Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27.09.2022, Az. 5 ARs 34/22

5. Strafsenat | REWIS RS 2022, 6716

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Gegenstand

Antwortbeschluss zur Senatsanfrage des 4. Strafsenats: Bedingter Vorsatz bei versuchter Tötung durch Unterlassen


Tenor

Der Senat hält an eigener Rechtsprechung, die der beabsichtigten Entscheidung des 4. Strafsenats entgegensteht, nicht fest und schließt sich der Rechtsauffassung des anfragenden Senats an.

[X.]     

      

[X.]     

      

[X.]

      

Resch     

      

[X.]     

      

Meta

5 ARs 34/22

27.09.2022

Bundesgerichtshof 5. Strafsenat

Beschluss

Sachgebiet: ARs

vorgehend BGH, 9. März 2022, Az: 4 StR 200/21, Beschluss

§ 22 StGB, § 23 Abs 1 StGB, § 211 StGB, § 132 Abs 3 S 1 GVG, § 132 Abs 3 S 3 GVG

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27.09.2022, Az. 5 ARs 34/22 (REWIS RS 2022, 6716)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 6716


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 5 ARs 34/22

Bundesgerichtshof, 5 ARs 34/22, 27.09.2022.


Az. 4 StR 200/21

Bundesgerichtshof, 4 StR 200/21, 27.10.2022.

Bundesgerichtshof, 4 StR 200/21, 09.03.2022.


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