Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 26.01.2022, Az. 1 BvR 2026/19

1. Senat 2. Kammer | REWIS RS 2022, 1742

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Fernsehmoderators zur Abwägung seiner Meinungs- und Kunstfreiheit mit den Persönlichkeitsrechten eines ausländischen Staatsoberhaupts


Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat.

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 [X.] abgesehen.

Gründe

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

1 BvR 2026/19

26.01.2022

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 2. Kammer

Kammerbeschluss ohne Begründung

Sachgebiet: BvR

vorgehend Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 15. Mai 2018, Az: 7 U 34/17, Urteil

§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 26.01.2022, Az. 1 BvR 2026/19 (REWIS RS 2022, 1742)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 1742


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 7 U 34/17

Hanseatisches Oberlandesgericht, 7 U 34/17, 15.05.2018.


Az. 1 BvR 2026/19

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2026/19, 26.01.2022.


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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

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Referenzen
Wird zitiert von

15 U 244/21

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