Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Bedeutung der Belehrung des Angeklagten gem § 257c Abs 5 StPO in Bezug auf eine Verständigung im Strafprozess - hier: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Verkennung der grundlegenden Bedeutung der Belehrungspflicht - Fehlen konkretere Feststellungen dazu, ob der Angeklagte auch bei ordnungsgemäßer Belehrung ein Geständnis abgelegt hätte - Gegenstandswertfestsetzung
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