur[X.]h die Primärspule würde si[X.]h na[X.]h Erkenntnis des Senats für den Fa[X.]hmann in naheliegender Weise ergeben, da ihm bewusst ist, dass auf diese Weise die [X.] in der [X.] ni[X.]ht dur[X.]h S[X.]hätzung bei der Festlegung des Grenzwerts, bei der die [X.] abges[X.]haltet werden muss, berü[X.]ksi[X.]htigt werden müssen. Diesbezügli[X.]h wägt der Fa[X.]hmann die jeweiligen Vor- und Na[X.]hteile gegeneinander ab, die bei den beiden Messstellen gegeben sind, ohne dass er dazu erfinderis[X.]h tätig werden müsste.

3.6 Die im Patentanspru[X.]h 9 genannte ergänzende Maßnahme ist dem Fa[X.]hmann aus seinem Fa[X.]hwissen bekannt.

Gemäß dem sowohl auf den erteilten Patentanspru[X.]h 1 als au[X.]h auf den erteilten Patentanspru[X.]h 8 rü[X.]kbezogenen Patentanspru[X.]h 9 soll die induktive Energieversorgung begrenzt oder abges[X.]haltet werden, wenn die bezogene Leistung geringer ist als ein „Standby“-Grenzwert.

Au[X.]h bei dieser Maßnahme handelt es si[X.]h um eine dem Fa[X.]hmann vertraute Maßnahme, da der weitere Betrieb der [X.] entbehrli[X.]h ist, wenn die bezogene Leistung glei[X.]h der Leerlaufleistung (bzw. nur geringfügig größer) ist. In diesem Zustand ist entweder keine Sekundärvorri[X.]htung mit der [X.] gekoppelt, oder der Akkumulator einer gekoppelten Sekundärvorri[X.]htung nimmt keine Energie mehr auf.

Damit übereinstimmend ist au[X.]h in der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] 2005/0068019 [X.] ([X.]) angegeben, dass es erforderli[X.]h sei, die Energieübertragung einzustellen, wenn Vollladung errei[X.]ht ist (Absatz 0066: „[X.] transmission apparatus 1 should re[X.]ognize information on power required by [X.] re[X.]eption equipment. [X.], [X.], [X.] transmission ([X.]). [X.], [X.] transmission apparatus 1 should re[X.]ognize whether or not the full [X.]harge is a[X.]hieved.“).

3.7 Der Gegenstand na[X.]h Patentanspru[X.]h 10 ist dem Fa[X.]hmann bekannt.

Der erteilte Patentanspru[X.]h 10 geht, abgesehen von seinem Rü[X.]kbezug auf die Patentansprü[X.]he 6 und 8, ni[X.]ht über den erteilten Patentanspru[X.]h 4 hinaus. Zwar ist beanspru[X.]ht, dass die Information über den Leistungsbedarf die Summe der an die Sekundärvorri[X.]htung gelieferten Leistungen ist; wie die Summe der an die Sekundärvorri[X.]htung gelieferten Leistungen ermittelt oder gemessen wird, ist jedo[X.]h weder dem Wortlaut des Patentanspru[X.]hs 10 zu entnehmen no[X.]h an anderer Stelle der [X.]s[X.]hrift erläutert.

Wie bereits zum Patentanspru[X.]h 4 ausgeführt, muss der Fa[X.]hmann ni[X.]ht erfinderis[X.]he tätig werden, um statt die von einer Sekundärvorri[X.]htung an deren Last gelieferte Leistung zu messen, die von der Sekundärvorri[X.]htung aufgenommene Leistung zu messen oder aus dem gemessenen Laststrom re[X.]hneris[X.]h die von der Sekundärvorri[X.]htung aufgenommene Leistung zu bestimmen.

3.8 Der Gegenstand na[X.]h Patentanspru[X.]h 11 ist aus der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] bekannt.

Wie dur[X.]h den erteilten Patentanspru[X.]h 11 beanspru[X.]ht, ist au[X.]h gemäß Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] eine von der induktiven Energieübertragung separate Kommunikationsverbindung zwis[X.]hen [X.] und Sekundärvorri[X.]htung zum Übertragen der Information über den Leistungsbedarf vorgesehen (Absatz 0036: „ Um die Informationen, wie etwa die von der Sekundärspannungserfassungseinheit 41 und der [X.] 42 gewonnenen [X.] und Sekundärspannungswerte an Hauptkörper 1 zu übertragen, treibt die [X.] 4 in #204 die zweite Li[X.]htemissionseinheit 24 an und s[X.]hi[X.]kt die vorstehenden Informationen als optis[X.]he Signale an die [X.] 10.“)

3.9 Au[X.]h der Gegenstand na[X.]h Patentanspru[X.]h 12 ist für den Fa[X.]hmann nahegelegt.

Gemäß erteiltem Patentanspru[X.]h 12 soll die Information über den Leistungsbedarf ni[X.]ht über eine separate Kommunikationsverbindung übertragen werden, sondern dur[X.]h [X.]. Au[X.]h eine sol[X.]he Ausgestaltung der Informationsübertragung liegt im Griffberei[X.]h des Fa[X.]hmanns ausgehend von der [X.] und geht über fa[X.]hübli[X.]hes Vorgehen bei der induktiven Energieübertragung ni[X.]ht hinaus.

In dem Ausführungsbeispiel gemäß Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] ist zwar eine optis[X.]he Kommunikationsvorri[X.]htung bes[X.]hrieben, die dur[X.]h eine ersi[X.]htli[X.]h aufwändige [X.] in einer Kühls[X.]hranktür bedingt ist. Dem Fa[X.]hmann ist jedo[X.]h bewusst, dass au[X.]h sol[X.]hen Kunden ein Angebot gema[X.]ht werden sollte, die derartige Kommunikationsmittel ni[X.]ht benötigen oder sogar ablehnen und daher ni[X.]ht bereit sind, die damit verbundenen Kosten zu tragen.

Dur[X.]h den Verzi[X.]ht auf eine Informations- und Eingabevorri[X.]htung entfällt au[X.]h die Notwendigkeit, eine leistungsfähige Datenverbindung vorzusehen. Daher hat der Fa[X.]hmann Anlass, ausgehend von der aus der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] ohnehin vorhandenen induktiven Übertragungsvorri[X.]htung eine zuverlässige und kostengünstige Alternative zur Übertragung der wenigen Daten über den Leistungsbedarf, beispielsweise einer Temperaturanzeige in der Tür, zu su[X.]hen.

Bei der Su[X.]he na[X.]h einer sol[X.]hen Alternative, stößt der Fa[X.]hmann unter anderem auf die Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] [X.] [[X.]], die den Beteiligten aus dem Verfahren 4 Ni 41/22 (EP) bekannt ist. In dieser Dru[X.]ks[X.]hrift werden die Vor- und Na[X.]hteile vers[X.]hiedener Methoden und Vorri[X.]htungen zum Detektieren des [X.] auf der Sekundärseite einer Vorri[X.]htung zum induktiven Übertragen elektris[X.]her Leistung bzw. Energie bes[X.]hrieben (Absätze 0001, 0007-0009). Dabei wird zum einen eine optis[X.]he Kommunikationsverbindung vorges[X.]hlagen ([X.]ur 4 i. V. m Absätzen 0015, 0041-0045; Patentanspru[X.]h 6). Zum anderen au[X.]h die Modulation der auf die [X.] wirkenden Last dur[X.]h einen [X.] und/oder einen [X.] auf der Sekundärseite. Dur[X.]h diese beiden S[X.]halter können auf der [X.] [X.] und Spannungseinbrü[X.]he detektiert werden ([X.]ur 5 i. V. m. den Absätzen 0018, 0019, 0046-0052, Patentansprü[X.]he 9 und 10).

