Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 21.12.2006, Az. III ZR 224/05

III. Zivilsenat | REWIS RS 2006, 69

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 224/05 vom 21. Dezember 2006 in dem Rechtsstreit Stadt M., Beklagte, Beschwerdeführerin und Beschwerdegegnerin, - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt - gegen [X.], M., Kläger, Beschwerdegegner und Beschwerdeführer, - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte -

[X.] hat am 21. Dezember 2006 durch [X.] und [X.] [X.], [X.], [X.] und [X.] beschlossen: Die Beschwerden der Parteien gegen die Nichtzulassung der Revision im Teilurteil des 12. Zivilsenats des [X.] vom 1. September 2005 - 12 U 131/03 - werden zurückgewiesen, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des [X.] erfordert (§ 543 Abs. 2 S. 1 ZPO). Der von der Beschwerde des [X.] gerügte Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG ([X.] ff) liegt nicht vor (vgl. dazu [X.]. Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 S. 2 Halbs. 2 ZPO abgesehen. Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Kläger 64 v.H. und die Beklagte 36 v.H. Streitwert: 7.553.796,11 • [X.] [X.] [X.]: [X.], Entscheidung vom 31.10.2003 - 8 O 450/96 - [X.], Entscheidung vom 01.09.2005 - 12 U 131/03 -

Meta

III ZR 224/05

21.12.2006

Bundesgerichtshof III. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 21.12.2006, Az. III ZR 224/05 (REWIS RS 2006, 69)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2006, 69

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.