Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 16.02.2005, Az. IV ZR 178/04

IV. Zivilsenat | REWIS RS 2005, 4978

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BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS IV ZR 178/04
vom 16. Februar 2005 in dem Rechtsstreit

- 2 -

Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsit-zenden Richter Terno und die Richter Dr. Schlichting, Wendt, Felsch und Dr. Franke

am 16. Februar 2005

beschlossen:
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung
der Revision in dem Urteil des 25. Zivilsenats des Ober-landesgerichts München vom 29. Juni 2004 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.

Streitwert: 8.269,60 •

Gründe:

I. Der Kläger begehrt von dem beklagten Versorgungsverband eine höhere Zusatzrente.

Das Berufungsgericht hat die Klage auf Zahlung von 1.716,34 • (Rückstände bis zur Klageerhebung von Mai 2001 bis März 2002) und von 156,03 • monatlich ab April 2002 insgesamt abgewiesen.

Mit der Beschwerde erstrebt der Kläger die Zulassung der Revisi-on, mit der er sein Klagebegehren weiterverfolgen will. - 3 -

II. Die Beschwerde ist nicht statthaft, weil der Wert des Beschwer-degegenstandes 20.000 • nicht übersteigt (§ 26 Nr. 8 EGZPO).

Der Wert der Beschwer setzt sich zusammen aus den bis zur Kla-geerhebung aufgelaufenen und dem dreieinhalbfachen Wert des einjäh-rigen Bezuges der ab diesem Zeitpunkt begehrten weiteren monatlichen Rentenleistungen (§§ 3, 9 ZPO). Für die von der Beschwerde geltend gemachte Wertbemessung nach dem voraussichtlichen Gesamtbezug der verlangten Rentenleistungen aufgrund der statistischen Lebenser-wartung des Rentenberechtigten gibt es nach der maßgeblichen gesetz-lichen Regelung keine Grundlage.

Das ergibt für die Beschwer einen Betrag von 8.269,60 • (Rück-stände 1.716,34 • + 3,5facher Jahresbezug der monatlichen Rentenlei-stungen 6.553,26 •), der auch der Streitwertfestsetzung zugrunde zu le-gen ist.

- 4 -

III. In der Sache verweist der Senat auf seine Entscheidung vom 10. November 2004 (IV ZR 391/02 - zur Veröffentlichung vorgesehen), die die Anwendung des Halbanrechnungsgrundsatzes auf Versorgungs-renten behandelt, die erstmals nach dem 1. Januar 2001 beantragt wer-den.

Terno Dr. Schlichting Wendt

Felsch

Dr. Franke

Meta

IV ZR 178/04

16.02.2005

Bundesgerichtshof IV. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 16.02.2005, Az. IV ZR 178/04 (REWIS RS 2005, 4978)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2005, 4978

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