Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 10.11.2020, Az. 1 BvR 1319/20

1. Senat 3. Kammer | REWIS RS 2020, 3098

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung


Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

1

Dem Erfolg der Verfassungsbeschwerde stehen dieselben Erwägungen entgegen, welche die Kammer in den Beschlüssen vom 11. August 2020 zu den Aktenzeichen 1 BvR 2654/17 und 1 BvR 1115/18 dargelegt hat und auf die verwiesen wird.

2

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

1 BvR 1319/20

10.11.2020

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 3. Kammer

Nichtannahmebeschluss

Sachgebiet: BvR

vorgehend BAG, 22. Januar 2020, Az: 10 AZR 387/18, Urteil

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 10.11.2020, Az. 1 BvR 1319/20 (REWIS RS 2020, 3098)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 3098


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 10 AZR 387/18

Bundesarbeitsgericht, 10 AZR 387/18, 22.01.2020.


Az. 1 BvR 1319/20

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 1319/20, 10.11.2020.


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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

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Referenzen
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1 BvR 2654/17

1 BvR 1115/18

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