Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 05.10.2006, Az. I ZR 32/06

I. Zivilsenat | REWIS RS 2006, 1497

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.] vom 5. Oktober 2006 in dem Rechtsstreit - 2 - Der I. Zivilsenat des [X.] hat am 5. Oktober 2006 durch den [X.] [X.] Dr. Ullmann und [X.] v. Ungern-Sternberg, [X.], Dr. Schaffert und Dr. Bergmann beschlossen: Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Re-vision in dem Urteil des 6. Zivilsenats des [X.] vom 16. Februar 2006 wird zurückgewiesen, weil die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fort-bildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Recht-sprechung eine Entscheidung des [X.] erfordert (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Das Berufungsgericht hat mit Recht darauf hingewiesen, dass der Ausspruch des [X.] über die vorläufige Vollstreckbarkeit fortwirkt (§ 717 Abs. 1 ZPO). Die vom Berufungsgericht gemäß § 708 Nr. 11, § 711 ZPO getroffene Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit betrifft nur die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens. Von [X.] weiteren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO abgesehen. - 3 - Die Beklagten tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO). Streitwert: 50.000 • [X.] [X.] [X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 21.09.2004 - 33 O 10180/03 - [X.], Entscheidung vom [X.]

Meta

I ZR 32/06

05.10.2006

Bundesgerichtshof I. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 05.10.2006, Az. I ZR 32/06 (REWIS RS 2006, 1497)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2006, 1497

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.