Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 07.03.2017
Stattgebender Kammerbeschluss: Verneinung einer Beschwer iSd § 116 StVollzG ohne sachliche Begründung bei Verpflichtungsantrag und bloßer Verurteilung zu Neubescheidung verletzt Willkürverbot (Art 3 Abs 1 GG) sowie Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) - Wiedereinsetzung bei fehlendem Verschulden der Fristversäumung aufgrund rechtzeitiger Aufgabe der Beschwerdeschrift zur Post