Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 17.09.2016, Az. 1 BvR 2318/14

1. Senat 3. Kammer | REWIS RS 2016, 5386

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung


Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, ohne dass es auf den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ankommt.

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 [X.] abgesehen.

Gründe

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

1 BvR 2318/14

17.09.2016

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 3. Kammer

Kammerbeschluss ohne Begründung

Sachgebiet: BvR

vorgehend BGH, 29. April 2014, Az: VI ZR 246/12, Urteil

§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 17.09.2016, Az. 1 BvR 2318/14 (REWIS RS 2016, 5386)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 5386


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 1 BvR 2318/14

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2318/14, 17.09.2016.


Az. VI ZR 246/12

Bundesgerichtshof, VI ZR 246/12, 29.04.2014.


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