Aktenzeichen 2 BvR 751/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:rk20111025.2bvr075111
RCN:
RCN55Q96FSZPKCSVC8

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 25.10.2011

Ablehnung eines offensichtlich aussichtslosen Wiedereinsetzungsantrags: Unverschuldete Fristversäumnis iSd § 93 Abs 2 BVerfGG nicht glaubhaft gemacht - Widerspruch zwischen angeblicher Einzelweisung und Vermerk des Vorabversandes per Telefax „ohne Anlagen“ - Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten iHv 1000 Euro

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Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 27.06.2011

Nichtannahmebeschluss: Verfristung einer Verfassungsbeschwerde (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) bei Eingang der für eine Beurteilung notwendigen Anlagen erst nach Ablauf der Monatsfrist

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