Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 24.03.1998, Az. 1 BvR 131/96

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

STRAFRECHT PROMINENTE MEDIEN STRAFTATEN UNSCHULDSVERMUTUNG

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Nennung des eigenen Namens im Zusammenhang mit öffentlicher Bekanntgabe eines Mißbrauchvorwurfs gegen den Vater


Meta

1 BvR 131/96

24.03.1998

Bundesverfassungsgericht

Sachgebiet: BvR

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 24.03.1998, Az. 1 BvR 131/96 (REWIS RS 1998, 31)

Papier­fundstellen: REWIS RS 1998, 31 BVerfGE 97, 391-408 REWIS RS 1998, 31

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

1 BvR 514/90 (Bundesverfassungsgericht)

Meinungsfreiheit bei Äußerungen in einem Satire-Magazin ("geb. Mörder", "Krüppel")


1 BvR 1689/88 (Bundesverfassungsgericht)

Beleidigung von Strafvollzugsbeamten durch einen Brief an den in Strafhaft sitzenden Bruder


1 BvR 1861/93, 1 BvR 1864/96, 1 BvR 2073/97 (Bundesverfassungsgericht)

Gegendarstellung oder Richtigstellung auf der Titelseite von Presseerzeugnissen


1 BvR 1531/96 (Bundesverfassungsgericht)

Schutz des Einzelnen gegenüber der fälschlichen Zuschreibung einer sein Persönlichkeitsbild in der Öffentlichkeit beeinflussenden Mitgliedschaft …


1 BvR 1476/91, 1 BvR 1980/91, 1 BvR 102/92, 1 BvR 221/92 (Bundesverfassungsgericht)

Abweichende Meinung


Literatur & Presse BETA

Diese Funktion steht nur angemeldeten Nutzern zur Verfügung.

Anmelden
Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.