Da in der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] die [X.] als Alternative zur einer optis[X.]hen Kommunikationsverbindung bei einer Vorri[X.]htung zur induktiven Energieübertragung vorges[X.]hlagen wird, liegt es für den Fa[X.]hmann nahe, au[X.]h bei der Vorri[X.]htung gemäß Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] eine [X.] als Alternative zu der optis[X.]hen Kommunikationsverbindung in Erwägung zu ziehen.

3.10 Die Gegenstände na[X.]h den Patentansprü[X.]hen 18 und 19 sind dem Fa[X.]hmann aus der Kombination der Dru[X.]ks[X.]hriften [X.] und [X.] nahegelegt.

Im erteilten Patentanspru[X.]h 18 sind mit Amplitudenmodulation und Pulsweitenmodulation gängige Verfahren zur Datenübertragung genannt, auf die der Fa[X.]hmann na[X.]h Belieben zugreift, ohne dass es einer erfinderis[X.]hen Tätigkeit bedürfte. Beispielsweise ist Amplitudenmodulation beiläufig in der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] erwähnt (Spalte 8, Zeile 15).

Ebenso war die Kodierung von Daten, wie sie im Patentanspru[X.]h 19 genannt ist („information is [X.]ommuni[X.]ated as a series of bits or symbols.“), am Anmeldetag des [X.]s eine Selbstverständli[X.]hkeit, die daher in der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] ebenfalls nur am Rande erwähnt ist (Spalte 8, Zeilen 12 bis 14; Patentanspru[X.]h 11: „Impulse, deren Dauer kurz bzw. lang [X.] ist zu detektieren“).

III. Zu den Hilfsanträgen

Die Beklagte kann das [X.] au[X.]h in den Fassungen der Hilfsanträge ni[X.]ht erfolgrei[X.]h verteidigen, da diesen jeweils zumindest einer der Ni[X.]htigkeitsgründe fehlende Patentfähigkeit oder unzulässige Erweiterung gegenüber den ursprüngli[X.]h eingerei[X.]hten Unterlagen oder unzulässige Änderung des S[X.]hutzberei[X.]hs entgegensteht, Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 und 5 [X.], Art. 138 Abs. 1 Bu[X.]hst. a), b), [X.]) und e) EPÜ i. V. m. Art. 52, 54, 56 und 60 EPÜ.

1. Hilfsantrag 1

Die Gegenstände der Patentansprü[X.]he 1 und 6 in der Fassung na[X.]h Hilfsantrag 1 sind ni[X.]ht neu bzw. beruhen ni[X.]ht auf einer erfinderis[X.]hen Tätigkeit; der Gegenstand des Patentanspru[X.]h 7 in der Fassung na[X.]h Hilfsantrag 1 geht in unzulässiger Weise über den Inhalt der [X.] hinaus bzw. beruht ni[X.]ht auf einer erfinderis[X.]hen Tätigkeit.

1.1 Patentanspru[X.]h 1 gemäß Hilfsantrag 1 ist gegenüber der erteilten Fassung unverändert; zu dessen mangelnder Patentfähigkeit wird auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen.

1.2 Patentanspru[X.]h 6 gemäß Hilfsantrag 1 unters[X.]heidet si[X.]h von der erteilten Fassung dadur[X.]h, dass das Merkmal 6.6 dur[X.]h folgende Fassung ersetzt ist:

6.6Hi1 power measuring [X.]ir[X.]uitry operable to measure a power drawn from the primary unit (10; 700); and

Die in Merkmal 6.6Hi1 genannte Funktion der Leistungsmesss[X.]haltungen, die Leistung zu messen, geht in zulässiger Weise auf den Absatz 0172 sowie auf Anspru[X.]h 7 der [X.]s[X.]hrift, sowie auf Seite 38, Zeilen 34 bis 35 der [X.] ([X.]) zurü[X.]k.

Wie zum erteilten Patentanspru[X.]h 7 ausgeführt, ist das Merkmal 6.6Hi1 zumindest gemäß einer Lesart dur[X.]h die aus der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] bekannte primärseitige Bestimmung der Leistung aus konstanter primärseitiger Versorgungsspannung [X.] und dem Messen des primärseitigen Versorgungsstroms [X.] ([X.]a, Absatz 0043) bekannt.

1.3 Patentanspru[X.]h 7 gemäß Hilfsantrag 1 unters[X.]heidet si[X.]h von der erteilten Fassung des Patentanspru[X.]hs 8 dadur[X.]h, dass das Merkmal 8.2.3 dur[X.]h folgende Fassung ersetzt ist:

8.2.3Hi1 power obtaining [X.]ir[X.]uitry for obtaining, [X.], a power drawn from the primary unit (10; 700); and

Der Fa[X.]hmann liest zwar in der [X.] ([X.]) mit, dass die [X.] dazu geeignet ist, Leistung aufzunehmen, wie au[X.]h dur[X.]h die Formulierung des erteilten Merkmals 8.2.3 zum Ausdru[X.]k kommt. Die Formulierung gemäß 8.2.3Hi1 besagt dagegen, dass die Leistungsaufnahmes[X.]haltungen die Funktion haben, dur[X.]h Messung eine von der Primäreinheit bezogene Leistung zu ermitteln.

In der [X.]s[X.]hrift sowie in der [X.] ist zwar offenbart, dass in der [X.] die Leistung gemessen wird, die die Sekundärvorri[X.]htungen von der [X.] beziehen ([X.]s[X.]hrift, Absatz 0172; [X.], Seite 38, Zeilen 34 bis 35 der [X.]: „[X.] in the primary unit also measures [X.] being drawn by the se[X.]ondary devi[X.]es from the primary unit.“).

Allerdings ist die Leistungsmessung sowohl in der [X.]s[X.]hrift als au[X.]h in der [X.] zweifelsfrei den Leistungsmesss[X.]haltungen zugeordnet, ni[X.]ht jedo[X.]h den Leistungsaufnahmes[X.]haltungen.

Somit geht der Patentanspru[X.]h 7 gemäß Hilfsantrag 1 in unzulässiger Weise über den Inhalt der [X.] hinaus und führt zudem zu einem [X.] gegenüber dem erteilten Patent.

Daher ist der Hilfsantrag 1 unzulässig, ebenso die weiteren Hilfsanträge 2 bis 4a sowie 5 bis 11, da in diesen ebenfalls das Merkmal 8.2.3Hi1 umfasst ist.

Selbst bei Annahme zugunsten der Beklagten, der Fa[X.]hmann hätte bereits die [X.] als au[X.]h die [X.]s[X.]hrift dahingehend ausgelegt, dass mit „power obtaining [X.]ir[X.]uitry“ dasselbe gemeint ist wie mit „power measuring [X.]ir[X.]uitry“, wäre diese Messs[X.]haltung, wie zum Patentanspru[X.]h 6 na[X.]h Hilfsantrag 1 ausgeführt, aus der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] bekannt.

Daher beruht der Gegenstand des Patentanspru[X.]hs 7 in der Fassung na[X.]h Hilfsantrag 1 jedenfalls ni[X.]ht auf einer erfinderis[X.]hen Tätigkeit.

