Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 21.09.2009, Az. IX ZR 168/09

IX. Zivilsenat | REWIS RS 2009, 1619

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]BESCHLUSS [X.] ZR 168/09 vom 21. September 2009 in dem Rechtsstreit - 2 - Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat durch [X.] Ganter und [X.], Prof. Dr. [X.], Prof. Dr. Gehrlein und [X.] am 21. September 2009 beschlossen: Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Revisi-onsverfahren wird abgelehnt. Gründe: Die beabsichtigte Rechtsverfolgung hat keine Aussicht auf Erfolg (§ 114 Satz 1 ZPO). Gegen die Wirksamkeit der Globalzession, die nicht den Sonder-fall der Sicherungsabtretung von Lohn- und Gehaltsansprüchen betrifft, [X.] keine Bedenken (vgl. [X.]/Bunte/[X.], [X.]. § 90 Rn. 548, § 95 Rn. 167). Nach den Feststellungen hat die beklagte Bank die Forderung nicht unter Hinweis auf die [X.], sondern der Drittschuldner hat auf das ihm bekannte Konto der Schuldne-rin bei der Bank als Zahlstelle gezahlt. Wegen des anfechtungsfesten Absonde-rungsrechts der Beklagten liegt hier keine Masseschmälerung vor, die Voraus- 1 - 3 - setzung für den Ausschluss eines sonstigen Rechtserwerbs nach § 91 [X.] ist (vgl. [X.], Urt. v. 21. Februar 2008 - [X.] ZR 255/06, [X.], 703, 704). Ganter Raebel [X.] Gehrlein [X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 12.03.2008 - 112 C 7367/06 - [X.], Entscheidung vom [X.]/08 -

Meta

IX ZR 168/09

21.09.2009

Bundesgerichtshof IX. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 21.09.2009, Az. IX ZR 168/09 (REWIS RS 2009, 1619)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2009, 1619

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.