Stattgebender Kammerbeschluss: Verneinung einer Beschwer iSd § 116 StVollzG ohne sachliche Begründung bei Verpflichtungsantrag und bloßer Verurteilung zu Neubescheidung verletzt Willkürverbot (Art 3 Abs 1 GG) sowie Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) - Wiedereinsetzung bei fehlendem Verschulden der Fristversäumung aufgrund rechtzeitiger Aufgabe der Beschwerdeschrift zur Post
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