4. Zivilkammer | REWIS RS 2023, 1882
RECHTSMISSBRAUCH DSGVO ART. 82 DSGVO Hinzufügen
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Abmahnungsschreiben, Unterlassungsanspruch, Rechtsmißbrauch, Prozeßbevollmächtigter, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, negative Feststellungsklage, Selbstbestimmungsrecht, Schmerzensgeldansprüche, Termin zur mündlichen Verhandlung, Elektronisches Dokument, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Dsgvo, Elektronischer Rechtsverkehr, Datenschutzverstoß, Streitwert, Feststellungsinteresse, Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Strafrechtliches Ermittlungsverfahren, Persönlichkeitsrechtsverletzung, Anderweitige Erledigung
Meta
30.03.2023
LG München I 4. Zivilkammer
Urteil
Sachgebiet: O
Zitiervorschlag: LG München I, Urteil vom 30.03.2023, Az. 4 O 13063/22 (REWIS RS 2023, 1882)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 1882
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Abmahnungsschreiben, Unterlassungsanspruch, Rechtsmißbrauch, Prozeßbevollmächtigter, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, negative Feststellungsklage, Selbstbestimmungsrecht, Schmerzensgeldansprüche, Termin zur mündlichen Verhandlung, Elektronisches …
Kein Anspruch auf Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO bei massenhaftem Versand von Abmahnungen
Kein Anspruch aus Art. 82 DSGVO bei rechtsmissbräuchlichem Massenversand von Abmahnungen.
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Datenschutzverstoß
Kein Unterlassungsanspruch wegen (unions)rechtswidriger Datenverarbeitung; keine Anwendbarkeit der §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB analog.
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.