2. Hilfsantrag 1a

Die Gegenstände der Patentansprü[X.]he 1, 6 und 8 in der Fassung na[X.]h Hilfsantrag 1a sind ni[X.]ht patentfähig.

2.1 Patentanspru[X.]h 1 gemäß Hilfsantrag 1a ist gegenüber der erteilten Fassung unverändert; zu dessen mangelnder Gewährbarkeit wird auf die Ausführungen zur erteilten Fassung verwiesen.

2.2 Patentanspru[X.]h 6 gemäß Hilfsantrag 1a stimmt mit der Fassung gemäß Hilfsantrag 1 überein; zu dessen mangelnder Gewährbarkeit wird auf die Ausführungen zum Hilfsantrag 1 verwiesen.

2.3 Patentanspru[X.]h 8 gemäß Hilfsantrag 1a unters[X.]heidet si[X.]h von der erteilten Fassung des Patentanspru[X.]hs 8 dadur[X.]h, dass na[X.]h dem Merkmal 8.2.3 folgendes Merkmal eingefügt ist:

8.2.3Hi1a power measurement unit (100, 730) to measure [X.] drawn from the primary unit; and

Weiter unters[X.]heidet si[X.]h der Patentanspru[X.]h 8 gemäß Hilfsantrag 1a von der erteilten Fassung des Patentanspru[X.]hs 8 dadur[X.]h, dass das Merkmal 8.3.1 dur[X.]h folgende Fassung ersetzt ist:

8.3.1Hi1a the [X.]ontrol unit for determining if there is a threshold differen[X.]e between, [X.], the obtained measured power and, on the other hand, [X.], and

Der Wortlaut des Merkmals 8.2.3Hi1a geht auf den erteilten Patentanspru[X.]h 7 zurü[X.]k.

Zudem ist in Absatz 0172 der [X.]s[X.]hrift, sowie auf Seite 38, Zeilen 34 bis 35 der [X.] angegeben, dass in der [X.] die Leistungen gemessen wird, die die Sekundärvorri[X.]htungen von der [X.] beziehen (Absatz 0172 und Seite 38, Zeilen 34 bis 35 der [X.]: „[X.] in the primary unit also measures [X.] being drawn by the se[X.]ondary devi[X.]es from the primary unit.“).

Der Fa[X.]hmann hat bereits das Merkmal 8.3.1 des erteilten Anspru[X.]hs 8 dahingehend ausgelegt, dass die Steuereinheit den Unters[X.]hied zwis[X.]hen der von der Primärvorri[X.]htung an die Sekundärvorri[X.]htung abgegebenen – beispielsweise mit der Leistungsmesseinheit 730 gemessenen – Leistung mit der Summe der von den Sekundärvorri[X.]htungen an die jeweiligen Verbrau[X.]her – mit den Leistungsmesseinheiten 610i gemessenen – abgegebenen Leistungen bestimmt.

Insofern handelt es si[X.]h bei der Änderung des Merkmal 8.3.1 um eine reine Klarstellung ohne inhaltli[X.]he Bes[X.]hränkung. Aufgrund der Bes[X.]hränkung dur[X.]h das eingefügte Merkmal 8.2.3Hi1a ist der Hilfsantrag 1a denno[X.]h zulässig.

Wie zum Merkmal 1.7 des erteilten Patentanspru[X.]hs 1 ausgeführt, weist die aus der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] bekannte Steuereinheit 3 eine Primärstromerfassungseinheit 31 auf, die den [X.] (Absatz 0027) und damit indirekt die Leistung auf der [X.] erfasst.

Daher beruht die [X.] gemäß Patentanspru[X.]h 8 na[X.]h Hilfsantrag 1a zumindest ni[X.]ht auf einer erfinderis[X.]hen Tätigkeit.

3. Hilfsantrag 2

Die Gegenstände der einander nebengeordneten Patentansprü[X.]he 1, (na[X.]h Strei[X.]hen der Patentansprü[X.]he 2 und 7 nun) 5 und 6 in der Fassung na[X.]h Hilfsantrag 2 sind ni[X.]ht patentfähig.

3.1 Im Hilfsantrag 2 ist über die Fassung gemäß Hilfsantrag 1 hinaus in den unabhängigen Ansprü[X.]hen 1, 5 und 6 zusätzli[X.]h beanspru[X.]ht: „[X.] requirement information …

1.5Hi2 is an amount of power supplied to [X.] (30; 600) therefrom.”

6.4Hi2 wherein [X.] requirement information is an amount of power supplied to [X.] (30; 600) therefrom;

8.2.2Hi2 wherein [X.] requirement information is an amount of power supplied to [X.] (30; 600) therefrom;

3.2 Wie bereits zu den erteilten Patentansprü[X.]hen 4 und 10 dargelegt, wird zwar gemäß dem in der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] bes[X.]hriebenen Ausführungsbeispiel der von der Sekundärvorri[X.]htung an deren Verbrau[X.]her fließende Strom gemessen und mit dem primärseitigen Strom vergli[X.]hen. Dem Fa[X.]hmann ist jedo[X.]h bewusst, dass damit die [X.] der Sekundärvorri[X.]htung nur dur[X.]h S[X.]hätzung bzw. Extrapolation berü[X.]ksi[X.]htigt werden können.

Um den gesamten Leistungsbedarf zutreffend zu erfassen, muss selbstverständli[X.]h die von allen Sekundärvorri[X.]htungen aufgenommene Leistung, eins[X.]hließli[X.]h aller [X.], berü[X.]ksi[X.]htigt werden. Ob der Fa[X.]hmann diese Maßnahme ergreift oder ledigli[X.]h die von allen Sekundärvorri[X.]htungen ihrerseits abgegebenen Leistungen misst und statt dessen die [X.] s[X.]hätzt oder anderweitig ermittelt, ist keine Frage der erfinderis[X.]hen Tätigkeit, sondern eine Frage des damit verbundenen [X.], da eine Messung im Berei[X.]h der Sekundärspule aufgrund des dort fließenden ho[X.]hfrequenten Stroms mit deutli[X.]h höherem Aufwand verbunden ist als mit der Messung eines bereits glei[X.]hgeri[X.]hteten Ladestroms.

Daher ist unbea[X.]htli[X.]h, dass der Wortlaut der Merkmale 1.5Hi2, 6.4Hi2 und 8.2.2Hi2 zwar auf den erteilten Patentanspru[X.]h 10 zurü[X.]kgeht, in der [X.] die Formulierung „amount of power supplied“ jedo[X.]h ledigli[X.]h im Zusammenhang mit einem aus dem Stand der Te[X.]hnik bekannten Verfahren zum Erkennen parasitärer Lasten erwähnt ist ([X.], Seite 3, Zeilen 20-23), das auf dem Verglei[X.]h der an zwei Primärspulen jeweils gelieferten Leistungen beruht.

4. Hilfsantrag 3

Die Gegenstände der einander nebengeordneten Patentansprü[X.]he 1, (na[X.]h Strei[X.]hen der Patentansprü[X.]he 2 und 7 nun) 5 und 7 in der Fassung na[X.]h Hilfsantrag 3 sind ni[X.]ht patentfähig.

