Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 27.06.2011, Az. 2 BvR 751/11

2. Senat 3. Kammer | REWIS RS 2011, 5492

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Nichtannahmebeschluss: Verfristung einer Verfassungsbeschwerde (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) bei Eingang der für eine Beurteilung notwendigen Anlagen erst nach Ablauf der Monatsfrist


Gründe

1

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen (§ 93a Abs. 2 [X.]), weil sie unzulässig ist. Eine Verfassungsbeschwerde muss innerhalb der Verfassungsbeschwerdefrist (vgl. [X.] 21, 359 <361>) in der erforderlichen, eine Beurteilung ihrer Zulässigkeit und Begründetheit ermöglichenden Weise begründet werden (vgl. [X.] 112, 304 <314 f.>). Dies ist hier nicht geschehen. Innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 [X.] ging nur die Verfassungsbeschwerdeschrift per Telefax beim [X.] ein. Die Anlagen, ohne die eine ausreichende Beurteilung nicht möglich ist, folgten als Postsendung erst am 9. April 2011 und sind damit nach Ablauf der Verfassungsbeschwerdefrist eingegangen.

2

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 [X.] abgesehen.

3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

2 BvR 751/11

27.06.2011

Bundesverfassungsgericht 2. Senat 3. Kammer

Nichtannahmebeschluss

Sachgebiet: BvR

vorgehend Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 18. November 2010, Az: 4 U 91/09, Urteil

§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 27.06.2011, Az. 2 BvR 751/11 (REWIS RS 2011, 5492)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2011, 5492

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

2 BvR 1202/12 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahmebeschluss: Zum Erfordernis der fristgerechten Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde sowie zu den Anforderungen an den Wiedereinsetzungsantrag …


1 BvR 1180/17 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahmebeschluss: Offensichtlich unzulässiger Rechtsbehelf (hier: Ablehnungsgesuch nach Abschluss der Instanz) hält Monatsfrist des § 93 …


2 BvR 660/20 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Schuldgrundsatzes (Art 2 Abs 1 iVm 1 Abs 1, 20 Abs 3 …


2 BvR 329/19 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahmebeschluss: Übermittlung allein der Verfassungsbeschwerdeschrift innerhalb der Beschwerdefrist ohne angegriffenen Hoheitsakt und sonstige Anlagen zur …


1 BvR 1909/18 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahmebeschluss: Bloße Unzulässigkeit einer im fachgerichtlichen Verfahren erhobenen Nichtzulassungsbeschwerde führt für sich genommen noch nicht …


Referenzen
Wird zitiert von

2 BvR 122/20

2 BvR 162/16

L 3 SB 132/18

1 BvR 123/21

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.