Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 11.08.2020
Nichtannahmebeschluss: Zur Befugnis des Gesetzgebers, auf eine von ihm abgelehnte Rspr mit einem "Korrekturgesetz" zu reagieren - hier: Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen § 7 SokaSiG unzulässig - iÜ Parallelentscheidung
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