4.1 Gemäß Hilfsantrag 3 sind in den Patentansprü[X.]hen 1 und 5 gegenüber dem Hilfsantrag 2 die Merkmale 1.3 bzw. 6.3 dur[X.]h die Merkmale 1.3Hi3 bzw. 6.3Hi3 ersetzt, die übereinstimmend lauten:

1.3Hi3 and at least one portable se[X.]ondary devi[X.]e (30; 600), separate separable from the primary unit (10; 700), and adapted to [X.]ouple with the field when the se[X.]ondary devi[X.]e (30; 600) is in proximity to the primary unit (10; 700) so [X.] indu[X.]tively by the se[X.]ondary devi[X.]e (30; 600) from the primary unit (10; 700) without dire[X.]t ele[X.]tri[X.]al [X.]ondu[X.]tive [X.]onta[X.]ts therebetween,

Dementspre[X.]hend ist das Merkmal 8.1 des Patentanspru[X.]hs 6 na[X.]h Hilfsantrag 3 dur[X.]h folgende Fassung ersetzt:

8.1Hi3 A primary unit (10; 700), for use in an [X.] transfer system (1) that also has at least one portable se[X.]ondary devi[X.]e (30; 600), separate separable from the primary unit (10; 700),

4.2 Zur Überzeugung des Senats hat der Fa[X.]hmann bereits die ursprüngli[X.]h eingerei[X.]hten Unterlagen und au[X.]h die [X.]s[X.]hrift in dem Sinn verstanden, dass die Sekundärvorri[X.]htung wahlweise mit der Primäreinheit gekoppelt ist – beispielsweise auf dieser aufliegt – und au[X.]h von dieser getrennt verwendet werden kann, also entspre[X.]hend dem Wortlaut des [X.] von der Primäreinheit trennbar ist. Daher handelt es si[X.]h bei Änderung der Formulierung von „separate“ in „separable“ ledigli[X.]h um eine Klarstellung.

Die Verwendung der Erfindung bei tragbaren Geräten ist sowohl in der [X.] (Seite 1, Zeilen 3-4) als au[X.]h in der [X.]s[X.]hrift (Absatz 0001) genannt.

Abgesehen davon, dass Gegenstand der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] eine „Berührungslose Leistungs- und Signalübertragungsvorri[X.]htung“ ist, die ledigli[X.]h „am Beispiel der Anwendung auf einen Kühl-/Gefriers[X.]hrank erläutert“ wird (Absatz 0021), erkennt der Fa[X.]hmann, dass das in der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] erläuterte physikalis[X.]he Prinzip auf beliebige andere Vorri[X.]htungen übertragbar ist, bei denen berührungslos elektris[X.]he Energie übertragen wird.

Allein aus seiner allgemeinen Lebenserfahrung sind dem Fa[X.]hmann eine Vielzahl tragbarer Geräte, die induktiv geladen werden, bekannt, beispielsweise aus der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] 2005/0068019 [X.] [[X.]] (Absatz 0003: „power supply system that supplies power to mobile ele[X.]troni[X.] equipment su[X.]h as portable telephones, notebook personal [X.]omputers, a digital [X.]ameras, and an ele[X.]troni[X.] toys.“, Absatz 0063: „su[X.]h as the portable telephone 2 and the notebook PC 3. [X.] any type of ele[X.]troni[X.] equipment equipped with a battery, su[X.]h as a digital [X.]amera, a [X.]am[X.]order, [X.], [X.], [X.]an be [X.]harged similarly.“).

Es liegt im Rahmen des übli[X.]hen Handelns des Fa[X.]hmanns, bekannte Maßnahmen au[X.]h bei anderen Geräten einzusetzen, die auf demselben physikalis[X.]hen Prinzip beruhen.

Daher ist au[X.]h das Merkmal 1.3Hi3 ni[X.]ht geeignet, die Patentfähigkeit des Gegenstands des Patentanspru[X.]hs 1 gemäß Hilfsantrag 3 zu begründen. Glei[X.]hes gilt für die Patentansprü[X.]he 5 und 6 gemäß Hilfsantrag 3.

5. Hilfsantrag 4

Die Gegenstände der einander nebengeordneten Patentansprü[X.]he 1, (na[X.]h Strei[X.]hen der Patentansprü[X.]he 2 und 7 nun) 5 und 6 in der Fassung na[X.]h Hilfsantrag 4 sind ni[X.]ht patentfähig.

5.1 Gemäß Hilfsantrag 4 ist in den Patentanspru[X.]h 1 gegenüber dem Patentanspru[X.]h 1 na[X.]h Hilfsantrag 2 zwis[X.]hen die Merkmale 1.3 und 1.4 folgendes Merkmal eingefügt:

1.3.1Hi4 wherein the primary unit (10; 700) is [X.]onfigured to supply power to different shapes and sizes of the at least one se[X.]ondary devi[X.]e (30, 600),

wherein the at least one se[X.]ondary devi[X.]e (30; 600) is [X.]arried in or by a portable ele[X.]tri[X.]al or ele[X.]troni[X.] devi[X.]e,

Der erste Teil des Merkmals 1.3.1Hi4 geht auf Seite 1, letzter Absatz der [X.] sowie auf Absatz 0005 der [X.]s[X.]hrift zurü[X.]k.

Der zweite Teil des Merkmals 1.3.1Hi4 ist dur[X.]h Seite 17, letzter Absatz sowie Seite 21, Absatz 3 der [X.] ursprüngli[X.]h offenbart, die als Absätze 0077 bzw. 0095 in der [X.]s[X.]hrift zu finden sind.

Abgesehen davon, dass der erste Teil des Merkmals 1.3.1Hi4 sowohl in der [X.] als au[X.]h in der [X.]s[X.]hrift dem Stand der Te[X.]hnik zugere[X.]hnet wird, haben au[X.]h die in den Absätzen 0003 sowie 0063 der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] genannten Sekundärvorri[X.]htungen offensi[X.]htli[X.]h unters[X.]hiedli[X.]he Formen und Größen. Beispielsweise unters[X.]heidet si[X.]h ein Mobiltelefon („portable telephone“) in seiner Form und Größe erhebli[X.]h von einer Videokamera („[X.]am[X.]order“).

Weiter handelt es si[X.]h bei den in der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] genannten Sekundärvorri[X.]htungen offensi[X.]htli[X.]h um tragbare Geräte, die außer elektris[X.]hen Bauteilen zur Energieversorgung au[X.]h elektronis[X.]he Funktionsbauteile aufweisen.

Daher ist das Merkmal 1.3.1Hi4 ni[X.]ht geeignet, die Patentfähigkeit des Gegenstands des Patentanspru[X.]hs 1 gemäß Hilfsantrag 4 zu begründen.

5.2 Patentanspru[X.]h 5 na[X.]h Hilfsantrag 4 unters[X.]heidet si[X.]h von der Fassung na[X.]h Hilfsantrag 2, dass na[X.]h dem Merkmal 6.2 folgt:

6.2Hi4 wherein the primary unit (10; 700) is [X.]onfigured to supply power to different shapes and sizes of

und das Merkmal 6.3 dur[X.]h folgende Fassung ersetzt ist:

6.3Hi4 at least one se[X.]ondary devi[X.]e (30; 600), [X.]arried in or by a portable ele[X.]tri[X.]al or ele[X.]troni[X.] devi[X.]e and separate from the primary unit (10; 700), and adapted to [X.]ouple with the field when the se[X.]ondary devi[X.]e is in proximity to the primary unit (10; 700) so [X.] indu[X.]tively by the se[X.]ondary devi[X.]e (30; 600) from the primary unit (10; 700) without dire[X.]t ele[X.]tri[X.]al [X.]ondu[X.]tive [X.]onta[X.]ts therebetween;

Da die Beklagte inhaltli[X.]h in Patentanspru[X.]h 5 die glei[X.]hen Änderungen vorgenommen hat wie in Patentanspru[X.]h 1, ist au[X.]h dessen Gegenstand aus den zum Patentanspru[X.]h 1 genannten Gründen ni[X.]ht patentfähig.

