Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Nichtannahme mangels hinreichender Substantiierung unzulässiger Verfassungsbeschwerden - Hinweis auf Möglichkeit der Auferlegung einer Missbrauchsgebühr
Die Verfahren 2 BvR 269/21, 2 BvR 423/21, 2 BvR 424/21 und 2 BvR 604/21 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
Die Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts werden abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
Die [X.] werden nicht zur Entscheidung angenommen.
I.
Die - zumindest bedingt erhobenen - [X.] sind nicht zur Entscheidung anzunehmen, da [X.] gemäß § 93a Abs. 2 [X.] nicht gegeben sind. Die [X.] sind bereits unzulässig, weil sie entgegen § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 [X.] nicht substantiiert begründet sind (vgl. [X.] 81, 208 <214>; 89, 155 <171>; stRspr).
II.
Der Beschwerdeführer wird für künftige Verfahren darauf hingewiesen, dass ihm bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 [X.] eine Missbrauchsgebühr auferlegt werden kann. Ein Missbrauch kann auch vorliegen, wenn das [X.] durch für jedermann erkennbar substanzlose [X.] an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. Beschluss der [X.] des Zweiten Senats vom 12. April 2018 - 2 BvR 415/18 u.a. -, Rn. 2).
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 [X.] abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Meta
2 BvR 269/21, 2 BvR 423/21, 2 BvR 424/21, 2 BvR 604/21
29.04.2021
Bundesverfassungsgericht 2. Senat 2. Kammer
Nichtannahmebeschluss
Sachgebiet: BvR
vorgehend OLG Bamberg, 11. Januar 2021, Az: 8 EK 62/20, Beschluss
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 29.04.2021, Az. 2 BvR 269/21, 2 BvR 423/21, 2 BvR 424/21, 2 BvR 604/21 (REWIS RS 2021, 6333)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 6333
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
2 BvR 271/21, 2 BvR 291/21, 2 BvR 574/21 (Bundesverfassungsgericht)
Nichtannahme mehrerer mangels hinreichender Substantiierung unzulässiger Verfassungsbeschwerden - Hinweis auf Möglichkeit der Verhängung einer Missbrauchsgebühr
2 BvR 263/21, 2 BvR 276/21, 2 BvR 284/21, 2 BvR 304/21 (Bundesverfassungsgericht)
Nichtannahme mangels hinreichender Substantiierung unzulässiger Verfassungsbeschwerden - Hinweis auf Möglichkeit der Auferlegung einer Missbrauchsgebühr
1 BvR 134/16 (Bundesverfassungsgericht)
Nichtannahme einer offensichtlich unzureichend substantiierten Verfassungsbeschwerde - Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten
1 BvR 373/17 (Bundesverfassungsgericht)
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde mangels hinreichend substantiierter Begründung unzulässig - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen erheblicher Begründungsmängel und …
Nichtannahme mehrerer offensichtlich unzulässiger Verfassungsbeschwerden - Hinweis auf Möglichkeit der Auferlegung einer Missbrauchsgebühr gem § …
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.