Aktenzeichen 1 StR 234/13

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ECLI:
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RCN:
RCNRH9CLNY73TK8FA3

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 24.07.2013

Strafprozessuale Verständigung: Beruhen des Urteils auf einer verspäteten Belehrung des Angeklagten über die Unverwertbarkeit seiner Einlassung

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