5.3 Der auf eine Primäreinheit geri[X.]htete Patentanspru[X.]h 6 hat na[X.]h Hilfsantrag 4 folgende Fassung:

8.1a A primary unit (10; 700), for use in an [X.] transfer system (1) that also has at least one se[X.]ondary devi[X.]e (30; 600)

8.1Hi4 wherein the primary unit (10; 700) is [X.]onfigured to supply power to different shapes and sizes of the at least one se[X.]ondary devi[X.]e (30; 600),

8.2.1Hi4 said at least one se[X.]ondary devi[X.]e (30; 600) being [X.]arried in or by a portable ele[X.]tri[X.]al or ele[X.]troni[X.] devi[X.]e,

8.1b and being separate from the primary unit (10; 700),

8.2 the primary unit [X.]omprising:

8.2.1 a primary [X.]oil for generating an [X.] (30; 600) when it is in proximity to the primary unit (10; 700) so [X.] indu[X.]tively by the se[X.]ondary devi[X.]e (30; 600) from the primary unit (10; 700) without dire[X.]t ele[X.]tri[X.]al [X.]ondu[X.]tive [X.]onta[X.]ts therebetween;

8.2.2 [X.]ommuni[X.]ation [X.]ir[X.]uitry for re[X.]eiving information relating to a power requirement of [X.] (30; 600) therefrom;

8.2.2Hi2 wherein [X.] requirement information is an amount of power supplied to [X.] (30; 600) therefrom;

8.2.3Hi1 power obtaining [X.]ir[X.]uitry for obtaining, [X.], a power drawn from the primary unit (10; 700); and

8.2.4 a [X.]ontrol unit for determining in dependen[X.]e upon the re[X.]eived information a power supplied to the se[X.]ondary devi[X.]e (30; 600) or, [X.] (30; 600), a [X.]ombined power supplied to the se[X.]ondary devi[X.]es (30; 600),

8.3.1 the [X.]ontrol unit for determining if there is a threshold differen[X.]e between, [X.], the obtained power and, on the other hand, [X.], and

8.3.2 the [X.]ontrol unit operable, following su[X.]h determination of a threshold differen[X.]e, [X.] the [X.] supply from the primary unit (10; 700).

Zur Zulässigkeit der über die erteilte Fassung des Patentanspru[X.]hs 8 hinaus vorgenommenen Änderungen wird auf die entspre[X.]henden vorstehenden Ausführungen verwiesen.

Au[X.]h unterstellt, der Senat hielte alle Änderungen für zulässig, erwiese si[X.]h die [X.] mit den im Patentanspru[X.]h 6 na[X.]h Hilfsantrag 4 genannten Merkmalen als ni[X.]ht patentfähig:

Aus der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] 2005/0068019 [X.] [[X.]] ist in Worten des [X.]s ausgedrü[X.]kt, unter anderem folgendes bekannt (vgl. [X.]. 7):

Abbildung

8.1a A primary unit 1 (“power transmission apparatus”), for use in an [X.] transfer system (Titel: “power supply system”) that also has at least one se[X.]ondary devi[X.]e 13 (“se[X.]ondary side [X.]ir[X.]uit”)

8.1Hi4 wherein the primary unit 1 is [X.]onfigured to supply power to different shapes and sizes (Absätze 0003, 0063; Absatz 0085: “In su[X.]h a way, power in a[X.][X.]ordan[X.]e with [X.] required by [X.] re[X.]eption equipment [X.]an be transmitted. Note that, although the present embodiment shows that [X.] transmission output is sele[X.]ted from among the three levels, large, medium, and small, the number of levels may be in[X.]reased.”; Absatz 0103: “With this stru[X.]ture, a single power transmission apparatus 1 [X.]an be [X.]ommonly used for many types of power re[X.]eption equipment.”; Absatz 0109: “This means that, a single power transmission apparatus 1 [X.]an supply power to any of various kinds of power re[X.]eption equipment pla[X.]ed on a desk in whi[X.]h said one transmission apparatus 1 is embedded.”; Absatz 0110: “[X.] transmission apparatus 1 [X.]an [X.]harge various types of equipment, [X.] transmission apparatus 1 [X.]an [X.]harge any equipment having a battery su[X.]h as PDAS, digital [X.]ameras, [X.]am[X.]orders, [X.] in a similar manner without spe[X.]ifi[X.]ally limiting the use thereof to a portable telephone and a notebook PC.”) of the at least one se[X.]ondary devi[X.]e 13,

8.2.1Hi4 said at least one se[X.]ondary devi[X.]e 13 being [X.]arried in or by a portable ele[X.]tri[X.]al or ele[X.]troni[X.] devi[X.]e 2 (Absatz 0064: “the portable telephone 2 in[X.]ludes a se[X.]ondary side [X.]oil 12, a se[X.]ondary side [X.]ir[X.]uit 13, and a [X.]harge [X.]ontrol [X.]ir[X.]uit 14.”)

8.1b and being separate from the primary unit 10,

8.2 the primary unit 10 [X.]omprising:

8.2.1 a primary [X.]oil 11 for generating an [X.] 13 when it is in proximity to the primary unit 10 so [X.] indu[X.]tively by the se[X.]ondary devi[X.]e 13 from the primary unit 10 without dire[X.]t ele[X.]tri[X.]al [X.]ondu[X.]tive [X.]onta[X.]ts therebetween (Absatz 0065: “The primary side [X.]oil 11 and the se[X.]ondary side [X.]oil 12 [X.]onstitute a transformer through [X.]oupling between a primary side [X.]ore (ferrite) 15 and a se[X.]ondary side [X.]ore (ferrite) 16, [X.] obtained by swit[X.]hing is applied a[X.]ross the primary side [X.]oil 11, a voltage is indu[X.]ed a[X.]ross the se[X.]ondary side [X.]oil 12 by magneti[X.] [X.]oupling depending on a turns ratio between the primary side [X.]oil 11 and the se[X.]ondary side [X.]oil 12.”)

8.2.2 [X.]ommuni[X.]ation [X.]ir[X.]uitry for re[X.]eiving information relating to a power requirement of [X.] 13 therefrom (Absatz 0098: “a [X.]hange is observed in the [X.]urrent flowing in and/or the voltage appearing a[X.]ross the primary side [X.]oil 11 dete[X.]ted by the [X.]urrent voltage dete[X.]tion [X.]ir[X.]uit 38, be[X.]ause the portable telephone 2 has a proper impedan[X.]e.”);

8.2.2Hi2 wherein [X.] requirement information is an amount of power supplied to [X.] 13 therefrom (Absatz 0083: “[X.] of the portable telephone 2 is re[X.]ognized based on the `information on [X.]onsumed power´”; Absatz 0099: “Then, [X.] amount determination [X.]ir[X.]uit 34 determines whether power of the portable telephone 2 is large power, medium power, or small power.”; Absatz 0100: “a [X.]hange in [X.]urrent flowing in the primary side [X.]oil 11 is dete[X.]ted to thereby enable whether or not [X.] re[X.]eption equipment rea[X.]hes a fully [X.]harged [X.]ondition ([X.]harging has been [X.]ompleted or not) to be re[X.]ognized.”);

