26. Senat | REWIS RS 2012, 5003
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Markenbeschwerdeverfahren – Wirkungslosigkeit der Beschlüsse der Markenstelle nach Widerspruchsrücknahme – Widersprechenden ist kein verfahrensmäßiger Vorwurf zu machen – keine Kostenauferlegung – Gegenstandswert
In der Beschwerdesache
…
betreffend die Marke …
hat der 26. Senat ([X.]) des [X.] in der Sitzung vom 4. Juli 2012 unter Mitwirkung des Vorsitzenden [X.] [X.] sowie des [X.] [X.] und des [X.] Hermann
beschlossen:
1. [X.] vom 16. Juni 2009 und 18. Februar 2011 sind wirkungslos.
2. Der Antrag der Markeninhaberin, der Beschwerdeführerin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, wird zurückgewiesen.
3. Der Gegenstandswert wird auf € 50.000,00 festgesetzt.
Auf Antrag der Markeninhaberin und nach Rücknahme des Widerspruchs war nach §§ 82 I [X.], 269 III ZPO die Wirkungslosigkeit der im Verfahren vor dem [X.] ergangenen Beschlüsse auszusprechen.
Entgegen der Ansicht der Markeninhaberin war vorliegend kein Raum, von dem Grundsatz des § 71 [X.], wonach jede [X.] ihre Kosten selbst trägt, abzuweichen. Denn die Widersprechende hat ihren nicht von vorneherein aussichtslosen Widerspruch (was sich bereits aus den nunmehr wirkungslosen Beschlüssen ergibt) unverzüglich auf die Nichtbenutzungseinrede hin zurückgenommen. Es ist ihr daher kein verfahrensmäßiger Vorwurf zu machen, der eine Kostenauferlegung billig erscheinen ließe (vgl. auch [X.] in Ströbele/Hacker [X.], 10. Aufl. § 71 Rn. 16 a. E. m. w. N.).
Den Gegenstandswert hat der Senat der Entscheidung des [X.] ([X.], 704 - Markenwert) vorgenommen; auf die Entscheidungen des Bundespatentgerichts PAVIS PROMA 29 W (pat) 115/11 und 26 W (pat) 47/10 wird ebenfalls Bezug genommen.
Meta
04.07.2012
Beschluss
Sachgebiet: W (pat)
Zitiervorschlag: Bundespatentgericht, Beschluss vom 04.07.2012, Az. 26 W (pat) 18/12 (REWIS RS 2012, 5003)
Papierfundstellen: REWIS RS 2012, 5003
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
26 W (pat) 46/13 (Bundespatentgericht)
Markenbeschwerdeverfahren – Kostenentscheidung nach Widerspruchsrücknahme
26 W (pat) 67/16 (Bundespatentgericht)
Markenbeschwerdeverfahren – "Club Bier/Club" – Rücknahme des Widerspruchs im Beschwerdeverfahren – Wirkungslosigkeit des Erinnerungsbeschlusses der …
28 W (pat) 61/20 (Bundespatentgericht)
Markenbeschwerdeverfahren – Feststellung der Wirkungslosigkeit – Rücknahme des Widerspruches – Rücknahme der Beschwerde
26 W (pat) 117/10 (Bundespatentgericht)
Markenbeschwerdeverfahren - Kostenauferlegung nach Widerspruchsrücknahme -
27 W (pat) 518/11 (Bundespatentgericht)
Markenbeschwerdeverfahren - Kostenauferlegung nach Beschwerderücknahme - - Gegenstandswert