Bundesverfassungsgericht, Einstweilige Anordnung vom 05.12.2012, Az. 2 BvR 2883/10

2. Senat | REWIS RS 2012, 750

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: einstweilige Aussetzung des Vollzugs von Freiheitsstrafen - Verständigung zwischen Gericht und Beteiligten im Strafverfahren


Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 21. Juni 2012 wird für die Dauer von sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.

Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!

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2 BvR 2883/10

05.12.2012

Bundesverfassungsgericht 2. Senat

Einstweilige Anordnung

Sachgebiet: BvR

vorgehend BGH, 2. November 2010, Az: 1 StR 469/10, Beschluss

Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 6 S 2 BVerfGG, § 257c Abs 4 StPO, § 257c Abs 5 StPO

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Einstweilige Anordnung vom 05.12.2012, Az. 2 BvR 2883/10 (REWIS RS 2012, 750)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2012, 750

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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

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