8.2.3Hi1 , [X.], a power drawn from the primary unit 10 (Absatz 0062: “[X.] transmission apparatus 1 [X.]onverts the supplied [X.] voltage, thereafter, [X.] voltage is subje[X.]ted to swit[X.]hing”)

8.3.1 the [X.]ontrol unit for determining if there is a threshold differen[X.]e between, [X.], the obtained power and, on the other hand, [X.], and

8.3.2, following su[X.]h determination of a threshold differen[X.]e, [X.] the [X.] supply from the primary unit 10 (Absatz 0086: “[X.] [X.]hange-over [X.]ir[X.]uit 32 turns off all of the transistor [X.], [X.], and TR13 to [X.]ease power transmission”; Absatz 0088: “If the information shows a state of full [X.]harge, [X.] [X.]hange-over [X.]ir[X.]uit 32 turns off all of the transistors [X.], [X.], and TR13 to [X.]ease power output.”; Absätze 0017, 0018, Anspru[X.]h 4: “[X.] adjusting se[X.]tion adjusts, [X.], the level of power to be transmitted through a [X.]hange-over operation performed by [X.] [X.]hange-over Se[X.]tion.”).

Abgesehen von dem weder in der [X.] no[X.]h in der [X.]s[X.]hrift offenbarten Merkmal, dass primärseitig in der Leistungsaufnahmes[X.]haltung gemessen wird (Merkmal 8.2.3Hi1), unters[X.]heidet si[X.]h der Patentanspru[X.]h 6 gemäß Hilfsantrag 4 von der in der [X.]ur 7 der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] dargestellten Primäreinheit ledigli[X.]h dur[X.]h den Verglei[X.]h von der auf der Primärseite aufgenommenen Leistung mit der sekundärseitig abgegebenen Leistung als Grundlage für ein Reduzieren oder Stoppen der induktiven Energieübertragung (Merkmal 8.3.1 sowie Rest des Merkmals 8.3.2).

Dur[X.]h die aus der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] bekannte Vorri[X.]htung zur Leistungs- und Signalübertragung hat der Fa[X.]hmann ein Vorbild, Sekundär- und Primärleistung miteinander zu verglei[X.]hen und auf dieser Basis die Energieübertragung ggf. zu stoppen.

Da der Fa[X.]hmann der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] entnimmt, dass Informationen über den Leistungsbedarf der Sekundärvorri[X.]htung an die [X.] gesendet und zudem in der [X.] Strom und Spannung erfasst werden und somit in der [X.] bereits alle Daten vorliegen, die zu einem Verglei[X.]h der beiden Leistungen erforderli[X.]h sind, hatte der Fa[X.]hmann Anlass, die Anregung aus der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] in Erwägung zu ziehen und somit die Fehlererkennung zu verbessern.

Somit gelangt der Fa[X.]hmann ausgehend von der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] in naheliegender Weise zu einer [X.] mit den im Patentanspru[X.]h 6 na[X.]h Hilfsantrag 4 genannten Merkmalen, soweit sie ursprüngli[X.]h offenbart sind und ni[X.]ht zu einer Veränderung oder Erweiterung des S[X.]hutzberei[X.]hes führen.

6. Hilfsantrag 4a

Die nebengeordneten Patentansprü[X.]he 1, (na[X.]h Strei[X.]hen der Patentansprü[X.]he 2 und 7 nun) 5 und 6 in der Fassung na[X.]h Hilfsantrag 4a sind ni[X.]ht patentfähig.

Der Patentanspru[X.]h 1 na[X.]h Hilfsantrag 4a unters[X.]heidet si[X.]h von der Fassung na[X.]h Hilfsantrag 4 dadur[X.]h, dass das Merkmal 1.3 dur[X.]h folgende Fassung ersetzt ist:

1.3Hi4a and at least one portable se[X.]ondary devi[X.]e (30; 600), separate separable from the primary unit (10; 700), and adapted to [X.]ouple with the field when the se[X.]ondary devi[X.]e (30; 600) is in proximity to the primary unit (10; 700) so [X.] indu[X.]tively by the se[X.]ondary devi[X.]e (30; 600) from the primary unit (10; 700) without dire[X.]t ele[X.]tri[X.]al [X.]ondu[X.]tive [X.]onta[X.]ts therebetween,

In Merkmal 1.3.1Hi4 ist dafür die entspre[X.]hende Formulierung entfallen. Somit handelt es si[X.]h gegenüber dem Hilfsantrag 4 um eine reine Klarstellung, ohne inhaltli[X.]he Änderung.

Die Patentansprü[X.]he 5 und 6 na[X.]h Hilfsantrag 4a sind gegenüber Hilfsantrag 4 entspre[X.]hend rein spra[X.]hli[X.]h geändert.

Daher verhilft au[X.]h Hilfsantrag 4a aus denselben Gründen wie Hilfsantrag 4 dem [X.] ni[X.]ht zu Patents[X.]hutz.

7. Hilfsantrag 5

Die Gegenstände der einander nebengeordneten Patentansprü[X.]he 1, (na[X.]h Strei[X.]hen der Patentansprü[X.]he 2 und 7 nun) 5 und 6 in der Fassung na[X.]h Hilfsantrag 5 sind ni[X.]ht patentfähig.

In den Hilfsantrag 5 sind gegenüber der Fassung na[X.]h Hilfsantrag 4 in den jeweiligen unabhängigen Patentansprü[X.]hen die Merkmale 1.10Hi5, 6.9Hi5, 8.4Hi5 eingefügt, die übereinstimmend lauten:

wherein the or ea[X.]h se[X.]ondary devi[X.]e (30; 600) is adapted to transmit [X.] requirement information by modulating a load imposed on the primary unit (10; 700),

Der Wortlaut der Merkmale 1.10Hi5, 6.9Hi5, 8.4Hi5 geht auf Seite 10, Zeilen 16-20 sowie Seite 30, Zeilen 13 bis Seite 31, Zeile 6 der [X.] sowie auf den erteilten Patentanspru[X.]h 12 zurü[X.]k.

Wie zum erteilten Patentanspru[X.]h 12 ausgeführt, stellt die Informationsübertragung mittels [X.] bei Vorri[X.]htungen zur induktiven Energieübertragung keine Besonderheit dar. Abgesehen davon wird sie in der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] ausführli[X.]h bes[X.]hrieben. Au[X.]h beim Betra[X.]hten der [X.]ur 7 der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] verbindet der Fa[X.]hmann mit der Bes[X.]hriftung „influen[X.]ed by impedan[X.]e“ unter den beiden Spulen 11 und 12 eine [X.].

Somit kann das [X.] au[X.]h mit dem Hilfsantrag 5 mangels Patentfähigkeit ni[X.]ht erfolgrei[X.]h verteidigt werden.

8. Hilfsantrag 6

Die Gegenstände der einander nebengeordneten Patentansprü[X.]he 1, (na[X.]h Strei[X.]hen der Patentansprü[X.]he 2 und 7 nun) 5 und 6 in der Fassung na[X.]h Hilfsantrag 6 sind ni[X.]ht patentfähig.

In den Hilfsantrag 6 sind gegenüber der Fassung na[X.]h Hilfsantrag 4 in den jeweiligen unabhängigen Patentansprü[X.]hen die Merkmale 1.11Hi6, 6.10Hi6, 8.2.3Hi6 eingefügt, die übereinstimmend lauten:

to prevent overheating of a parasiti[X.] load from a foreign obje[X.]t made of metal in the vi[X.]inity of the primary unit (10; 700).

