Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 22.05.2001, Az. 1 BvR 1512/97, 1 BvR 1677/97

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Baulandumlegung als Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums


Meta

1 BvR 1512/97, 1 BvR 1677/97

22.05.2001

Bundesverfassungsgericht

Sachgebiet: BvR

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 22.05.2001, Az. 1 BvR 1512/97, 1 BvR 1677/97 (REWIS RS 2001, 2490)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2001, 2490 BVerfGE 104, 1-13 REWIS RS 2001, 2490

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

1 BvR 1611/94 (Bundesverfassungsgericht)

Keine Rückgängigmachung einer in der Deutschen Demokratischen Republik vorgenommenen Enteignung bei Wegfall des Enteigungszwecks erst …


1 BvR 242/91, 1 BvR 315/99 (Bundesverfassungsgericht)

Zustandshaftung des Eigentümers für die Grundstückssanierung bei Altlasten


1 BvR 995/95, 1 BvR 2288/95, 1 BvR 2711/95 (Bundesverfassungsgericht)

Überleitung der in der Deutschen Demokratischen Republik an fremden Grundstücken begründeten Nutzungsrechte in das Recht …


1 BvR 1680/93, 1 BvR 183/94, 1 BvR 1580/94 (Bundesverfassungsgericht)

"Sachenrechtliches Moratorium" für im Beitrittsgebiet belegene Grundstücke


1 BvR 2349/96 (Bundesverfassungsgericht)

Wiedereinräumung eines einem in der DDR enteigneten Unternehmen gehörenden und im Grundbuch gelöschten Erbbaurechts


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.