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Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, ohne dass es auf den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ankommt.
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 [X.] abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Meta
17.09.2016
Bundesverfassungsgericht 1. Senat 3. Kammer
Kammerbeschluss ohne Begründung
Sachgebiet: BvR
vorgehend BGH, 29. April 2014, Az: VI ZR 246/12, Urteil
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 17.09.2016, Az. 1 BvR 2318/14 (REWIS RS 2016, 5386)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 5386
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2318/14, 17.09.2016.
Bundesgerichtshof, VI ZR 246/12, 29.04.2014.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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