Dieser Wortlaut geht auf Seite 18, Zeilen 16-19 und Seite 25, Zeile 20 der [X.] sowie die Absätze 0080 und 0113 der [X.]s[X.]hrift zurü[X.]k.

Es kann dahinstehen, ob dieser Grund für die Abs[X.]haltung eine erfinderis[X.]he Tätigkeit darstellt, da die potentielle Erhitzung metallis[X.]her Fremdkörper in Magnetfeldern sowohl in der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.]a (Absätze 0033, 0041, 0043, 0050), als au[X.]h in der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] (Absätze 0066 und 0097) erwähnt ist.

9. Hilfsantrag 7

Die Gegenstände der einander nebengeordneten Patentansprü[X.]he 1, (na[X.]h Strei[X.]hen der Patentansprü[X.]he 2 und 7 nun) 5 und 6 in der Fassung na[X.]h Hilfsantrag 6 sind ni[X.]ht patentfähig.

Patentanspru[X.]h 1 na[X.]h Hilfsantrag 7 ist auf die [X.] geri[X.]htet, wobei gegenüber Patentanspru[X.]h 6 na[X.]h Hilfsantrag 2 das Merkmal 8.1 dur[X.]h folgende Fassung ersetzt ist:

8.1Hi7 A primary unit (10; 700), for use in an [X.] transfer system (1) that also has at least one se[X.]ondary devi[X.]e (30; 600) [X.]arried in or by a portable ele[X.]tri[X.]al or ele[X.]troni[X.] devi[X.]e and being separate from the primary unit (10; 700),

Da diese Fassung inhaltli[X.]h identis[X.]h ist zum Patentanspru[X.]h 6 na[X.]h Hilfsantrag 4 vertritt der Senat zu dessen mangelnder Patentfähigkeit dieselbe Auffassung; auf die Ausführungen zu Patentanspru[X.]h 6 na[X.]h Hilfsantrag 4 wird Bezug genommen.

10. Hilfsantrag 8

Da der Patentanspru[X.]h 1 na[X.]h Hilfsantrag 8 wortglei[X.]h ist zum Patentanspru[X.]h 6 na[X.]h Hilfsantrag 4, verhilft au[X.]h Hilfsantrag 8 aus denselben Gründen wie Hilfsantrag 4 dem [X.] ni[X.]ht zu Patents[X.]hutz; auf die dortigen Ausführungen wird Bezug genommen.

11. Hilfsantrag 9

Da der Patentanspru[X.]h 1 na[X.]h Hilfsantrag 9 wortglei[X.]h ist zum Patentanspru[X.]h 6 na[X.]h Hilfsantrag 5, verhilft au[X.]h Hilfsantrag 9 aus denselben Gründen wie Hilfsantrag 5 dem [X.] ni[X.]ht zu Patents[X.]hutz; auf die dortigen Ausführungen wird Bezug genommen.

12. Hilfsantrag 10

Da der Patentanspru[X.]h 1 na[X.]h Hilfsantrag 10 wortglei[X.]h ist zum Patentanspru[X.]h 6 na[X.]h Hilfsantrag 6, verhilft au[X.]h Hilfsantrag 10 aus denselben Gründen wie Hilfsantrag 6 dem [X.] ni[X.]ht zu Patents[X.]hutz; auf die dortigen Ausführungen wird Bezug genommen.

13. Hilfsantrag 11

Der Gegenstand des na[X.]h Strei[X.]hen der Patentansprü[X.]he 2 bis 7 in der Fassung na[X.]h Hilfsantrag 11 nun bezifferte Patentanspru[X.]h 1 ist ni[X.]ht patentfähig.

In Patentanspru[X.]h 1 gemäß Hilfsantrag 11 ist gegenüber der Fassung des Patentanspru[X.]hs 6 gemäß Hilfsantrag 4 na[X.]h dem Merkmal 8.2.2 Folgendes eingefügt:

8.2.2Hi11 wherein amplitude modulation is employed for [X.]ommuni[X.]ation of [X.] requirement information to the primary unit (10; 700),

In der [X.] ist Amplitudenmodulation als eine Mögli[X.]hkeit zur Datenübertragung mehrfa[X.]h erwähnt (Seite 7, Zeilen 17-19; Seite 9, Zeilen 13-14; Seite 22, Zeilen 3-4; Seite 24, Zeilen 14-16; Seite 31, Zeile 4). In der [X.]s[X.]hrift ist Amplitudenmodulation u. a. im Patentanspru[X.]h 18 genannt.

Wie zum erteilten Patentanspru[X.]h 18 ausgeführt, handelt es si[X.]h bei der Amplitudenmodulation um ein gängiges Verfahren zur Datenübertragung – so ist Amplitudenmodulation beispielsweise in der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] erwähnt (Spalte 8, Zeile 15) –, auf das der Fa[X.]hmann na[X.]h Belieben zugreift, ohne dass es einer erfinderis[X.]hen Tätigkeit bedürfte.

14. Hilfsantrag 12

Der Gegenstand des na[X.]h Strei[X.]hen der Patentansprü[X.]he 2 bis 7 in der Fassung na[X.]h Hilfsantrag 12 nun bezifferte Patentanspru[X.]h 1 ist ni[X.]ht patentfähig.

Der Patentanspru[X.]h 1 gemäß Hilfsantrag 12 unters[X.]heidet si[X.]h von der erteilten Fassung des Patentanspru[X.]hs 8 dadur[X.]h, dass das Merkmal 8.1 dur[X.]h folgende Fassung ersetzt ist:

8.1Hi12 Use of a primary unit (10; 700) in an [X.] transfer system (1) that also has at least one se[X.]ondary devi[X.]e (30; 600) separate from the primary unit (10; 700) for wireless [X.]harging.

Da dur[X.]h den erteilten Vorri[X.]htungsanspru[X.]h au[X.]h dessen bestimmungsgemäße Verwendung ges[X.]hützt ist, geht die Bes[X.]hränkung auf die Verwendung der [X.] in zulässiger Weise auf die ursprüngli[X.]hen Unterlagen sowie auf die [X.]s[X.]hrift zurü[X.]k.

Wie zum Hilfsantrag 3 ausgeführt, ergibt si[X.]h eine [X.] zur Verwendung in einem induktiven Energieübertragungssystem, das au[X.]h mindestens eine von der [X.] getrennte Sekundärvorri[X.]htung aufweist, getragen in oder von einer tragbaren elektris[X.]hen oder elektronis[X.]hen Vorri[X.]htung, in naheliegender Weise aus der Zusammens[X.]hau der Dru[X.]ks[X.]hriften [X.] und [X.].

Damit ergibt si[X.]h au[X.]h die im Hilfsantrag 12 beanspru[X.]hte Verwendung in naheliegender Weise.

15. Hilfsantrag 13

Der na[X.]h Strei[X.]hen der Patentansprü[X.]he 2 bis 7 in der Fassung na[X.]h Hilfsantrag 13 nun bezifferte Patentanspru[X.]h 1 ist ni[X.]ht zulässig.

