Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 14.06.2017, Az. 1 BvR 2428/16

1. Senat 1. Kammer | REWIS RS 2017, 9556

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde mit Blick auf bereits vorliegende Rspr zur Beitragserhebung auf Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung - pauschales oder auf Mitwirkung in anderen Verfahren gestütztes Ablehnungsgesuch offensichtlich substanzlos


Tenor

Der Ablehnungsantrag wird als unzulässig verworfen.

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

1

1. Die Kammer entscheidet unter Mitwirkung von Vizepräsident [X.] und [X.] des [X.]; diese wie auch die übrigen Mitglieder des [X.] sind auf Grund des vom Beschwerdeführer formulierten [X.] von der Mitwirkung nicht ausgeschlossen.

2

Das Ablehnungsgesuch ist offensichtlich unzulässig. Es erschöpft sich in Ausführungen, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind. Das ergibt sich, soweit alle [X.]innen und [X.] des [X.] abgelehnt werden, schon aus der pauschalen Ablehnung selbst (vgl. [X.], Beschluss der [X.] des [X.] vom 13. April 2017 - 1 BvR 610/17 -). Auch hinsichtlich der wegen der Mitwirkung an früheren Entscheidungen im einschlägigen Sachzusammenhang in Verfahren anderer Beschwerdeführer namentlich abgelehnten Mitglieder des Senats ist das Ablehnungsgesuch ohne Substanz. Denn § 18 Abs. 1 Nr. 2 [X.]G, dessen gesetzgeberische Wertung auch bei der Anwendung von § 19 [X.]G zu beachten ist (vgl. [X.], Beschluss der [X.] des [X.] vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, juris, Rn. 6) bestimmt insoweit abschließend (vgl. hierzu und zum Folgenden [X.]E 133, 377 <406 Rn. 71>), dass die richterliche Vorbefassung mit einer Sache nur dann zum Ausschluss führt, wenn sie in einem früheren Rechtszug erfolgt ist und eine Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung zum Inhalt hatte. Nicht ausgeschlossen ist dagegen ein [X.], der sich bereits in anderen Verfahren zu einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage in bestimmter Weise geäußert hat. Selbst wenn er eine bestimmte Rechtsauffassung ständig vertritt, ist er in einem Verfahren nicht ausgeschlossen, das gerade auf die Änderung dieser Rechtsauffassung abzielt.

3

Da das Ablehnungsgesuch offensichtlich unzulässig ist, bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten [X.]; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. [X.]E 131, 239 <252 f.>; [X.]K 8, 59 <60>).

4

2. In der Sache selber wird von einer Begründung nach § 93d Abs. 1 Satz 3 [X.]G abgesehen, nachdem zur Beitragserhebung auf Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung schon verfassungsgerichtliche Rechtsprechung vorliegt (vgl. [X.]K 13, 431 und [X.]K 18, 4) und der Beschwerdeführer auch mit Blick darauf die Verfassungsbeschwerde nicht in einer den § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 [X.]G genügenden Weise begründet hat.

5

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

1 BvR 2428/16

14.06.2017

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 1. Kammer

Nichtannahmebeschluss

Sachgebiet: BvR

vorgehend BSG, 7. September 2016, Az: B 12 KR 9/16 B, Beschluss

§ 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG, § 19 Abs 1 BVerfGG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 14.06.2017, Az. 1 BvR 2428/16 (REWIS RS 2017, 9556)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 9556

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

1 BvR 805/17 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahmebeschluss: Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Beitragserhebung auf Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung - keiner weitere Begründung …


1 BvR 610/17 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahmebeschluss: Kein Mitwirkungsausschluss wegen richterlicher Vorbefassung, wenn (unstatthafte) Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren …


1 BvR 672/17 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung der …


2 BvR 2263/20 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Mitwirkung an Entscheidungen über frühere Verfassungsbeschwerden desselben Beschwerdeführers begründet …


1 BvR 640/19 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung der …


Referenzen
Wird zitiert von

1 BvR 1021/20

Zitiert

1 BvR 610/17

1 BvR 782/12

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.