Bundespatentgericht, Beschluss vom 15.11.2017, Az. 26 W (pat) 67/16

26. Senat | REWIS RS 2017, 2323

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Gegenstand

Markenbeschwerdeverfahren – "Club Bier/Club" – Rücknahme des Widerspruchs im Beschwerdeverfahren – Wirkungslosigkeit des Erinnerungsbeschlusses der Markenstelle


Tenor

In der Beschwerdesache

betreffend die Marke 30 2010 012 206

hat der 26. Senat ([X.]) des [X.] am 15. November 2017 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin [X.] sowie [X.] und Schödel

beschlossen:

Der Beschluss der Markenstelle für Klasse 32 des [X.] vom 28. April 2016 ist wirkungslos.

Gründe

I.

1

Mit Beschluss vom 29. Oktober 2013hatte die Markenstelle für Klasse 32 des [X.] ([X.]) den Widerspruch aus der Wortmarke 870 852 gegen die angegriffene Wortmarke 30 2010 012 206 zurückgewiesen. Auf die Erinnerung der Widersprechenden hat die Markenstelle mit Beschluss vom 28. April 2016 unter Aufhebung des [X.] die Löschung der angegriffenen Marke wegen dieses Widerspruchs angeordnet.

2

Gegen diesen Erinnerungsbeschluss hat die Markeninhaberin form- und fristgerecht Beschwerde eingelegt.

3

In der mündlichen Verhandlung am 25. Oktober 2017 hat die Beschwerdegegnerin ihren Widerspruch zurückgenommen.

II.

4

Gemäß § 82 Abs. 1 Satz 1 [X.] i. V. m. § 269 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz und Abs. 4 Satz 1 ZPO ist nunmehr auszusprechen, dass der angefochtene Erinnerungsbeschluss vom 28. April 2016 wirkungslos ist (vgl. [X.]. 1998, 264 - [X.]). Dieser Ausspruch erfolgt aus Gründen der Rechtssicherheit und unter Berücksichtigung des Amtsermittlungsgrundsatzes von Amts wegen (vgl. dazu [X.] 43, 96).

III.

5

Zu einer Kostenauferlegung (§ 71 Abs. 1 und 4 [X.]) bestand kein Anlass.

Meta

26 W (pat) 67/16

15.11.2017

Bundespatentgericht 26. Senat

Beschluss

Sachgebiet: W (pat)

§ 269 Abs 4 S 1 ZPO

Zitier­vorschlag: Bundespatentgericht, Beschluss vom 15.11.2017, Az. 26 W (pat) 67/16 (REWIS RS 2017, 2323)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 2323

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