Der Patentanspru[X.]h 1 na[X.]h Hilfsantrag 13 unters[X.]heidet si[X.]h von der Fassung na[X.]h Hilfsantrag 12 dadur[X.]h, dass na[X.]h dem Merkmal 8.1Hi12 [… for wireless [X.]harging] Folgendes eingefügt ist:

8.1.1Hi13 of at least one portable devi[X.]e, wherein ea[X.]h of the at least one portable devi[X.]e [X.]arries a se[X.]ondary devi[X.]e (30; 60),

Während im erteilten Patentanspru[X.]h 8 mehrfa[X.]h angegeben ist, dass die [X.] mit einer oder mehreren Sekundärvorri[X.]htungen zusammenwirkt (Merkmal 8.2.1: „[X.]ouples with the at least one se[X.]ondary devi[X.]e“; Merkmal 8.2.2: „relating to a power requirement of [X.]”; Merkmal 8.2.4: “power supplied to the se[X.]ondary devi[X.]e”), ist das Merkmal 8.1.1Hi13 auf die Verwendung der Primäreinheit zum drahtlosen Laden wenigsten einer tragbaren Vorri[X.]htung geri[X.]htet, die ihrerseits die im erteilten Patentanspru[X.]h 8 genannte wenigstens eine Sekundärvorri[X.]htung trägt.

Während die Verwendung einer [X.] mit den im Patentanspru[X.]h 1 na[X.]h Hilfsantrag 12 genannten Sa[X.]h- und Verfahrensmerkmalen in allgemeiner Form zum drahtlosen Laden vom S[X.]hutzberei[X.]h des erteilten Vorri[X.]htungsanspru[X.]hs 8 umfasst sein mag, gilt dies ni[X.]ht für eine tragbare Vorri[X.]htung – wie mit Merkmal 8.1.1Hi13 beanspru[X.]ht – in beliebiger Form, die zudem ni[X.]ht, wie ursprüngli[X.]h offenbart, elektris[X.]h oder elektronis[X.]h sein muss.

Somit würde dur[X.]h den Patentanspru[X.]h 1 na[X.]h Hilfsantrag 13 etwas Anderes ges[X.]hützt als dur[X.]h den erteilten Patentanspru[X.]h 8.

Aus diesem Grund ist der Hilfsantrag 13 unzulässig.

16. Hilfsantrag 14

Der Gegenstand des na[X.]h Strei[X.]hen der Patentansprü[X.]he 2 bis 7 in der Fassung na[X.]h Hilfsantrag 14 nun bezifferte Patentanspru[X.]h 1 ist ni[X.]ht patentfähig.

Der Patentanspru[X.]h 1 gemäß Hilfsantrag 14 unters[X.]heidet si[X.]h von der erteilten Fassung des Patentanspru[X.]hs 8 dadur[X.]h, dass das Merkmal 8.1 dur[X.]h folgende Fassung ersetzt ist:

8.1Hi14 Use of a primary unit (10; 700) in an [X.] transfer system (1) that also has at least one se[X.]ondary devi[X.]e (30; 600) separate from the primary unit (10; 700) for wireless [X.]harging of the at least se[X.]ondary devi[X.]e (30; 600).

Daran s[X.]hließt si[X.]h folgendes Merkmal an:

8.1.1Hi14 the at least one se[X.]ondary devi[X.]e (30; 600) being [X.]arried by at least one portable devi[X.]e.

Der Fa[X.]hmann hat bereits den ursprüngli[X.]hen Unterlagen sowie der [X.]s[X.]hrift entnommen, dass der Hauptzwe[X.]k der Sekundärvorri[X.]htung im Laden einer aufladbaren Batterie besteht (Seite 1, Zeilen 20-26 der [X.]; Absatz 0004 der [X.]s[X.]hrift). Umgangsspra[X.]hli[X.]h kommt dies dur[X.]h die Angabe Laden der Sekundärvorri[X.]htung zu Ausdru[X.]k, obwohl die zu ladende Batterie korrekterweise als Last der Sekundärvorri[X.]htung zu betra[X.]hten ist.

Der Wortlaut des Merkmals 8.1.1Hi14 geht auf Seite 1, Zeilen 3-4 der [X.] sowie auf Absatz 0001 der [X.]s[X.]hrift zurü[X.]k, wobei der Fa[X.]hmann die Lesart, dass ein und dieselbe Sekundärvorri[X.]htung von mehr als einer tragbaren Vorri[X.]htung getragen wird, als offensi[X.]htli[X.]hen Fehler verwirft.

Im drahtlosen Laden besteht au[X.]h die Hauptverwendung der Sekundärvorri[X.]htungen gemäß Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] – in jedem der S[X.]haltbilder [X.]uren 3, 5-7 sowie 21 ist ein Blo[X.]k mit der Bezei[X.]hnung „full [X.]harge [X.]ontrol“ bzw „[X.]harge [X.]ontrol“ eingezei[X.]hnet –, sodass au[X.]h die Verwendung gemäß Patentanspru[X.]h 1 na[X.]h Hilfsantrag 14 ni[X.]ht auf einer erfinderis[X.]hen Tätigkeit beruht.

17. Dur[X.]h keinen der Hilfsanträge kommt bei den beanspru[X.]hten Gegenständen eine Merkmalskombination zustande, bei der eine kombinatoris[X.]he Wirkung gegeben wäre, die über die Summe der Einzelwirkungen der über die erteilte Fassung hinausgehenden Merkmale hinausginge.

Da die Beklagte die abhängigen Unteransprü[X.]he in den [X.] ni[X.]ht isoliert verteidigt, bedürfen diese keiner gesonderten Prüfung. Mit den si[X.]h als ni[X.]ht patentfähig erweisenden unabhängigen Patentansprü[X.]hen in den jeweiligen Fassungen na[X.]h allen [X.] sind au[X.]h die auf diese rü[X.]kbezogenen Unteransprü[X.]he für ni[X.]htig zu erklären, da die Beklagte weder geltend gema[X.]ht hat, no[X.]h sonst ersi[X.]htli[X.]h ist, dass die zusätzli[X.]hen Merkmale dieser Ansprü[X.]he zu einer anderen Beurteilung der Patentfähigkeit führen (vgl. [X.], Bes[X.]hluss vom 27. Juni 2007 – [X.], [X.], 862 Leitsatz und Rn. 22 – [X.]; [X.], Urteil vom 29. September 2011 - [X.] 109/08 1. Leitsatz – Sensoranordnung).

B.

Nebenents[X.]heidungen

Die Kostenents[X.]heidung beruht auf § 84 Abs. 2 [X.] i. V. m. § 92 Abs. 1 ZPO.

Die Ents[X.]heidung über die vorläufige Vollstre[X.]kbarkeit beruht auf § 99 Abs. 1 [X.] i. V. m. § 709 ZPO.

Meta

4 Ni 38/22 (EP)

10.08.2023

Bundespatentgericht 4. Senat

Urteil

Sachgebiet: Ni

Zitier­vorschlag: Bundespatentgericht, Urteil vom 10.08.2023, Az. 4 Ni 38/22 (EP) (REWIS RS 2023, 9850)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 9850

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

4 Ni 39/22 (EP) (Bundespatentgericht)


6 Ni 47/18 (EP) (Bundespatentgericht)

Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung.


5 Ni 24/10 (EP) (Bundespatentgericht)

Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Funkkommunikationssystem (europäisches Patent)" – zur wirksamen Inanspruchnahme der Prioritäten von Voranmeldungen


4 Ni 47/22 (EP) (Bundespatentgericht)

Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung.Patentnichtigkeitssache - "Drahtloser Energieempfänger und Herstellungsverfahren dafür" – mangelnde Patentfähigkeit der erteilten Fassung …


6 Ni 39/16 (EP) (Bundespatentgericht)


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

X ZR 109/08

X ZR 5/14

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.